Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.06.2002 - 3 U 136/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung durch Werbeaussagen; Bewerbung von Arzneimitteln mit Ergebnissen verschiedener Studien; Fehlende Quellenangaben; "Gutachten" i.S.d. § 6 Nr. 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG); Abrufbarkeit der Studienergebnisse bei Zulassungsbehörden oder pharmazeutischem ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 365
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21
Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien
Verlangt wird vielmehr die unmittelbare Angabe der in § 6 HWG aufgeführten Daten, also dass die Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 365 f.).(2) Klinischen Studien, Feldstudien oder Compliance-Studien fallen in den Anwendungsbereich des § 6 Nr. 1 HWG, ohne dass es einer abschließenden Prüfung bedürfte, ob sie Gutachtencharakter haben, da die werbliche Verwertung der dort getätigten Beobachtungen bzw. dort gewonnenen Ergebnisse auf jeden Fall Zeugnischarakter haben (OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 365 - Quellenangaben; LG Baden-Baden MD 2007, 601;… Fezer/Büscher/Obergfell, Lauterkeitsrecht: UWG, 3. Aufl., Lebensmittel-, Kosmetik- und Heilmittelwerbung, Rn 496; BeckOK HWG/Reese, 5. Ed. 1.2.2021, HWG § 6 Rn 45 - 47).
- OLG Köln, 06.02.2015 - 6 U 110/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für Arzneimittel oder Medizinprodukte mit einer …
Die Werbung mit unveröffentlichten Studien, ohne diesen Umstand offenzulegen, ist wettbewerbswidrig, da diese dem angesprochenen Fachpublikum nicht ohne weiteres zur selbstständigen Überprüfung zur Verfügung stehen (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365 f. - Quellenangaben). - OLG Karlsruhe, 25.01.2023 - 6 U 373/22
Erdungsbetttuch - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen Werbung für …
cc) Soweit die Werbung den Bezug des beworbenen Produkts auf wissenschaftliche Veröffentlichungen und Studien herstellt, verstößt sie insoweit, ohne dass es auf die Frage der Irreführung ankommt, bereits - wie dem Senat aufgrund des jeweils einheitlichen Streitgegenstandes zur Entscheidung obliegt - gegen § 6 Nr. 2 HWG, als Marktverhaltensregelung gemäß § 3a UWG (vgl. OLG Frankfurt a.M., PharmaR 2021, 604, 605 f.; OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365), nach der eine Werbung unzulässig ist, wenn auf wissenschaftliche Veröffentlichungen Bezug genommen wird, ohne dass aus der Werbung hervorgeht, ob die Veröffentlichung das Arzneimittel, das Verfahren, die Behandlung, den Gegenstand oder ein anderes Mittel selbst betrifft, für die geworben wird, und ohne dass der Name des Verfassers, der Zeitpunkt der Veröffentlichung und die Fundstelle genannt werden.Es genügt nicht allein, dass etwaige Studienergebnisse bei dem Unternehmer abgerufen werden können (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 365;… OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2021, 1203 Rn. 12).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.12.2004 - 3 U 136/00 |
Verfahrensgang
- LG Trier, 20.01.2000 - 6 O 8/97
- OLG Koblenz, 07.12.2004 - 3 U 136/00
- BGH, 13.03.2006 - II ZR 295/04