Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53119
OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,53119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,53119)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,53119)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,53119) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 UWG, § 16 Abs 1 UWG vom 25.07.1986, § 1 WettbewG vom 20.02.1990, § 12 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Recht der Gleichnamigen: Wettbewerbs- und Kartellrechtswidrigkeit einer uneingeschränkten räumlichen Abgrenzungsvereinbarung für die Werbung für Kaufhausfilialen in verschiedenen Wirtschaftsgebieten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer räumlichen Abgrenzungsvereinbarung unter nicht verbundenen, aber gleichnamigen Unternehmen ("Peek & Cloppenburg")

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer räumlichen Abgrenzungsvereinbarung unter nicht verbundenen, aber gleichnamigen Unternehmen ("Peek & Cloppenburg")

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit einer räumlichen Abgrenzungsvereinbarung unter nicht verbundenen, aber gleichnamigen Unternehmen ("Peek & Cloppenburg")

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 71/08

    Jette Joop

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Die Beurteilung der kartellrechtlichen Wirksamkeit markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen richtet sich nach der im Zeitpunkt ihres Abschlusses geltenden Rechtslage (BGH GRUR 2011, 641, Rn. 22 - Jette Joop).

    Andererseits bieten Abgrenzungsvereinbarungen einen sicheren Rahmen für die im Zusammenhang mit dem Markenaufbau erforderlichen Investitionen und wirken auch insofern wettbewerbsfördernd, als sie das in der Zulassung neuer, infolge Abgrenzung nicht durch Widersprüche bedrohter Marken liegende Wettbewerbspotential erschließen und Streitigkeiten und Prozesse vermeiden (BGH GRUR 2011, 641, Rn. 55 - Jette Joop; Kirchhoff, FS Canenbley, 2012, S. 273, 276).

    Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen verstoßen deshalb nach seinerzeitiger wie auch nach heutiger Rechtslage nur dann gegen § 1 GWB, wenn sie entweder eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bei ihrem Abschluss kein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass dem begünstigten Vertragspartner ein entsprechender Unterlassungsanspruch zustehen würde (BGH GRUR 2011, 641, Rn. 19 - Jette Joop unter Hinweis auf BGHZ 16, 296, 303, BGHZ 65, 147, 151 - Thermalquelle, GRUR 1983, 602 - Vertragsstraferückzahlung; s. auch - zu Art. 85 EG-Vertrag - EuGH GRUR Int. 1985, 399 - Toltecs/Dorcet II).

    Weil das EG-Wettbewerbsrecht und das nationale Kartellrecht bis zum Inkrafttreten der VO 1/2003 am 1.5.2004 nebeneinander anwendbar waren, konnte die Unwirksamkeit einer Vereinbarung schon aus dem Verstoß gegen deutsches Kartellrecht folgen (vgl. BGH GRUR 2011, 641 Rn. 17 - Jette Joop).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 61/11

    Marken- und Wettbewerbsrecht: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 27, vom 29. Juli 2010, Geschäfts-Nr. 327 O 676/09, wird, soweit nicht der Bundesgerichtshof im Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) über sie entschieden hat, zurückgewiesen.

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.1.2013 (Az. I ZR 61/11) das Urteil des Senats aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts zurückgewiesen, soweit die Klage aus dem Unternehmenskennzeichen der Klägerin und aus Wettbewerbsrecht abgewiesen worden ist (Klageanträge zu I.1 und I.3 und darauf bezogene Klageanträge zu II. und III.).

    aa) Bei der Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung gebührt im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts vermeidet (BGH, Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 47 - Peek & Cloppenburg III [Revisionsurteil in vorliegender Sache]; BGH GRUR 2011, 946 Rn. 26; BGHZ 152, 153, juris - Rn. 33 ff. - Anwaltshotline).

    Diese Prüfung führt, wie der Bundesgerichtshof im in der vorliegenden Sache ergangenen Revisionsurteil (Urteil v. 24.1.2013, Az. I ZR 61/11, Rn. 29 ff.) festgestellt hat, zu dem Ergebnis, dass der Klägerin Ansprüche nach den §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 MarkenG, § 5 Abs. 2 UWG nicht zustehen, weil der von der Beklagten in der Werbung vorgesehene aufklärende Hinweistext leicht erkennbar, deutlich lesbar und in ausreichender Schriftgröße gestaltet und auch in seiner inhaltlichen Fassung nicht zu beanstanden ist, so dass der Verwechslungsgefahr in hinreichendem Maße entgegengewirkt wird.

  • BGH, 27.01.1953 - I ZR 55/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).

    Werde durch eine sachliche oder räumliche Ausdehnung des Geschäftsbetriebs die schon bestehende Verwechslungsgefahr erhöht, so müsse in erster Linie das sich ausdehnende Unternehmen durch unterscheidende Zusätze oder sonstige Merkmale für die Beseitigung der gesteigerten Verwechslungsgefahr sorgen (BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; GRUR 1958, 90 - Hähnel; GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 86).

  • BGH, 20.09.1957 - I ZR 14/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).

    Werde durch eine sachliche oder räumliche Ausdehnung des Geschäftsbetriebs die schon bestehende Verwechslungsgefahr erhöht, so müsse in erster Linie das sich ausdehnende Unternehmen durch unterscheidende Zusätze oder sonstige Merkmale für die Beseitigung der gesteigerten Verwechslungsgefahr sorgen (BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; GRUR 1958, 90 - Hähnel; GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 86).

  • OLG Hamburg, 04.08.2005 - 3 U 12/04

    Zulässigkeit der Werbung der Peek & Cloppenburg KG Süd im Gebiet der Peek &

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Die heutige Firmierung der Beklagten besteht seit 1972 (über die Frage, ob die Beklagte Rechtsnachfolgerin der im Jahr 1900 in Düsseldorf gegründeten Fa. Peek et Cloppenburg GmbH ist, haben die Parteien in einem früheren Verfahren gestritten; s. Urteil des Senats vom 4.8.2005 in der Sache 3 U 12/04, Anlage K 25).

    In der Folge kam es zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats Niederschlag gefunden haben (Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 25]; Urteil v. 4.8.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.1.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.1.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 3.4.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65).

  • BGH, 30.11.1951 - I ZR 9/50

    Namensmißbrauch

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Rechtsprechung in der Zeit vor der Prägung des gemeinschaftsrechtlichen Verbraucherleitbildes durch die "Gut Springenheide"- Entscheidung des EuGH (GRUR Int 1998, 795) bei der Prüfung lauterkeits- und markenrechtlicher Ansprüche das Leitbild eines "unkritischen" bzw. "flüchtigen" Verbrauchers zugrunde legte (s. hierzu nur Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. 2014, § 1 Rn. 29 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Hier wurde schon seinerzeit auf die Möglichkeit verwiesen, eine Firma gleichen Namens so unterscheidungskräftig zu gestalten, dass auch der Gebrauch des gleichen Namens eine Verwechslungsgefahr ausschließe (vgl. BGHZ 4, 96 - Farina/Urköll"sch; BGH GRUR 1953, 252 - Weyland & Hoever; BGH GRUR 1954, 70 - Rohrbogen; BGH GRUR 1958, 90 - Hähnel; BGH GRUR 1960, 36 - Zamek; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl. 1990, § 16 Rn. 78).
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 86/53

    Ausstattungsschutz. Dekartellierung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Markenrechtliche Abgrenzungsvereinbarungen verstoßen deshalb nach seinerzeitiger wie auch nach heutiger Rechtslage nur dann gegen § 1 GWB, wenn sie entweder eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bei ihrem Abschluss kein ernsthafter, objektiv begründeter Anlass zu der Annahme bestand, dass dem begünstigten Vertragspartner ein entsprechender Unterlassungsanspruch zustehen würde (BGH GRUR 2011, 641, Rn. 19 - Jette Joop unter Hinweis auf BGHZ 16, 296, 303, BGHZ 65, 147, 151 - Thermalquelle, GRUR 1983, 602 - Vertragsstraferückzahlung; s. auch - zu Art. 85 EG-Vertrag - EuGH GRUR Int. 1985, 399 - Toltecs/Dorcet II).
  • BGH, 24.09.2013 - I ZR 64/11

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Erfordernis eines aufklärenden Hinweises

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.04.2014 - 3 U 139/10
    Im Rahmen der nach dem Recht der Gleichnamigen vorzunehmenden Interessenabwägung ist zugunsten der Beklagten insbesondere ihr berechtigtes Interesse zu berücksichtigen, als in neun Bundesländern tätiges Handelsunternehmen in bundesweit - und somit auch im "Wirtschaftraum Nord" - vertriebenen Medien zum Zwecke der Imagepflege zu werben und um potentielle Kunden zu erreichen, die in Norddeutschland wohnen und gelegentlich in den Tätigkeitsbereich der Beklagten reisen (vgl. BGH, Urteil v. 24.9.2013, Az. I ZR 64/11, Rn. 23).
  • BGH, 12.03.1991 - KVR 1/90

    "Verbandszeichen"; Kartellrechtliche Zulässigkeit der Zuweisung bestimmter

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

  • BGH, 22.05.1975 - KZR 9/74

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden im Vergleich

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 44/00

    Anwalts-Hotline

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

  • BGH, 21.04.1983 - I ZR 201/80

    Rückforderung einer geleisteten Vertragsstrafe

  • EuGH, 30.01.1985 - 35/83

    BAT / Kommission

  • BGH, 27.05.1986 - KZR 32/84

    Zulässigkeit von Produktions-, Bezugs- und Vertriebsbindungen

  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

  • OLG Hamburg, 03.04.2008 - 3 U 270/07

    Zur Verwechslungsgefahr bei der Werbung in abgegrenzten Wirtschaftsräumen tätiger

  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

  • BGH, 14.10.1976 - KZR 36/75

    Kartellvertrag

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,71608
OLG Hamburg, 17.03.2011 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2011,71608)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2011 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2011,71608)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2011 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2011,71608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,71608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 12.07.2018 - 3 U 90/12

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage II - Schutz eines

    In der Folge kam es u.a. zu der aus den Anlagen K 8 bis K 10 ersichtlichen Korrespondenz der Parteien und zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die in einer Reihe von Entscheidungen auch des erkennenden Senats (Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009 [Anlage K 7]; Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 142/04; Urteil v. 17.01.2008, Az. 3 U 143/07, Magazindienst 2008, 1157; Urteil v. 24.01.2008, Az. 3 U 130/07, GRUR-RR 2008, 342; Urteil v. 003.04.2008, Az. 3 U 270/07, OLGR Hamburg 2009, 65; Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10) und des Bundesgerichtshofs (u.a. BGH, GRUR 2010, 738 - Peek & Cloppenburg I; GRUR 2011, 623 - Peek & Cloppenburg II; GRUR 2013, 397 - Peek & Cloppenburg III; GRUR-RR 2014, 201 - Peek & Cloppenburg IV; NZKart 2016, 591) Niederschlag gefunden haben .

    Die von dem einen Kennzeicheninhaber zu verantwortende, durch eine Störung der Gleichgewichtslage verursachte Erhöhung der Verwechslungsgefahr muss der andere Kennzeicheninhaber in aller Regel nur dann hinnehmen, wenn ersterer ein schutzwürdiges Interesse an der Benutzung hat und alles Erforderliche und Zumutbare tut, um einer Erhöhung der Verwechslungsgefahr weitestgehend entgegenzuwirken (BGH, GRUR-RR 2014, 201, Rn. 17 m.w.Nw. - Peek & Cloppenburg IV; GRUR 2010, 738, Rn. 19 - Peek & Cloppenburg I; vgl. auch BGH GRUR 1990, 364, juris-Rn. 40f.; vgl. ferner Senat, Urteil v. 04.08.2005, Az. 3 U 12/04, Magazindienst 2006, 1009, juris-Rn. 103; Urt. v. 17.03.2011, Az. 3 U 139/10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.07.2014 - 3 U 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,54066
OLG Hamburg, 21.07.2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,54066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,54066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 3 U 139/10 (https://dejure.org/2014,54066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,54066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 14/3 U 139/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,128579
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2012 - L 14/3 U 139/10 (https://dejure.org/2012,128579)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.07.2012 - L 14/3 U 139/10 (https://dejure.org/2012,128579)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - L 14/3 U 139/10 (https://dejure.org/2012,128579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,128579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht