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   OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08   

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https://dejure.org/2008,8092
OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08 (https://dejure.org/2008,8092)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18.11.2008 - 3 U 14/08 (https://dejure.org/2008,8092)
OLG Bremen, Entscheidung vom 18. November 2008 - 3 U 14/08 (https://dejure.org/2008,8092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des gutachterlich ermittelten Betrages in der Fahrzeugversicherung für ein privat genutztes Wohnmobil

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Wirksamkeit der Vereinbarung von Sonderbedingungen durch einen Makler

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 166; BGB § 305 c
    Die Vereinbarung von Sonderbedingungen für Wohnmobile durch einen Makler über eine nur 50%ige Kostenerstattung bei fiktiver Abrechnung ist zulässig. Mit Anmerkung: Karsten Mühlhausen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 166 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 1; AKB § 13
    Formularmäßige Vereinbarung einer Entschädigung in Höhe von 50 % des gutachterlich ermittelten Betrages in der Fahrzeugversicherung für ein privat genutztes Wohnmobil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Vereinbarung von Sonderbedingungen für Wohnmobile durch einen Makler über eine nur 50 %-ige Kostenerstattung bei fiktiver Abrechnung ist zulässig

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 166, 305 c BGB
    Kfz-Kaskoversicherung

Besprechungen u.ä.

  • bld.de PDF (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 166, 305 c BGB
    Kfz-Kaskoversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 776
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98

    Von der DIN abweichende Berechnung der Mietfläche als überraschende Klausel

    Auszug aus OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08
    Sie ist zu bejahen, wenn eine Klausel nach dem konkreten Vertragstyp objektiv ungewöhnlich ist und der Vertragspartner nach den Umständen des Falles vernünftigerweise nicht mit einer solchen Klausel zu rechnen brauchte, wobei darauf abzustellen ist, ob die als Kunden angesprochenen Verkehrskreise mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Inhalts bei diesem Vertragstyp rechnen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2001, 439, 440; BeckOK-BGB/H. Schmidt, Edition 10, § 305c Rn 11 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 261/04

    Berufung des Versicherers auf das ausschließliche Verfügungsrecht des

    Auszug aus OLG Bremen, 18.11.2008 - 3 U 14/08
    Der Versicherungsnehmer muss sich das Verhalten und die Kenntnis des mit dem Abschluss des Vertrages beauftragten Maklers deshalb nach § 166 BGB zurechnen lassen (BGH, VersR 2007, 238 ; Römer/Langheid, VVG , 2. Aufl., § 43 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 179/15

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs des Versicherungsscheins bei

    Betraut der Antragsteller einen solchen Makler mit der Vermittlung eines Versicherungsvertrages, so ist ihm über den Makler nicht nur die Möglichkeit zur eigenen Kenntnisnahme vom jeweiligen Bedingungswerk gegeben, ihm ist die diesbezügliche Kenntnis des für ihn tätigen Maklers gem. § 166 Abs. 1 BGB sogar als eigene Kenntnis zuzurechnen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - IV ZR 261/04 -, juris; OLG Bremen, VersR 2009, 776; Prölss/Martin/Rudy, VVG 29. Aufl. 2015, § 7, Rn. 45).
  • OLG Celle, 17.12.2008 - 3 U 233/07

    Bewertung eines Grundstücks nach dem Vergleichswertverfahren bei vorübergehender

    Sie weist darauf hin, dass sie zwischenzeitlich rechtskräftig zur Herausgabe der Mieten, die im Jahr 2003 von ihr vereinnahmt worden waren, verurteilt worden ist (Senatsurteil vom 9. April 2008 - 3 U 14/08) und - wie ausgeführt - in weiteren Verfahren vom Insolvenzverwalter auf Herausgabe der Mieten, die sie in der Zeit ab 2004 bis Mitte 2007 erzielt hat, in Anspruch genommen wird.
  • LG Bremen, 10.06.2010 - 6 O 1975/07

    Ausschluss der Leistungspflichten einer Teilkaskoversicherung für einen Wohnwagen

    Die Beklagte könne sich insoweit auch nicht auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 18.11.08 (3 U 14/08; VersR 2009, 776) berufen, weil es dort um eine Klausel gegangen sei, bei der der Schadensersatzanspruch auf 50% reduziert werde; nach den hier vorliegenden Sonderbedingungen solle aber eine Regulierung bis zu einer Höhe von 50% erfolgen.

    Zuvor hatte sie, obwohl bereits auf Seite 3 der Klagschrift dargelegt wurde, dass die Ersatzleistung nach dem Wortlaut der Vorschrift quasi im Belieben des Versicherers steht, nur in einer eher allgemeinen Weise argumentiert und sich zwischenzeitlich auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen vom 18.11.08 (3 U 14/08; VersR 2009, 776) berufen, das im vorliegenden Fall nicht einschlägig ist.

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