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Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03   

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OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. März 2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,5359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Verneinung eines Gutglaubensschutzes für eine wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtige Vollmacht für das Vertriebsunternehmen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG; § 134 BGB
    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Treuhandvertrages und einer damit verbundenen Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Ausschließliche Anwendbarkeit prozessualer Vorschriften auf die Vollstreckungsunterwerfungserklärungen ; Rechtsscheinstatbestand durch Vorlage ...

  • Judicialis

    RBerG Art. 1 § 1; ; BGB § 134; ; BGB § 172

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb über Treuhänder - unerlaubte Rechtsbesorgung, Rechtsschein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienanlage: Unwirksamkeit der Vollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265) steht dem nicht entgegen.

    Für die Beklagte ergibt sich auch nichts anderes aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. September 2000 (BGHZ 145, 265).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 24.06.1987 - I ZR 74/85

    Schuldenregulierung unter Hinzuziehung eines Rechtsberaters

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dass die Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht allein deshalb entfällt, weil der Geschäftsbesorger die fremde Rechtsangelegenheit unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts fördert, entspricht seit langem gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1987, 3003, 3004; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Rn. 37, 38 zu Art. 1 § 1).

    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2002, 2325, 2327), dass sich aus der Erfüllung der Darlehensverpflichtung keine konkludente Genehmigung ergibt, solange die Nichtigkeit der Erklärungen nicht erkennbar war.
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Dabei entspricht es namentlich der Rechtsprechung des 4. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass ein Gutglaubensschutz nach § 78 ff. ZPO nicht in Betracht kommt (NJW 2003, 1594).
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    In dem Rechtsstreit IV ZR 398/02 (NJW 2004, 59) hat der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass es einem Erwerber nach Treu und Glauben verwehrt sei, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen (§ 242 BGB).
  • LG Mannheim, 14.02.2003 - 8 O 393/02

    Unerlaubte Rechtsberatung: Unwirksamkeit eines zum Erwerb eines

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Darum geht es vorliegend nicht, denn die Tätigkeit der Treuhänderin im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilien und der zahlreichen dazu gehörigen Rechtsgeschäfte machte das Hauptgeschäft der Treuhänderin aus (s. a. BGH, NJW 1987, 3003, 3004, unter II. 5.; BGHZ 145, 265, 272 ff.; LG Mannheim, 8 O 393/02, Urteil vom 14. Februar 2003, unter II. 2. a); Nittel, NJW 2002, 2599, 2600, unter III.), wie sich schon der Urkunde selbst entnehmen lässt und wie damit auch der Beklagten erkennbar war.
  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03

    Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung;

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    d) In einer weiteren Entscheidung hat sich der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (IV ZR 33/03; NJW 2004, 62) zu der Frage verhalten, welche Auswirkungen sich aus dem Umstand ergeben, dass auch bei Abschluss des Kaufvertrages, der Darlehensverträge und bei der persönlichen Haftungsübernahme eine Vertretung der Erwerber vorlag.
  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Auch dies entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung mehrerer Senate des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, WM 2004, 417, 421, unter II. 5), und zwar mit der Begründung, dass "nur so das Ziel des Gesetzgebers, den Rechtsuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Beratung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen, erreicht werden kann" (ebenda, unter II. 5. b).
  • OLG Celle, 05.02.2003 - 3 U 1/01

    Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz durch notariellen

    Auszug aus OLG Celle, 10.03.2004 - 3 U 145/03
    Ob die Bank sich insoweit tatsächlich auf Rechtsscheinsgesichtspunkte berufen kann, hat der Senat in einer durch die Kläger zu den Akten gereichten und somit auch der Beklagten bekannten früheren Entscheidung angezweifelt (3 U 1/01, Urteil vom 5. Februar 2003, nicht rechtskräftig).
  • OLG Frankfurt, 13.10.2004 - 23 U 11/04

    Nichtigkeit einer Treuhändervollmacht; Wirksamkeit eines Darlehensvertrages nach

    Nach einer neueren, im Vordringen befindlichen Auffassung, auf die sich die Klägerin stützt, soll aber die Überwindung der Nichtigkeit der Vollmacht durch § 172 Abs. 1 BGB voraussetzen, dass durch die Vorlage der betreffenden Vollmachtsurkunde dem Dritten gegenüber ein hinreichender Rechtsschein für die Wirksamkeit der Vollmacht gesetzt wird, was nach dieser Meinung dann von vornherein nicht gegeben ist, wenn sich die Nichtigkeit der Vollmacht bereits aus der Urkunde selbst ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.7.2003, NJW 2003, 2690; OLG Celle, Urteil vom 10.3.2004, Az.: 3 U 145/03, OLGR 2004, 331).
  • OLG Köln, 04.08.2004 - 13 U 32/04

    Rechtsscheinhaftung bei nichtiger Vollmacht des Geschäftsbesorgers

    Soweit die Berufung für die in der Instanzrechtsprechung häufiger anzutreffende Gegenmeinung auf die vorgelegte Entscheidung des 3. Zivilsenats des OLG Celle vom 10.03.2004 - 3 U 145/03 - (OLGR 2004, 331) verweist, folgt der Senat demgegenüber den Gründen des Urteils des BGH vom 16.03.2004 - XI ZR 60/03 - (WM 2004, 1127), mit dem ein im gleichen Sinne ergangenes Urteil jenes OLG-Senats (vom 05.02.2003) aufgehoben wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03   

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OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2005,8170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.01.2005 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2005,8170)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2005,8170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Werben für ein Arzneimittel bezüglich weitergehender, von der Zulassung nicht abgedeckter Indikationen; Zulässigkeit des Hinweises der zusätzlichen Wirkungen des Mittels; Unzulässigkeit der Werbung für ein trotz Zulassungspflicht nicht nach den arzneimittelrechtlichen ...

  • Judicialis

    HWG § 3 a; ; UWG § 3; ; UWG § 8; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    HWG § 3a; UWG § 3; UWG § 8; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Arzneimittel (CSE-Hemmer) hinsichtlich von der Zulassung nicht abgedeckter Indikationen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02

    Wettbewerb auf dem Markt der verschreibungspflichtigen sog. CSE-Hemmer (Statine)

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit seinem Urteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 69/02) im Hinblick auf die werbliche Verwendung der Folder gemäß den hiesigen Antrags-Anlagen D und C die Beschlussverfügung aufgehoben und insoweit den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen (Anlage K 8).

    Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.

    - "Die 40 für besondere Typen" mit der Abbildung: "Cabriolet" (Antrags-Anlage A = Anlage K1 = Anlage ASt 4 im Verfügungsverfahren gemäß Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02);.

    Senkung von Gesamt- und LDL-Cholesterin bei Homozygoter Familiärer Hypercholesterinämie." (Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) Bezug genommen.

    Wird demgegenüber in der Werbung nur auf (zusätzliche) Wirkungen des betreffenden Arzneimittels hingewiesen, so ist ein Verstoß gegen § 3 a HWG nicht gegeben (OLG Hamburg MagazinDienst 2001, 1117 m. w. Nw. sowie das Senatsurteil im Verfügungsverfahren, Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02), wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer insoweit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden (Doepner, a. a. O., § 3 a HWG, Rz. 11 m. w. Nw.).

    Bei A-xxx sind insoweit die zugelassenen "Anwendungsgebiete" maßgeblich (vgl. dazu Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

    Es liegt auf der Hand, dass eine Werbeaussage für sich diesen Anforderungen genügen muss und dass eine - ohnehin zwar denkbare, aber keinesfalls sicher eintretende - Berichtigung durch Schlussfolgerungen aus den Pflichtangaben nicht genügen würde (vgl. OLG Hamburg Pharma Recht 2000, 270 und im Senatsurteil der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).

  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
    Diese nicht mehr unbefangene Betrachtungsweise würde ohne greifbaren Anhalt allein aus der Nennung von Risikogruppen den Eindruck einer für diese Indikationen speziell bestehenden Zulassung herleiten wollen und damit für die berechtigten Belange des Werbenden bei der Kommunikation im Wirtschaftsleben (Art. 5 GG) einen zu engen Maßstab anlegen (vgl. zu den Grundsätzen: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz).
  • OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16

    Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein

    Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21; Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 145/03   

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https://dejure.org/2004,12652
OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,12652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.05.2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,12652)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. Mai 2004 - 3 U 145/03 (https://dejure.org/2004,12652)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Höhe der anrechenbaren Kosten bei Architektenleistungen; Auswirkungen einer Bezugnahme eines Architekturbüros auf die Kostenberechnung eines Architekten gegenüber der auftraggebenden Stadt; Anforderungen an die Erweiterung eines einem Architekten erteilten Auftrages

  • Judicialis

    HOAI § 5a; ; HOAI § ... 6; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 1; ; HOAI § 15 II Nr. 2; ; HOAI § 15 II Nr. 3; ; HOAI § 15 II Nr. 4; ; HOAI § 15 II Nr. 5; ; HOAI § 15 II Nr. 6; ; HOAI § 15 II Nr. 7; ; HOAI § 15 II Nr. 8; ; HOAI § 15 II Nr. 9; ; HOAI § 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 442 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 23.12.1980 - 23 U 117/80
    Auszug aus OLG Bamberg, 19.05.2004 - 3 U 145/03
    Zwar ist die Grundleistung dieser Leistungsphase im Allgemeinen erbracht, wenn dem Bauherrn die darauf beruhende Baugenehmigung erteilt worden ist (Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Auflage, Rdnr. 105 zu § 15 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf BauR 81, 401 ff.).

    Hierzu hat das OLG Düsseldorf ausgeführt, diese Leistungen seien als erbracht anzusehen, da sie unstreitig zur Baugenehmigung und schließlich zur Fertigstellung des Bauvorhabens geführt haben (OLG Düsseldorf BauR 81, 401, 404).

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