Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08   

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https://dejure.org/2009,5783
OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2009,5783)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2009,5783)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2009,5783)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung für ein biotechnologisch hergestelltes Generikum

  • webshoprecht.de

    Zur unzulässigen Werbung für ein "äquivalentes Sicherheitsprofil" eines Generikums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführende Werbeaussage über ein biotechnologisch hergestelltes Generikum

  • arzneimittel-und-recht.de

    § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 5 UWG, § 3 HWG, Art 10 Abs 4 der Richtlinie 2001/83/EG in der Fassung der Richtlinie 2004/27/EG
    Werbung für Biosimilars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung einer Werbeaussage über ein biotechnologisch hergestelltes Generikum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Behauptung, Medikamente-Sicherheitsprofile seien äquivalent, muss wissenschaftlich nachgewiesen sein

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem kein Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08
    Ein Verbot darf nicht zugesprochen werden, wenn es auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandende Handlungen umfasste (vgl. BGH GRUR 2005, 443 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08
    Zwar ist anerkanntermaßen - im Rahmen des § 4 Nr. 11 UWG - ein bestimmtes Marktverhalten, dem ein gestattender wirksamer Verwaltungsakt der zuständigen Verwaltungsbehörde zugrunde liegt, als rechtmäßig anzusehen, solange der Verwaltungsakt nicht in dem dafür vorgesehenen verwaltungsrechtlichen Verfahren aufgehoben worden ist (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, Rz. 11.20; BGH GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 151/08
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • OLG Hamburg, 02.10.2014 - 3 U 17/13

    Biosimilar - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein Biosimilar

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem kein Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteile v. 2.7.2009, 3 U 151/08, zit. n. juris und v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Zulassung der EMA bezieht sich allein auf das Inverkehrbringen des Arzneimittels, trifft aber keine Aussage für die Bewerbung des zugelassenen Produkts (Senat, Urteil v. 2.7.2009, 3 U 151/08, n. juris).

  • OLG Hamburg, 28.06.2012 - 3 U 17/11

    Wettbewerbsverstoß: Vergleichende Werbung für ein Generikum

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Senats jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Urteil des Senats vom 2.7.2009, 3 U 151/08, PharmaR 2010, 135; Urteil des Senats vom 21.12.2006, 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 26.02.2015 - 3 U 104/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei vergleichender Werbung über die

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnis von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem kein Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, PharmR 2010, 135; Senat, PharmaR 2007, 204).
  • LG Hamburg, 08.11.2016 - 312 O 301/15

    Unterlassungsanspruch wegen Täuschung über geographische Herkunft bei Verwendung

    Dies entspricht auch dem sonst im Wettbewerbsrecht anerkannten Grundsatz, wonach abstrakte Verbote nur zulässig sind, wenn sich die Werbung in jedem werblichen Umfeld als unzulässig erweist, d.h. ein Verbot darf nicht zugesprochen werden, wenn es auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandende Handlungen umfasst (OLG Hamburg, Urteil v. 2. Juli 2009, Az.: 3 U 151/08, zitiert nach juris, Abs. 50; BGH GRUR 2005, 443 - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08   

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https://dejure.org/2012,16282
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08 (https://dejure.org/2012,16282)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 3 U 151/08 (https://dejure.org/2012,16282)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 3 U 151/08 (https://dejure.org/2012,16282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • heise.de (Pressebericht, 26.07.2012)

    Kein Versicherungsschutz bei Umweg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfall auf Ab- und Umwegen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Der direkte Weg zum Betriebsziel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur gesetzlichen Unfallversicherung - Kein Schutz bei falschem Betriebsweg

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf Abwegen verunglückt: Arbeitsunfall? - Mitarbeiter eines Transportunternehmens hatten sich vor dem Crash total verfahren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Unfallversicherung für Betriebsweg

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Arbeitsweg-Versicherung greift nicht bei Irrfahrt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfall auf dem Irrweg ist kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Betriebsweg bei Umweg in entgegengesetzter Richtung - Auch bei Betriebswegen ist grundsätzlich nur der direkte Weg zum Ziel versichert

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Ein derartiger "Abweg" (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8) kann zwar auch unter Versicherungsschutz stehen, wenn er noch der versicherten Tätigkeit wesentlich gedient hat (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 26).

    Denn bei einem nicht betrieblich bedingten Abweg reicht es zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes aus, dass überhaupt ein Richtungswechsel stattgefunden hat, sodass es auf die Länge des danach zurückgelegten Weges nicht ankommt (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 mwN); bereits eine Fahrt von 10 bis 40 Metern ist vom BSG als ausreichend angesehen worden (Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - juris).

  • BSG, 24.03.1998 - B 2 U 4/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Lösung - irrtümliche Abweichung - Heimweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Damit ist das Verirren und die anschließende Weiterfahrt auf dem Autobahnring auf das Verhalten der Kläger selbst und damit in ihrer Person liegende Umstände zurückzuführen, die rechtlich wesentlich dem eigenwirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 17).

    Diese hat den Kläger zu 2) nicht nur passiv als dessen Beschäftigte begleitet, sondern hatte als Beifahrerin auf Fahrtstrecke und Fahrtrichtung Einfluss (vgl zu diesem Kriterium BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 17).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Ein derartiger "Abweg" (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8) kann zwar auch unter Versicherungsschutz stehen, wenn er noch der versicherten Tätigkeit wesentlich gedient hat (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 26).
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Dies ist in der Rechtsprechung bei irrtümlichem Abweichen vom richtigen Weg zB bejaht worden, wenn dieses auf äußeren Umständen beruhte (BSG SozR Nr. 13 zu § 543 RVO; Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 18/98 R - juris), also zB Dunkelheit, Nebelbildung, mangelhafte Beschilderung oä (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: Mai 2012, § 8 SGB VII Rn 12.34).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Weicht der gewählte Weg hiervon jedoch ab, ist der hierin liegende Umweg nur dann weiter versichert, wenn für ihn betriebliche Gründe maßgeblich gewesen sind (BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 6).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalles (vgl BSG Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 Rn 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1997 - L 17 U 104/96

    Kein UV-Schutz auf einem Abweg anläßlich einer betrieblichen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Allerdings könnte der Umstand, dass er Hinweisschilder nicht beachtet und sich nicht nach dem richtigen (direkten) Weg erkundigt, sondern den Umweg über Köln billigend in Kauf genommen hat, auch als Sorglosigkeit gewertet werden, die nicht dem betrieblichen, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen wäre (so LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. April 1997 - L 17 U 104/96 - juris).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08
    Denn bei einem nicht betrieblich bedingten Abweg reicht es zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes aus, dass überhaupt ein Richtungswechsel stattgefunden hat, sodass es auf die Länge des danach zurückgelegten Weges nicht ankommt (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 mwN); bereits eine Fahrt von 10 bis 40 Metern ist vom BSG als ausreichend angesehen worden (Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - juris).
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   OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 151/08   

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https://dejure.org/2010,66860
OLG Braunschweig, 02.06.2010 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2010,66860)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02.06.2010 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2010,66860)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2010,66860)
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   OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 151/08   

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OLG Braunschweig, 05.02.2014 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2014,59933)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.02.2014 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2014,59933)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. Februar 2014 - 3 U 151/08 (https://dejure.org/2014,59933)
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