Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014

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   OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12   

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https://dejure.org/2013,5630
OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12 (https://dejure.org/2013,5630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2013 - 3 U 140/12 (https://dejure.org/2013,5630)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 3 U 140/12 (https://dejure.org/2013,5630)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Abhandenkommen einer Sache im Sinne von § 935 Abs. 1 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Abhandenkommens einer im Mitbesitz stehenden Sache i.S.v. § 935 Abs. 1 BGB

  • Betriebs-Berater

    Abhandenkommen einer Sache

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 855 BGB, § 866 BGB, § 932 BGB, § 935 Abs 1 BGB
    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe durch den mitbesitzenden Alleineigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    K
    Begriff des Abhandenkommens einer im Mitbesitz stehenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb, wenn beide Original-Zulassungsbescheinigungen vorgelegt wurden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Abhandenkommen einer Sache

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 1481
  • BB 2013, 897
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGHZ 158, 269, Juris Rn 8f).
  • LG München I, 24.05.2005 - 10 O 14907/04

    GW-Handel - "Guter Glaube" beim Kauf eines gestohlenen Pkw

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12
    Im Hinblick auf das Urteil des LG München I vom 24.05.2005, 10 O 14907/04, gilt hier nichts anderes.
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12
    Das Aktenzeichen beim BGH lautet V ZR 58/13.
  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05
    Auszug aus OLG Stuttgart, 27.02.2013 - 3 U 140/12
    Die Übergabe und Prüfung des Kfz-Briefes bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II sind die Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen, wobei weder der Fahrzeugbrief noch die Zulassungsbescheinigung Teil II eine Voraussetzung für die Übertragung des Eigentums an einem Kraftfahrzeug darstellen (BGH MDR 2007, 210, zitiert nach juris Rn. 14; OLG Braunschweig ZfSch 2012, 143, zitiert nach juris Rn. 34).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Nach Ansicht des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung unter anderem in WM 2013, 1481 veröffentlicht ist, scheitern die geltend gemachten Ansprüche daran, dass die Beklagte gutgläubig Eigentum an dem BMW erworben hat.
  • OLG Hamm, 22.02.2016 - 5 U 110/15

    Riskante Geschäfte mit Kraftfahrzeugen

    Ob die regelmäßige Annahme einer solchen Verdachtssituation bei einer gewerblichen Veräußerung durch einen Kraftfahrzeughändler im üblichen Geschäftsbetrieb einer Einschränkung unterliegt (so OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2013 - 3 U 140/12 -, Rn. 30, juris; OLG München, Urteil vom 30.07.2008 - 7 U 4778/07 -, BeckRS 17224; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 20. Februar 1986 - 6 U 161/85 -, Rn. 48, juris; OLG Köln, Urteil vom 21. Februar 1996 - 6 U 167/94 -, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Februar 2009 - I-11 U 24/08 -, Rn. 12, juris; im Ergebnis offen gelassen von BGH, Urteil vom 05.02.1975 - VIII ZR 151/73 -, Rn. 18, juris), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung.
  • LG Stuttgart, 18.01.2019 - 23 O 166/18

    Gutgläubiger Eigentumserwerb beim Gebrauchtwagenkauf: Voraussetzungen grober

    Ein allgemeiner Preisnachlass mittels Herabsetzung des Kaufpreises von 2.600 EUR bei einem Kaufpreis von 29.900 EUR ("VHB"), ein Verkaufsgespräch nicht beim Verkäufer, sondern auf einem öffentlichen und geräumigen Parkplatz und ein bei der Übergabe fehlender Zweitschlüssel lösen auch in der Gesamtschau nicht ohne Weiteres beachtliche Umstände für eine grob fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers aus (Anschluss: OLG Stuttgart - 3 U 140/12 = WM 2013, 1481; bestätigt: BGH - V ZR 58/13 = BGHZ 199, 227 ff.).

    Zu einem vom Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart - 3 U 140/12 = WM 2013, 1481) entschiedenen Fall hat der Bundesgerichtshof in Bestätigung des Oberlandesgerichts Stuttgart einen gutgläubigen Erwerb des Käufers mit Urteil vom 13.12.2013 (BGH - V ZR 58/13 = BGHZ 199, 227 ff.) beispielsweise ohne Weiteres angenommen.

  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Im Rahmen der Verhandlung mehrerer Berufungssachen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am 19. Februar 2013 hat die Klägerin nach entsprechendem Hinweis des Senats bzgl. der Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Vorgehens verfahrensbeendende Erklärungen abgegeben, insbesondere sind Antrags- und Klagerücknahmen erfolgt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung vom 19. Februar 2013, Az. 3 U 140/12).

    Die Klägerin hat nach entsprechendem Hinweis des Senats bzgl. der Rechtsmissbräuchlichkeit ihres Vorgehens verfahrensbeendende Erklärungen abgegeben, insbesondere sind Antrags- und Klagerücknahmen erfolgt (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung vom 19. Februar 2013, Az. 3 U 140/12).

  • OLG Braunschweig, 02.01.2019 - 9 U 32/18

    Anspruch auf Herausgabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II; Kauf eines

    Zum einen bringt es dem Kfz-Händler nichts, den Aufwand seiner eigenen Eintragung als Halter auf sich zu nehmen; zum anderen ist zu berücksichtigen, dass ein Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung umso mehr an Wert verliert, je mehr Eigentümer in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind (OLG Stuttgart, Urt. v. 27.02.2013 - 3 U 140/12, Rn. 2; OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 28.10.2014 - 12 U 25/14

    Zug-um-Zug-Verurteilung: Hinreichende Bestimmtheit der Gegenleistung

    Dass der Kfz-Händler, hier die Herren H. F. oder K. A., nicht als Halter im Fahrzeugbrief eingetragen ist, begründet sowohl für sich allein genommen als auch in Verbindung mit anderen Umständen noch kein Grund für Misstrauen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 27. Februar 2013, 3 U 140/12 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MDR 2005, 443; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Aufl., Rdn 4693).
  • LG Koblenz, 18.11.2021 - 10 O 123/21

    Gutgläubiger Erwerb Nachlassgegenstand durch Dritten

    Wer den gutgläubigen Eigentumserwerb bestreitet, muss das Abhandenkommen beweisen (OLG Stuttgart, Urteil des 3. Zivilsenats vom 27.02.2013, Az. 3 U 140/12, WM 13, 1481-1484).
  • LG Hamburg, 04.03.2014 - 312 O 192/13

    Wettbewerbsverstoß: Gezielte Behinderung eines Computerspielvertreibers durch

    Das Organ einer juristischen Person wie der Geschäftsführer einer GmbH kann grundsätzlich neben der GmbH auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wobei die gesonderte Geltendmachung des Unterlassungsanspruches gegenüber dem gesetzlichen Vertreter in erster Linie dazu dient, Rechtsverletzungen des gesetzlichen Vertreters zu erfassen, die unabhängig von der juristischen Person erfolgen können (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 9.4.2013, Az. 3 U 140/12, S. 3 mit Verweis auf BGH, GRUR-RR 2008, 460, 461 Rz. 11; Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., 2013, § 8 Rz. 2.19 f.).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 140/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2014 - L 3 U 140/12 (https://dejure.org/2014,101276)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - L 3 U 140/12 (https://dejure.org/2014,101276)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2014 - L 3 U 140/12
    Ein nach derartigen Kriterien gewählter Tarif basiert auf der Erkenntnis, dass technologisch artverwandte Unternehmen gleiche oder ähnliche Unfallrisiken aufweisen und die Unternehmensart deshalb eine geeignete Grundlage für die Bildung möglichst homogener Gefahrgemeinschaften darstellt (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21. März 2006 -B 2 U 2/05 R - juris).
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