Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09   

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OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09 (https://dejure.org/2010,9196)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.08.2010 - 3 U 158/09 (https://dejure.org/2010,9196)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. August 2010 - 3 U 158/09 (https://dejure.org/2010,9196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführung bei Behauptung der Irrelevanz der Salzform Clopidogrel-haltiger Präparate für die klinische Wirksamkeit

  • Justiz Hamburg

    Die Salzform spielt keine Rolle

    § 24b Abs 2 S 1 AMG, § 3 S 1 HeilMWerbG, Art 10 Abs 2 Buchst b EGRL 83/2001, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Irreführung bei Behauptung der Irrelevanz der Salzform Clopidogrel-haltiger Präparate für die klinische Wirksamkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung werblicher Angaben im geschäftlichen Verkehr betreffend das Arzneimittel Clopidogrel-r.(R) 75 mg Filmtabletten (Wirkstoff: Clopidogrel als Besilat) i.R.e. Eilverfahrens; Herzinfarkterkrankung als zugelassenes Anwendungsgebiet eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Irreführung der Werbung für ein Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4 Nr. 11 UWG; 3 S. 1 HWG
    Irreführende Werbung gegenüber Ärzten, wenn Mittel ohne wissenschaftlichen Nachweis für die Wirkungsweise beworben werden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Begriff des "gleichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 31.10.2002 - 3 U 371/01

    Werbung für Generikum; Gegenüber Fachkreisen gemachte Werbeaussage zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09
    Bioäquivalenz bezeichnet also einen nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien bestehenden statistischen Zusammenhang zwischen zwei Medikamenten (Senat, Urteil vom 31.10.2002, Az. 3 U 371/01; Magazindienst 2003, 170, juris-Rz. 20).
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der von ihm angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die - wie vorliegend - den Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis vermittelt, übermittelt die Gewähr für deren Richtigkeit und muss daher nach ständiger Rechtsprechung die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe auch beweisen (BGH, Urteil vom 7.3.1991, I ZR 127/89, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II; Senat, Urteil vom 16.12.2010, 3 U 161/09, GRUR-RR 2011, 376 - Thromboseprophylaxe der Extraklasse; Urteil des Senats vom 18.9.2003, 3 U 70/02, GRUR-RR 2004, 88 - Chitosan; Urteil des Senats vom 26.8.2010, 3 U 158/09, PharmR 2011, 24 - "Die Salzform spielt keine Rolle"; KG Berlin, Beschluss vom 11.8.2011, 5 U 115/09, MD 2011, 714 - VitalfeldTherapie; OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2005, 6 U 48/05, GRUR-RR 2005, 394 - Bluttest).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09   

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https://dejure.org/2011,121773
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09 (https://dejure.org/2011,121773)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.11.2011 - L 3 U 158/09 (https://dejure.org/2011,121773)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. November 2011 - L 3 U 158/09 (https://dejure.org/2011,121773)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09
    Nach der Rechtsprechung des BSG (SozR 4-2700 § 9 Nr. 1; SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5) ist das MDD als geeignete Grundlage für die Konkretisierung dieser so genannten arbeitstechnischen Voraussetzungen anzusehen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09
    Da bandscheibenbedingte Erkrankungen immer multifaktoriell entstehen und ein eindeutig abgrenzbares Krankheitsbild, das für Belastungen durch Heben und Tragen oder Arbeit in Rumpfbeugehaltung typisch wäre, fehlt, ist allgemein anerkannt, dass letztlich entscheidend nur die Frage nach einer wesentlichen Mitverursachung der Wirbelsäulenerkrankung durch die versicherte Einwirkung ist (BSG SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 158/09
    Dabei ist der unterste Grenzwert, bei dessen Unterschreitung nach gegenwärtigem Wissensstand ein Kausalzusammenhang zwischen beruflichen Einwirkungen und bandscheibenbedingter Erkrankung der Lendenwirbelsäule ausgeschlossen ist und deshalb auf einzelfallbezogene medizinische Ermittlungen verzichtet werden kann, auf die Hälfte des im MDD vorgeschlagenen Orientierungswertes für die Gesamtbelastungsdosis von 25 x 106 Nh (vgl hierzu Jäger ua, ASUMed 1999, 101, 109), also auf 12, 5 x 106 Nh festzusetzen (BSG SozR 4-5671 Anl 1 Nr. 2108 Nr. 5; Urteil vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - juris).
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