Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 20.04.2005

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16022
OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04 (https://dejure.org/2004,16022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.12.2004 - 3 U 135/04 (https://dejure.org/2004,16022)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 3 U 135/04 (https://dejure.org/2004,16022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1607).

    Selbst Keimübertragungen durch ein Mitglied des Operationsteams sind überdies nicht stets vermeidbar (BGH, NJW 1991, 1541, 1542).

  • OLG Hamm, 11.10.2004 - 3 U 93/04

    Bestehen eines Schadensersatzanspruches hinsichtlich eines eingetretenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Das hat auch der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 12.1.1998 3 U 99/97, AHRS II 3040/102; zuletzt durch Urteil vom 11.10.2004 - 3 U 93/04).
  • OLG Hamm, 26.11.2003 - 3 U 265/02

    Schadensersatz aufgrund einer Wundinfektion mit Notwendigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Ein Anscheinsbeweis für die Nichteinhaltung von Hygieneanforderungen greift im Übrigen ebenfalls nicht zugunsten der Klägerin ein, selbst dann, wenn sie sich während der Sectio infiziert haben sollte (vgl. Deutsch/ Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl., Rn. 385; OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 3 U 265/02).
  • OLG Oldenburg, 03.12.2002 - 5 U 100/00

    Sorgfaltspflichten der Klinikleitung bei Kenntnis von Infektionsfällen im

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Dem Urteil des OLG Oldenburg vom 3.12.2002 (OLGReport 2003, 82 = VersR 2003, 1544) liegt ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde; dort war eine Infektionswelle in der Klinik vorausgegangen.
  • OLG Zweibrücken, 27.07.2004 - 5 U 15/02

    Haftung des Krankenhausträgers für die Folgen einer im Krankenhaus erlittenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Behandler für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht entlasten kann (BGH, NJW 1991, 1541; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2004, 1607).
  • OLG Hamm, 12.01.1998 - 3 U 99/97
    Auszug aus OLG Hamm, 13.12.2004 - 3 U 135/04
    Das hat auch der Senat wiederholt entschieden (Urteil vom 12.1.1998 3 U 99/97, AHRS II 3040/102; zuletzt durch Urteil vom 11.10.2004 - 3 U 93/04).
  • OLG München, 06.06.2013 - 1 U 319/13

    Abweisung der Arzthaftungsklage, da der Nachweis, dass der Kläger während eines

    Es entspricht zudem sowohl der Rechtsprechung des Senats (OLG München vom 11.10.2011, 1 U 2952/11) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Hamm vom 13.12.2004, 3 U 135/04 und vom 09.12.2009, 3 U 122/09; OLG Sachsen-Anhalt vom 12.06.2012, 1 U 119/11), dass die Infektion eines Patienten mit einem multiresistenten Erreger während eines Krankenhausaufenthalts weder per se eine Haftung der Klinik begründet, noch ein Indiz für eine mangelhafte Behandlung darstellt.
  • OLG Hamm, 09.12.2009 - 3 U 122/09

    Darlegung der Haftung einer Klinik aus Hygienemängeln aufgrund einer Infektion

    Nur wenn feststeht, dass die Infektion aus einem hygienisch beherrschbaren Bereich hervorgegangen sein muss, hat der Krankenhausträger für die Folgen der Infektion einzustehen, sofern er sich nicht im Einzelfall entlasten kann (BGH NJW 1991, 1541 f.; BGH GesR 2007, 254 ff., wo feststand, dass das verwirklichte Risiko aus einem objektiv voll beherrschbaren Bereich herstammte; OLG Hamm GesR 2005, 164 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 20.04.2005 - L 3 U 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,27229
LSG Bayern, 20.04.2005 - L 3 U 135/04 (https://dejure.org/2005,27229)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20.04.2005 - L 3 U 135/04 (https://dejure.org/2005,27229)
LSG Bayern, Entscheidung vom 20. April 2005 - L 3 U 135/04 (https://dejure.org/2005,27229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,27229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Verletztenrente wegen Vorliegens einer anerkannten Berufskrankheit; Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 20 %; Möglichkeit der Gewährung einer Stützrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht