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   OLG Celle, 20.02.2008 - 3 U 158/07   

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https://dejure.org/2008,12247
OLG Celle, 20.02.2008 - 3 U 158/07 (https://dejure.org/2008,12247)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2008 - 3 U 158/07 (https://dejure.org/2008,12247)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 3 U 158/07 (https://dejure.org/2008,12247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bereicherungsausgleich in einem sog. Anweisungsfall

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 267 Abs. 1 BGB; § 362 BGB; § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung i.R.d. jeweiligen Leistungsbeziehungen in Dreipersonenverhältnissen bei Vorliegen einer wirksamen Anweisung; Zurechenbare Veranlassung des Tätigwerdens einer bezogenen Bank für den Fall einer von Beginn an wirksamen Scheckanweisung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung i.R.d. jeweiligen Leistungsbeziehungen in Dreipersonenverhältnissen bei Vorliegen einer wirksamen Anweisung; Zurechenbare Veranlassung des Tätigwerdens einer bezogenen Bank für den Fall einer von Beginn an wirksamen Scheckanweisung ...

  • Judicialis

    BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung in Dreipersonenverhältnissen bei wirksamer Anweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2008 - 3 U 158/07
    Die für einen eventuellen Bereicherungsausgleich maßgeblichen Leistungsbeziehungen sind damit in dem durch die Anweisung begründeten Dreiecksverhältnis nach dem ursprünglich übereinstimmenden Willen aller Beteiligten festgelegt (vgl. etwa BGHZ 87, 393 ff.).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

    Für den Nachweis eines gestellten Unfalls genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (OLG Frankfurt am Main 21.9.06 - 16 U 75/06 - NZV 07, 313; OLG Frankfurt am Main 11.3.08 - 3 U 158/07 - OLG München 7.3.08 - 10 U 5394/07 -, NJW-RR 08, 1250).
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