Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 14.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05 BSch   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6208
OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05 BSch (https://dejure.org/2006,6208)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2006 - 3 U 138/05 BSch (https://dejure.org/2006,6208)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 3 U 138/05 BSch (https://dejure.org/2006,6208)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für Sicherungsmaßnahmen, Vorbehalt der Haftungsbeschränkung nach §§ 4 bis 5 m BinSchG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zuständigkeit des Schifffarhtsgerichts, Aufwendungsersatz für Sicherungsmaßnahmen, Vorbehalt der Haftungsbeschränkung nach §§ 4 bis 5 m BinSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Sicherungskosten nach einem Schiffsunfall; Sicherung der Unfallstelle eines gesunkenen Schiffs als Aufgabe des Schiffsführers; Vermutung eines Fremdgeschäftsführungswillens nach den Grundsätzen über das "auch-fremde-Geschäft"; Verpflichtung ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    In Fällen wie dem vorliegenden lässt sich daher schon im Ansatz nicht feststellen, an welchen Zweck die Ausübung des Ermessens gebunden werden sollte (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667, 1669; BVerwG, Urt. v. 29.09.1982, BVerwGE 66, 178 ff.), weil es an einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen, das freie Belieben gem. § 421 BGB im Einzelfall beschränkenden Zweckbestimmung gerade fehlt.

    Allgemein gilt, dass bei einer Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zwar Ermessensbindung besteht, das Ermessen jedoch nach dem Zweck der jeweiligen Vorschrift sehr weit zu verstehen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1982, BVerwGE 66, 178 ff.).

    Danach ist das Ermessen zunächst nur durch offenbare Unbilligkeit begrenzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2003, KStZ 2004, 116 ff.; BayVGH, Urt. v. 01.07.1998, NVwZ-RR 1999, 99 ff.).

  • BVerwG, 22.12.1980 - 4 B 192.80

    Bergung eines gesunkenen Schiffes - Gebotenenheit der sofortigen Bergung eines

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können strompolizeiliche Maßnahmen gem. § 25 WaStrG im Zusammenhang mit der Bergung von Schiffen aber grundsätzlich wahlweise gegen Verhaltens- und/oder Zustandsstörer gerichtet werden; Ausnahmen gibt es nur in Fällen besonderer Härte, fehlendes Verschulden an einem Unfall genügt hingegen nicht (BVerwG, Beschl. v. 22.12.1980, VkBl 1982, 135 f.).

    Im vorliegenden Prozess geht es vielmehr nur um eine Vorleistung, deren Ausgleich die Beklagten später im Innenverhältnis suchen mögen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1980, VkBl 1982, 135 f.).

  • OLG Celle, 28.10.2005 - 3 U 137/05

    Sittenwidrigkeit von Darlehensverträgen, insbesondere dem Kauf von Aktien

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Das ist aber nach dem bisherigen Beweisergebnis in den noch beim Senat anhängigen Parallelverfahren 3 U 131/05 und 3 U 137/05, in denen über die Ursachen der Explosion noch weiter Beweis zu erheben ist, offensichtlich nicht der Fall.

    Nachdem in den vor dem Senat weiter anhängigen Verfahren 3 U 137/05 und 3 U 131/05 noch weiter Beweis über die Unglücksursache zu erheben sein wird, wäre die Erledigung des hiesigen Rechtsstreits im Falle summenmäßiger Berücksichtigung der Ansprüche im Übrigen offensichtlich nicht unwesentlich erschwert, so dass der Senat von der Möglichkeit eines Urteils unter Vorbehalt der Beschränkung der Haftung gem. § 305a ZPO für zweckmäßig erachtet hat.

  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Ob die Geschäftsführung auch dem Willen der Beklagten entsprach, ist vorliegend ohne Belang, da die Sicherung der Unfallstelle im öffentlichen Interesse lag, § 679 BGB (BGH, Urt. v. 10.04.1969, NJW 1969, 1205 ff.).

    Schließlich war die Haftung des Eigentümers auch schon nach früherem Recht in Fällen wie dem vorliegenden beschränkt auf Schiff und Fracht (BGH, Urt. v. 10.04.1969, NJW 1969, 1205 ff.).

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    In Fällen wie dem vorliegenden lässt sich daher schon im Ansatz nicht feststellen, an welchen Zweck die Ausübung des Ermessens gebunden werden sollte (dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667, 1669; BVerwG, Urt. v. 29.09.1982, BVerwGE 66, 178 ff.), weil es an einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen, das freie Belieben gem. § 421 BGB im Einzelfall beschränkenden Zweckbestimmung gerade fehlt.

    Allgemein gilt, dass bei einer Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zwar Ermessensbindung besteht, das Ermessen jedoch nach dem Zweck der jeweiligen Vorschrift sehr weit zu verstehen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667 ff.; BVerwG, Urt. v. 29.09.1982, BVerwGE 66, 178 ff.).

  • BGH, 22.01.1991 - XI ZR 342/89

    Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners bei Freistellungsvereinbarung im

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Auf die Haftungsverteilung im Innenverhältnis braucht sie grundsätzlich keine Rücksicht zu nehmen, selbst wenn sie von der Alleinverantwortlichkeit eines der Schuldner Kenntnis hat (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.1991, NJW 1991, 1289 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Ausnahme dann in Betracht, wenn der Gläubiger mit der Inanspruchnahme gerade eines bestimmten Gesamtschuldners missbilligenswerte Absichten verfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 22.01.1991, NJW 1991, 1289 f.); dafür ist hier nichts ersichtlich.

  • BGH, 12.03.1964 - II ZR 243/62

    Wahrschau und Kennzeichnung eines gesunkenen Schiffes durch die Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Darauf, ob die Beklagten den Untergang verschuldet haben, kommt es für ihre Inanspruchnahme nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag nicht an (BGH, Urt. v. 12.03.1964, NJW 1964, 1365).

    Im vorliegenden Fall geht es aber gerade nicht um eine Inanspruchnahme auf öffentlich-rechtlicher Grundlage, sondern um eine solche auf privatrechtlicher Grundlage; die Verkehrssicherungspflicht der Klägerin ist ebenso privatrechtlich zu beurteilen wie die Inanspruchnahme der Beklagten nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (BGH, Urt. v. 12.03.1964, NJW 1964, 1365).

  • BGH, 15.12.1975 - II ZR 54/74

    Gefahrenschutzpflicht in der Schiffahrt

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Denn gem. § 1.17 Ziff.2 der RhSchPVO ist die Sicherung der Unfallstelle eines gesunkenen Schiffs Aufgabe des Schiffsführers, hier des Beklagten zu 2.; nach allgemeinen Grundsätzen ist aber auch der Eigentümer des Schiffs, hier die Beklagte zu 1., für die Sicherung der Unfallstelle verantwortlich (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1975, BGHZ 65, 384 ff.).

    Damit hat sie ein Geschäft der Beklagten geführt, unabhängig von der Erfüllung der sie selbst treffenden Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1975, BGHZ 65, 384 ff.).

  • VGH Bayern, 01.07.1998 - 22 B 98.198

    Zur Trennung zwischen der Maßnahmenebene und der Kostentragungsebene

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Danach ist das Ermessen zunächst nur durch offenbare Unbilligkeit begrenzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667; OVG Hamburg, Beschl. v. 24.10.2003, KStZ 2004, 116 ff.; BayVGH, Urt. v. 01.07.1998, NVwZ-RR 1999, 99 ff.).
  • BGH, 25.11.1976 - II ZR 201/74

    Aufwendungsersatz des Lebensretters auf See

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2006 - 3 U 138/05
    Damit hätte die Klägerin zulässigerweise zugleich für mehrere Geschäftsherrn gehandelt (Seiler, in: Münchner Kommentar, BGB, 3. Aufl., § 677 BGB Rn7; vgl. auch BGH, Urt. v. 25.11.1976, BGHZ 67, 368, 372).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 1 U 2/02

    Zur Zuständigkeit des Rheinschifffahrtsgerichts;Schadensersatz nach

  • BGH, 24.05.1971 - II ZR 128/69

    Aufwendungsersatz - Klage - Schiffseigner - Anker - Verlust - Rheinschiffahrt

  • VGH Hessen, 25.11.2010 - 8 A 3077/09

    Binnenschifffahrtsrechtliche Haftungsbeschränkung für Feuerwehrgebühren

    Schließlich sei die Haftung des Eigentümers auch schon nach früherem Recht in Fällen wie dem vorliegenden auf Schiff und Fracht beschränkt gewesen (BGH, Urteil vom 10. April 1969, NJW 1969, 1205 ff.; OLG - Schifffahrtsobergericht - G-Stadt, Urteil vom 31. Oktober 2006 - 3 U 138/05 BSch -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.09.2006 - 3 U 138/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30810
OLG Hamburg, 14.09.2006 - 3 U 138/05 (https://dejure.org/2006,30810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 3 U 138/05 (https://dejure.org/2006,30810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 3 U 138/05 (https://dejure.org/2006,30810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz (MarkenG) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles; Voraussetzungen für das Vorliegen einer mitprägenden Bedeutung für den Gesamteindruck einer Marke; Beurteilung der Prägung eines ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht