Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15   

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OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15 (https://dejure.org/2016,6221)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.2016 - 3 U 148/15 (https://dejure.org/2016,6221)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 2016 - 3 U 148/15 (https://dejure.org/2016,6221)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrechte von Verbrauchern gestärkt

  • widerruf-darlehen-anwalt.de (Kurzinformation)

    Sparkassenbelehrung aus dem Jahr 2009 für falsch erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditwiderruf: Urteile gegen Sparkassen stärken Widerrufsrechte von Verbrauchern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, Urt. v. 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10, Umdr. Tz. 31 m. w. N.).

    Greift der Unternehmer indes in den ihm zur Verfügung gestellten Mustertext selbst ein, kann er sich schon deshalb auf eine mit der unveränderten Übernahme der Musterbelehrung verbundene Schutzwirkung nicht berufen, wobei es nicht auf den konkreten Umfang der Änderungen ankommt (BGH, Urt. v. 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 = WM 2011, 1799, zit. nach juris Rz. 39).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13

    Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Demgegenüber hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 9. Januar 2014, bei der es um den Widerruf eines vollzogenen Darlehensvertrages nach über fünf Jahren ging, die Auffassung vertreten, dass der Vertragspartner nur bei wesentlichen und schwerwiegenden Mängeln der Widerrufsbelehrung, wie z. B. einer ersichtlich irreführenden Widerrufsbelehrung aus dem unterbliebenen Widerruf, nicht ohne weiteres darauf schließen dürfe, dass der Berechtigte auch in Zukunft von seinem Recht keinen Gebrauch mache (Az. 14 U 55/13, zit. nach juris Rz. 24).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02

    Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Gegen die Annahme von Verwirkung spricht auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2005 (WM 2004, 2491 ff.), in der der Bundesgerichtshof in Bezug auf einen Widerruf nach den Vorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes ausgeführt hat, dass gerade im Anwendungsbereich des HWiG strenge Anforderungen an die Annahme von Verwirkung zu stellen seien.
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 327/04

    Kenntnis des Vertragspartners von der Haustürsituation

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Dem ist allerdings entgegenzuhalten, dass der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12. Dezember 2005 (WM 2006, 220 ff.), in dem es um den Widerruf nach einem finanzierten Fondsbeitritt ging, festgestellt hat, dass Verwirkung auch deshalb ausscheide, weil die dortigen Beklagten aufgrund der ihnen erteilten Belehrung keinen Anlass zu der Annahme hatten, nach Ablauf der dort genannten Fristen noch ein Widerrufsrecht zu haben.
  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Das Urteil hat sich dabei mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2529 f.) auseinandergesetzt, wonach das Verhalten eines Kunden, der von seinem Widerrufsrecht keine Kenntnis habe, keinen Schluss darauf zulasse, er werde von dem ihm zustehenden Widerrufsrecht kein Gebrauch machen.
  • BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10

    Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Dieser Tatbestand ist dann erfüllt, wenn sich der Verpflichtete wegen der Untätigkeit des Anspruchsinhabers über einen gewissen Zeitraum ("Zeitmoment") bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen ("Umstandsmoment"); zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, Urt. v. 5. Juli 2011 - XI ZR 306/10, zit. nach juris Rz. 42).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 6 U 64/12

    Rückabwicklung eines seitens des Darlehensnehmers widerrufenen Darlehensvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Dabei stehen sich die gegenseitigen Ansprüche der Parteien gem. §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346, 348 BGB grundsätzlich selbstständig und miteinander nur durch eine Zug-um-Zug-Einrede verknüpft gegenüber, sind also nicht automatisch zu saldieren, sondern es ist vielmehr eine Aufrechnung erforderlich, wie sie vorliegend auch durch den Kläger in der Klageschrift vom 23. Dezember 2014 (Bl. 6 d. A.) erklärt worden ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. 17. Jan. 2013 - I 6 U 64/12, juris Rz. 33 unter Hinw. auf Maihold in Nobbe, Kommentar zum Kreditrecht, 2. Auflage, § 357 BGB, Rn. 11).
  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Im Hinblick auf den Darlehensvertrag setzt sich der Zahlungsanspruch des Klägers aus den geleisteten Tilgungsraten und Zinsen für das Darlehen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Apr. 2007 - XI ZR 17/06 = WM 2007, 1173 ff., juris Rz. 22) sowie einem Anspruch auf gezogene Nutzungen (§ 346 BGB) zusammen.
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Denn der für die Verwirkung erforderliche Vertrauenstatbestand fehlt, wenn der Schuldner davon ausgehen muss, dass der Berechtigte von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, Urt. v. 15. Sept. 1999 - I ZR 57/97, juris Rz. 24).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.2016 - 3 U 148/15
    Jedenfalls bei Zahlungen an eine Bank besteht die tatsächliche Vermutung, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat und diese als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH, Urt. v. 10. März 2009 - XI ZR 33/08, juris Rn. 29).
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

  • BGH, 05.03.2014 - IV ZR 102/13

    Feststellungsinteresse bei fehlender Relevanz der Feststellungsfrage für einen

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 17.01.2013 - III ZR 145/12

    Widerruf von Teilzahlungsgeschäften: Unwirksamkeit der Belehrung über den Beginn

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der

  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

  • LG Verden, 24.07.2015 - 4 O 363/14

    Darlehen widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Kreissparkasse Verden

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2017 - 17 U 109/16

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Anders als das Oberlandesgericht Celle (Hinweisbeschluss vom 18.01.2016, 3 U 148/15) schließt der Senat aus, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Leerstelle hinter der Frist von zwei Wochen für eine versehentliche Auslassung halten könnte, die ihn verwirren könnte.
  • OLG Frankfurt, 19.10.2017 - 3 U 209/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Anrede, Fristablauf, Begriff

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 18.01.2016 (3 U 148/15) ist nicht veröffentlicht oder falsch zitiert.
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   OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15   

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OLG Celle, Entscheidung vom 17.02.2016 - 3 U 148/15 (https://dejure.org/2016,53236)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 3 U 148/15 (https://dejure.org/2016,53236)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.01.2012 - VIII ZR 95/11

    Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Dieser Sichtweise stehen auch nicht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2002 (- I ZR 306/99) und vom 25. Januar 2012 (- VIII ZR 95/11) entgegen.
  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Unter einer ladungsfähigen Anschrift ist demzufolge nicht eine Postanschrift, sondern die Wohnungsanschrift zu verstehen (BVerfG, Urt. v. 13. Apr. 2009 - 1 C 24/97, zit. nach juris Rz. 32 ff.).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Entscheidend ist allein, ob die erteilte Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet war, den Verbraucher von der Ausübung seines gegen den Darlehensvertrag gerichteten Widerrufsrechts abzuhalten (BGH, Urt. v. 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08, zit. nach juris Rz. 25).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 740/04

    Notwendige Widerrufsbelehrung im Finanzierungsleasingvertrag: Folgen der Angabe

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Es ist - ausführlich begründet - darauf hingewiesen worden, dass die Angabe einer Postfachanschrift den an eine ausreichende Widerrufsbelehrung zu stellenden Anforderungen aus Sicht des Senates nicht genügt (vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 9. Jan. 2006 - 12 U 740/04, zit. nach juris Rz. 21 ff.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12. Aug. 2010 - 8 U 347/09, zit. nach juris Rz. 18 ff.).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Dieser Sichtweise stehen auch nicht die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2002 (- I ZR 306/99) und vom 25. Januar 2012 (- VIII ZR 95/11) entgegen.
  • OLG Saarbrücken, 12.08.2010 - 8 U 347/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Angabe der Postfachanschrift in der

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Es ist - ausführlich begründet - darauf hingewiesen worden, dass die Angabe einer Postfachanschrift den an eine ausreichende Widerrufsbelehrung zu stellenden Anforderungen aus Sicht des Senates nicht genügt (vgl. auch OLG Koblenz, Urt. v. 9. Jan. 2006 - 12 U 740/04, zit. nach juris Rz. 21 ff.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 12. Aug. 2010 - 8 U 347/09, zit. nach juris Rz. 18 ff.).
  • OLG Naumburg, 09.05.2012 - 1 U 102/11

    Rechtsmittelkosten: Kostenentscheidung bei Zurückweisung der Berufung und dadurch

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Zumindest für diese Fallkonstellation schließt sich der Senat deshalb der in der Rechtsprechung in jüngerer Zeit zunehmend vertretenen Ansicht an, dass bei Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO der Berufungskläger auch die Kosten einer wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen hat (OLG Celle, Beschl. v. 30. Aug. 2013 - 14 U 69/13, zit. nach juris Rz. 7; OLG Naumburg, MDR 2012, 1494; OLG München, Beschl. v. 31. Jan. 2011 - 9 U 2982/10).
  • OLG Celle, 30.08.2013 - 14 U 69/13

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2016 - 3 U 148/15
    Zumindest für diese Fallkonstellation schließt sich der Senat deshalb der in der Rechtsprechung in jüngerer Zeit zunehmend vertretenen Ansicht an, dass bei Zurückweisung der Berufung gem. § 522 Abs. 2 ZPO der Berufungskläger auch die Kosten einer wirkungslos gewordenen Anschlussberufung zu tragen hat (OLG Celle, Beschl. v. 30. Aug. 2013 - 14 U 69/13, zit. nach juris Rz. 7; OLG Naumburg, MDR 2012, 1494; OLG München, Beschl. v. 31. Jan. 2011 - 9 U 2982/10).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 16/3 U 148/15   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2017 - L 16/3 U 148/15 (https://dejure.org/2017,95754)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13.07.2017 - L 16/3 U 148/15 (https://dejure.org/2017,95754)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - L 16/3 U 148/15 (https://dejure.org/2017,95754)
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