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   OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00   

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https://dejure.org/2001,10511
OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00 (https://dejure.org/2001,10511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.06.2001 - 3 U 1568/00 (https://dejure.org/2001,10511)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 3 U 1568/00 (https://dejure.org/2001,10511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Bürgschaft; Benutzerversicherungsbeitrag; Bürgschaft unter Eheleuten

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft bei krasser Überforderung des aus emotionaler Verbundenheit handelnden Bürgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Die verfehlte Rechtsprechung, dass ein Viertel der Hauptsumme innerhalb von fünf Jahren als Maßstab anzulegen sei, ist vom 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu Recht aufgegeben worden (vgl. auch BGH, 11. Zivilsenat MDR 2001, S. 403, 404).

    Sieht eine Krankenkasse von der erforderlichen Prüfung der Leistungsfähigkeit ab, so ist im Zweifel - wie bei einer Bank - davon auszugehen, dass sie die die krasse finanzielle Überforderung begründenden objektiven Tatsachen und Verhältnisse schon bei Vertragsschluss kannte oder sich dieser Erkenntnis bewusst verschlossen hat (vgl. zur Bürgschaft gegenüber einer Bank u. a.: BGH MDR 2001, S. 403, 404).

  • BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist eine Bürgschaft insbesondere dann sittenwidrig, wenn der aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner handelnde Bürge finanziell krass überfordert wird und die Bürgschaft sich aus der Sicht eines vernünftig denkenden Gläubigers als wirtschaftlich sinnlos erweist (vgl. u. a. BGH NJW 1997, 3372, 3373).
  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Da die Klägerin, wie bereits ausgeführt, von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass die Beklagte wesentlich zur Tilgung der Hauptschuld beitragen konnte, bildete - falls überhaupt - die Gefahr von Vermögensverlagerungen zwischen dem Hauptschuldner und seiner Ehegattin zum Nachteil der Gläubigerin die einzige Geschäftsgrundlage des Vertrages (vgl. dazu BGH NJW 1996, S. 2088, 2090).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Davon ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptforderungen jedenfalls dann auszugehen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (BGH, 9. Zivilsenat, NJW 2000, S. 1182, 1183).
  • BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97

    Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Ein Bürge ist krass überfordert, wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, dass bereits bei Vertragsschluss nicht zu erwarten ist, er werde - wenn sich das Risiko verwirklicht - die Forderung des Gläubigers wenigstens zu einem wesentlichen Teil tilgen können (BGH NJW 1999, S. 58, 59).
  • BGH, 02.05.1996 - IX ZR 259/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines einkommens- und

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.06.2001 - 3 U 1568/00
    Diese Gefahr besteht aber seit der Ehescheidung nicht mehr (vgl. auch BGH NJW-RR 1996, S. 1262).
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