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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7915
OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,7915)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.02.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,7915)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,7915)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Absatzwerbung und Unternehmenswerbung beim Arzneimittel "Pegasys"; Haftung einer im Internet werbenden Vertriebsfirma

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § 3 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; HWG § 3 a
    Zulässigkeit der Werbung für ein in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel - irreführende vergleichende Konkurrenzwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ius-it.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Absatzwerbung im Internet, Haftung für unzulässige Werbung einer ausländischen Muttergesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 352
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02
    Ausgangspunkt ist die BGH-Rechtsprechung (GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung), wonach das Gesamtbild für den Verkehr entscheidet, ob ein individualisierbares Arzneimittel angepriesen wird oder ob das Unternehmen im Vordergrund steht, um Investoren durch Hinweise auf die Absatzentwicklung zu gewinnen.
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 221/90

    Pharma-Werbespot - HWG - Unternehmens-/Produktwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.02.2003 - 3 U 138/02
    Ausgangspunkt ist die BGH-Rechtsprechung (GRUR 92, 873 - Pharma-Werbespot; 95, 223, 224 - Pharma-Hörfunkwerbung), wonach das Gesamtbild für den Verkehr entscheidet, ob ein individualisierbares Arzneimittel angepriesen wird oder ob das Unternehmen im Vordergrund steht, um Investoren durch Hinweise auf die Absatzentwicklung zu gewinnen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 138/02   

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https://dejure.org/2003,22219
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,22219)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,22219)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,22219)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HWiG § 3a; UWG § 1
    Zulässigkeit der namentlichen Nennung eines Arzneimittels in der Werbung im Internet

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18974
OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,18974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.08.2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,18974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. August 2003 - 3 U 138/02 (https://dejure.org/2003,18974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01

    Ersatzanspruch des Kindes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Nichts anders ergibt sich auch aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2001, S. 341, Annahme der Revision wurde vom BGH abgelehnt, VersR 2002, S. 192).

    Insofern soll den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2000, S. 341) und des BGH (VersR 2002, S. 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.

  • OLG Hamm, 22.04.1991 - 3 U 129/85

    Kein Schmerzensgeld für die Mutter eines behindert geborenen Kindes L

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Der Überleitung zugrunde liegt eine durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 22.04.1991 (3 U 129/85) ausgesprochene Feststellung, wonach die Beklagten aufgrund ärztlicher Falschbehandlung während der Schwangerschaft verpflichtet sind, der Kindesmutter C allen Unterhaltsaufwand zu ersetzen, die diese für ihren Sohn M. erbringen muss.

    1.) Die Einstandspflicht der Beklagten hinsichtlich des Frau C entstehenden Unterhaltsaufwands für das Kind M.I. jeweils aufgrund einer schuldhaften Verletzung der mit ihr seinerzeit geschlossenen Behandlungsverträge ist im Urteil des Senats vom 21.01.1991 (Aktenzeichen 3 U 129/85) rechtskräftig festgestellt worden.

  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 188/78

    Verjährung von Rentenansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass hierzu u. a. auch Rückstände auf monatliche Renten gemäß §§ 842, 843 BGB gehören (vgl. BGH, VersR 1980, S. 927; NJW-RR 2000, S. 1412 = VersR 2000, S. 1116) oder Erstattungsansprüche wegen geleisteten Unterhalts durch den Geschäftsführer ohne Auftrag (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1960, S. 167) zu zählen sind.
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/74

    Grenzen des § 158i VVG

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Die Vorschriften der §§ 90 BSHG, 1542 RVO oder auch 116 SGB X verfolgen vielmehr gerade das Ziel, zu verhindern, dass ein Schädiger durch die Gewährung öffentlicher Leistungen von seiner Einstandspflicht entlastet und die Solidargemeinschaft mit diesen Kosten belastet wird (vgl. BGHZ 67, S. 138 (150); 79, S. 26 (34); Schneider in Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kapitel 73, TZ 8).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 300/99

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich rückständiger Anteile einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass hierzu u. a. auch Rückstände auf monatliche Renten gemäß §§ 842, 843 BGB gehören (vgl. BGH, VersR 1980, S. 927; NJW-RR 2000, S. 1412 = VersR 2000, S. 1116) oder Erstattungsansprüche wegen geleisteten Unterhalts durch den Geschäftsführer ohne Auftrag (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 1960, S. 167) zu zählen sind.
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Das Verhalten des Gläubigers, der Rückstände aus regelmäßig wiederkehrenden Leistungen auflaufen lässt, verdient hingegen keinen Schutz (vgl. auch BGHZ 28, S. 144 ff. = NJW 1959, S. 229).
  • OLG Naumburg, 12.12.2000 - 1 U 72/00

    Voraussetzungen für den Übergang eines dem Versicherten zustehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Nichts anders ergibt sich auch aus der von den Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2001, S. 341, Annahme der Revision wurde vom BGH abgelehnt, VersR 2002, S. 192).
  • OLG München, 06.05.1998 - 7 U 6068/95

    Konkludente Zustimmung zur Verladung "auf Deck" eines Containerschiffs

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Insofern soll den Beklagten die Möglichkeit gegeben werden, die Übertragbarkeit der in den Entscheidungen des OLG Naumburg vom 12.12.2000 (VersR 2000, S. 341) und des BGH (VersR 2002, S. 192) aufgestellten Grundsätze auf die vorliegende Fallkonstellation überprüfen zu lassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - 8 A 1271/89

    Sozialhilferecht: Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.08.2003 - 3 U 138/02
    Hinsichtlich der Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 BSHG, an den § 90 Abs. 1 S. 1 BSHG anknüpft (vgl. OVG Münster, NJW 1992, S. 1123), ist bereits zweifelhaft, ob angesichts der bestandskräftigen Überleitungsanzeigen eine Prüfung dieser Voraussetzungen im Einziehungsprozess noch vorzunehmen ist (vgl. wegen der hierzu vertretenen Auffassungen die Nachweise bei Oestreicher/Schelter/Kunz, Bundessozialhilfegesetz, Stand Juni 2002, § 90 Rdn. 37 ff.).
  • LG Bonn, 03.05.2006 - 9 O 30/06

    Die Überleitung von mit Sozialhilfeleistungen sachlich nicht kongruenten

    Bei einem Schadensfall, für den § 116 SGB X noch nicht galt, hat dies der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen (VersR 2004, 1267) und ist der bejahenden Auffassung der Vorinstanz (OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2003, 3 U 138/02, www.nrwe.de) nicht gefolgt.
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