Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 16.12.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5336
OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2006,5336)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.01.2006 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2006,5336)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2006,5336)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Grundstücksverkauf einer Gemeinde im Einheimischenmodell: Inhaltskontrolle der Klausel über die Weiterveräußerung vor Ablauf der Bindungsfrist

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB §§ 11 Abs. 2, 14, 307, 310; AGBG §§ 9, 24a, 11 Nr. 5a
    Einheimischenmodell: Geltendmachung einer Aufzahlungsklausel trotz zwischenzeitlichen Wertverlusts unzulässig (aufgehoben durch BGH DNotI-Report 2007, 30)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen; Verträge über verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische (Einheimischenmodell); Unternehmertätigkeit der Gemeinde beim Verkauf von Bauland; Schriftliche Zustimmung der ...

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 17

    BauGB § 11 Abs. 2 Satz 1; AGB-Gesetz § 9; AGB-Gesetz § 11; AGB-Gesetz § 24a
    Eine Gemeinde, die Bauplatzgrundstücke im sog. Einheimischen-Modell veräußert, ist Unternehmerin im Sinne des § 24 a AGBG = 310 Abs. 3 BGB, § 14 BGB

  • Judicialis

    BauGB § 11 Abs. 2 Satz 1; ; AGBG § 9; ; AGBG § 11 Nr. 5 lit. b; ; AGBG § 24 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbilligter Verkauf von Bauland durch Gemeinde an Einheimische (sog. Einheimischenmodell) - Wirksamkeit; Inhaltskontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauland-Verkauf an Einheimische: Gemeinde handelt als Unternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einheimischenmodell: AGB-Kontrolle von Aufzahlungsklauseln bei Veräußerung (IBR 2006, 300)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.11.2002 - V ZR 105/02

    Zulässigkeit sog. "Einheimischenmodelle"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
    Nach Umsetzung der Verbraucherrichtlinie RL 93/13/EG vom 05. April 1993 in inländisches Recht richtet sich die Inhaltskontrolle von zwischen Gemeinden und Privatleuten geschlossenen städtebaulichen Verträgen, die eine verbilligte Abgabe von Bauland an Einheimische beinhalten (sog. Einheimischenmodell), bei Mehrfachverwendung nicht mehr allein nach § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auch nach den Vorschriften des AGB-Gesetzes, weil die Gemeinde beim Verkauf von Bauland als Unternehmer im Sinne des § 24 a AGBG (jetzt: § 310 Abs. 3 BGB) handelt (Anschluss an BGH NJW 2003, 888).

    Dem werde die angegriffene Klausel nach dem Maßstab der Rechtsprechung des BGH gem. seinem in der NJW 2003, Seite 888 ff abgedruckten Urteil gerecht.

    Lediglich zu der vor dem hier zur Beurteilung stehenden Zeitpunkt geltenden Gesetzeslage hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 29. November 2002, Az. V ZR 105/02, (NJW 2003, 888) Stellung genommen.

    Gleichzeitig aber enthält der Vertrag - anders als die der Entscheidung des BGH NJW 2003, S. 888 ff zugrunde liegende Regelung - keine Absicherung der Beklagten für die als konkrete Möglichkeit der Entwicklung in Betracht zu ziehende Verminderung des Grundstückswertes.

  • BGH, 15.10.1991 - XI ZR 192/90

    Verstoß gegen das Transparenzgebot

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
    Im Ergebnis kann die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung bei der Einzelbetrachtung nur dann überwunden werden, wenn eine Kompensation durch eine konnexe Klausel erreicht wird (BGHZ 114, 238; 116, 1).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
    Maßgeblich hierfür sei nach der Rechtsprechung des EuGH die funktionale Sichtweise (EuGH vom 10.05.2001, NZBau 2001, 403).
  • BGH, 23.04.1991 - XI ZR 128/90

    Formularmäßige Abwälzung des Mißbrauchsrisikos einer Kundenkreditkarte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
    Im Ergebnis kann die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung bei der Einzelbetrachtung nur dann überwunden werden, wenn eine Kompensation durch eine konnexe Klausel erreicht wird (BGHZ 114, 238; 116, 1).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 386/98

    Beendigung eines Wiederkaufsverhältnisses

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 3 U 150/05
    Nach der gemäß § 5 AGBG anzuwendenden Auslegungsvariante ist ein Nebeneinander von Wiederkauf gemäß § 3 und dem Zahlungsanspruch nach § 4 nicht ausgeschlossen (vgl. BGH Urteil vom 14.01.2000 - Az.: V ZR 386/98 - NJW 2000, 1332, der unter Ziff. 2 lit. b) von einem möglichen Nebeneinander beider Rechtsverhältnisse ausgeht).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12129
OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16.12.2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
OLG Rostock, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 3 U 150/05 (https://dejure.org/2005,12129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Berufungsbegründung; Angabe von finanziellen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten als Begründung für den Antrag; Unvermögen einer juristischen Person zur ...

  • Judicialis

    ZPO § 520 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 233 § 520 § 522 Abs. 1
    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wegen Sicherung der Prozessfinanzierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1726
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2005 - XI ZB 36/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Vertrauens des

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05
    Dass die Klägerin nunmehr, wie die Beklagte vorbringt, der Fristverlängerung zustimmt, erlaubt nicht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, denn vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist hat die Beklagte das Einverständnis der Gegenseite nicht dargelegt (vgl. BGH NJW-RR 2005, 865).
  • BGH, 01.08.2001 - VIII ZB 24/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 16.12.2005 - 3 U 150/05
    Bei derartig begründeten Verlängerungsgesuchen ist die Rechtsprechung großzügig (vgl. BGH NJW 2001, 3552; Zöller/Gummer/ Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 520 Rn. 19 mit Rechtsprechungsnachweisen) und der Berufungskläger kann in aller Regel damit rechnen, dass das Gericht die Frist verlängert.
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