Rechtsprechung
OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Insolvenzanfechtung: Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unentgeltlichkeit einer Leistung
- Judicialis
InsO § 133 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 133 Abs. 2
Zum Begriff der Unentgeltlichkeit von Leistungen im Rahmen insolvenzrechtlicher Anfechtung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Insolvenzanfechtung bei Leistungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 03.08.2006 - 4 O 127/06
- OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 143/06
- OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 27.11.2007 - 9 U 43/07
Herausgabepflicht bezüglich der nach ehelicher Zusammenveranlagung hälftig …
Soweit im Rahmen einer arbeitsteiligen Ehe Vermögenszuwendungen des alleinverdienenden Teils durchaus als "entgeltliche Leistungen" im Hinblick auf die im Gegenzug erbrachte Arbeit des anderen Teils verstanden werden können, betrifft dies im wesentlichen die Kosten der gemeinsamen Haushaltsführung (vgl. etwa jüngst OLG Rostock, OLGR 2007, 702). - LG Berlin, 27.07.2007 - 26 O 132/07
Verbraucherinsolvenz: Nutzungsentgelt wegen Mitnutzung eines zur Insolvenzmasse …
Leistungen im Rahmen einer derartigen gemeinschaftlichen Lebensführung sind deshalb bei der angezeigten wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich (OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).Soweit die Zeit zwischen Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Heirat in Streit steht, handelt es sich deshalb nicht um eine unentgeltliche Nutzungsüberlassung, weil Leistungen im Rahmen einer gemeinschaftlichen Lebensführung, bei der Übereinstimmung zwischen den Lebenspartnern darüber besteht, dass die Kosten der Lebensführung gemeinsam bestritten werden sollen, bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht unentgeltlich sind (vgl. dazu OLG Rostock, Urteil vom 2. April 2007 - 3 U 143/06).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 143/06 |
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 03.08.2006 - 4 O 127/06
- OLG Rostock, 05.03.2007 - 3 U 143/06
- OLG Rostock, 02.04.2007 - 3 U 143/06