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   OLG Hamm, 14.08.1996 - 3 U 150/95   

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https://dejure.org/1996,10277
OLG Hamm, 14.08.1996 - 3 U 150/95 (https://dejure.org/1996,10277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.1996 - 3 U 150/95 (https://dejure.org/1996,10277)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 (https://dejure.org/1996,10277)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254; StVG § 17
    Haftungsverteilung bei Kollision eines in eine Vorfahrtstraße einbiegenden Radfahrers mit einem mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeug

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18

    Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung

    Dem steht nicht entgegen, dass bislang teilweise in ähnlichen Fällen bei einem Zusammentreffen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO bzw. gegen § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StVO und eines erheblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO in der Rechtsprechung regelmäßig eine Abwägung der Verursachungsanteile nur dann zu einer Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten führte, wenn die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100% mit weiteren, besonderen Umständen zusammentraf (vgl. etwa KG, Urteil vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 -, juris Rdn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 1993 - 10 U 13/93 -, juris=NZV 1994, 194; KG, Urteil vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 -, juris=VerkMitt 1982, 94; KG, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, juris=VRS Bd. 83, 407; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 -, juris=VRS Bd. 93, 253).
  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

    Vorwerfbar kann die falsche Geschwindigkeitseinschätzung jedoch nur solange sein, wie sich die Geschwindigkeitsüberschreitung des vorfahrtsberechtigten Fahrzeuges in einem Rahmen hält, mit dem vernünftigerweise noch zu rechnen ist (OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 212).

    Die Geschwindigkeitsgrenze, bis zu der eine falsche Einschätzung noch vorwerfbar ist, (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., VersR 1975, 68; KG, DAR 1992, 433; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 212; NZV 2001, 171), ist hier überschritten.

  • LG München I, 18.12.2014 - 17 O 5122/14
    Der Wartepflichtige muss vor der Einfahrt die bevorrechtigte Straße genau beobachten und geht eine falsche Schätzung der Geschwindigkeit oder Entfernung des Vorfahrtberechtigten zu seinen Lasten (BGH VRS 6, 158; OLG Hamm VRS 93, 253).
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