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   OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11   

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https://dejure.org/2011,50299
OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11 (https://dejure.org/2011,50299)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.11.2011 - 3 U 1585/11 (https://dejure.org/2011,50299)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. November 2011 - 3 U 1585/11 (https://dejure.org/2011,50299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Banken: Kontrollfähigkeit der Entgelte für die Einrichtung und Führung eines P-Kontos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Regelungen einer Bank zum Pfändungsschutzkonto im Preisverzeichnis und Leistungsverzeichnis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Dann aber dürfe sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.5.1999, Az. XI ZR 219/98) dafür kein zusätzliches Entgelt verlangen.

    Die Ausgangslage sei völlig anders als in der vom Bundesgerichtshof im Verfahren XI ZR 219/98 getroffenen Entscheidung.

    Daher ist die streitige Deaktivierungsklausel ohne Rücksicht auf die Preisstruktur insgesamt und die Beschaffenheit der sonstigen Einzelpreise daraufhin zu überprüfen, ob ihr eine echte (Gegen-)Leistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine - zumeist als (etwas missverständlich) Preisnebenabrede bezeichnete - Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29 f und 43, 45 ff; 136, 261, 264 m.w.N.).".

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem im Verfahren mehrfach zitierten Urteil vom 18.05.1999, XI ZR 219/98 unmissverständlich klar gestellt, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen die Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, gegen ABGB § 9 = § 307 Abs. 1, Abs. 2 verstoßen.

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung (Senat BGHZ 124, 254, 256 f.; 133, 10, 13; 137, 27, 29 f.).

    Daher ist die streitige Deaktivierungsklausel ohne Rücksicht auf die Preisstruktur insgesamt und die Beschaffenheit der sonstigen Einzelpreise daraufhin zu überprüfen, ob ihr eine echte (Gegen-)Leistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine - zumeist als (etwas missverständlich) Preisnebenabrede bezeichnete - Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29 f und 43, 45 ff; 136, 261, 264 m.w.N.).".

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Dies folge aus dem Urteil des BGH vom 21.04.2009, XI ZR 78/08.

    ( Urteil vom 21.04.09, XI ZR 78/08, dort Rdnr. 16 sowie das von der Beklagten selbst zitierte Urteil vom 18.04.2002, II ZR 199/01).

  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96

    Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Daher ist die streitige Deaktivierungsklausel ohne Rücksicht auf die Preisstruktur insgesamt und die Beschaffenheit der sonstigen Einzelpreise daraufhin zu überprüfen, ob ihr eine echte (Gegen-)Leistung zugrunde liegt oder ob es sich um eine - zumeist als (etwas missverständlich) Preisnebenabrede bezeichnete - Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29 f und 43, 45 ff; 136, 261, 264 m.w.N.).".
  • BGH, 30.11.1993 - XI ZR 80/93

    Richterliche Inhaltskontrolle von Gebührenklauseln in AGB der Banken und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung (Senat BGHZ 124, 254, 256 f.; 133, 10, 13; 137, 27, 29 f.).
  • BGH, 07.05.1996 - XI ZR 217/95

    BGH für Zulässigkeit sog. Postenpreise bei privaten Girokonten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.11.2011 - 3 U 1585/11
    Darunter fallen zwar weder Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistung noch Klauseln über das Entgelt für eine rechtlich nicht geregelte, zusätzlich angebotene Sonderleistung (Senat BGHZ 124, 254, 256 f.; 133, 10, 13; 137, 27, 29 f.).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in BeckRS 2012, 10222 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Schleswig, 26.06.2012 - 2 U 10/11

    Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig

    Entgeltklauseln wie die hier streitgegenständliche werden aus diesem Grund in der Rechtsprechung ganz überwiegend der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterzogen (KG, NJW 2012, S. 395 ff.; OLG Frankfurt, ZIP 2012, S. 814 ff.; OLG Nürnberg, Urteil vom 22. November 2011, 3 U 1585/11, bei juris; OLG Bremen, Urteil vom 23. März 2012, 2 U 130/11, abrufbar über den Internetauftritt des Klägers; Thüringer Oberlandesgericht, Hinweisbeschluss nach § 522 ZPO vom 6. Mai 2011, 1 U 85/11, Bl. 65 ff. d. A.; LG Leipzig, ZVI 2011, S. 73 f.; LG Halle/Saale, ZVI 2011, S. 35 f.; LG Erfurt, VuR 2011, S. 188 ff., im Volltext bei juris; LG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2011, 1 O 445/10, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 U 13/12

    Unzulässigkeit einer Preisklausel für ein Pfändungsschutzkonto

    Das OLG Nürnberg, Urteil v. 22.11.2011, Az.: 3 U 1585/11, uv., - Anlage BB 2 -, hat hierzu zutreffend ausgeführt, dass das Kreditinstitut mit der Führung des P-Kontos nichts anderes mache als - vorsorglich - seiner Pflicht als Drittschuldner zu genügen, zugunsten des Schuldners bestimmte Pfändungsfreigrenzen zu beachten.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 19 U 238/11

    Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Pfändungsschutzkontos in

    Das OLG Nürnberg, Urteil v. 22.11.2011, Az.: 3 U 1585/11, uv., - Anlage BB 2 -, hat hierzu zutreffend ausgeführt, dass das Kreditinstitut mit der Führung des P-Kontos nichts anderes mache als - vorsorglich - seiner Pflicht als Drittschuldner zu genügen, zugunsten des Schuldners bestimmte Pfändungsfreigrenzen zu beachten.
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