Rechtsprechung
   OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05   

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https://dejure.org/2006,13862
OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2006,13862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.07.2006 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2006,13862)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. Juli 2006 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2006,13862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines Kaufvertrags über eine Solaranlage wegen arglistiger Täuschung und mangelnder Aufklärung hinsichtlich der Art und Weise einer Montage; Zahlung des Kaufpreises für einen Bausatz zur Selbstmontage einer Solarheizungsanlage; Unwirksamkeit eines Kaufvertrags ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1 § 433
    Arglistige Täuschung bei der Veräußerung eines Selbstbausatzes für eine Heizungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung beim Erwerb des Selbstbausatzes einer Solarheizung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Die Bedingung galt nicht als ausgefallen (BGH, NJW 1985, 487; BayObLG, DNotZ 1999, 1011 ) mit der Wirkung, dass der Schwebezustand beseitigt und das Rechtsgeschäft endgültig wirkungslos wurde (Palandt/Heinrichs, BGB , 65. Aufl., Rdn. 2 zu § 158).
  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Dies hat der Bundesgerichtshof zum Verkauf von marktschreierisch erworbenen Wundermitteln entschieden (BGHSt 34, 199 ).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Der Handel muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder für möglich halten (BGH, NJW 2001, 2326 ).
  • KG, 19.03.2007 - 10 U 49/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassung der namentlichen Nennung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (Urteil vom 11.07.2006 - 10 U 49/06) und Schleswig (Beschluss vom 17.11.2005 - 9 U 44/05) sind sachverhaltsmäßig mit diesem Fall nicht vergleichbar.
  • LG Schwerin, 13.10.2005 - 4 O 382/04

    Solarheizungsanlage - Selbstmontage - Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    - das angefochtene Urteil des Landgerichts Schwerin vom 13.10.2005 - 4 O 382/04, abzuändern und die Beklagten nach den erstinstanzlich gestellten Anträgen zu verurteilen,.
  • OLG Köln, 30.09.2005 - 19 U 67/05

    Schadensersatzansprüche des gekündigten Versicherungsvertreters bei Berufung auf

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Der Senat folgt deshalb nicht der Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 25.10.2005 - 19 U 67/05), die dahin geht, dass in solchen Fällen eine arglistige Täuschung nicht gegeben sei.
  • BGH, 25.03.1958 - VIII ZR 48/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Rostock, 31.07.2006 - 3 U 160/05
    Die bei einer Beratung erteilten Auskünfte müssen richtig und vollständig sein (BGH, NJW 1958, 866; NJW-RR 1997, 145).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05   

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https://dejure.org/2007,11413
OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 287 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzsanspruchs wegen Verletzung von Markenrechten durch rechtswidrigen Parallelimport; Notwendigkeit einer Differenzierung nach dem Eintritt des Markterfolges außer der Kennzeichnung mit der Klagemarke bei einem Verbot des sog. ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287 Abs. 1
    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der Obliegenheit zur Vorabinformation des Markeninhabers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 3 U 38/00

    Zur Bestimmung des Schadensersatzes für eine Markenverletzung bei Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Ergänzungslizenz-Analogie" (GRUR-RR 2004, 139, 141) bereits entschieden, dass es sich bei Markenverletzungen im Rahmen von Parallelimporten um besondere Markenverletzungen handelt, die die Annahme eines vergleichsweise niedrigen Prozentsatz nahe legen.

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Dieses Verfahren endete mit dem Urteil des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, vgl. Anlage K 1), dessen Tenor u.a. wie folgt lautete: .

    a) Aufgrund des Urteils des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, Anlage K 1) steht die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten dem Grunde nach rechtskräftig fest.

    (5) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt darin kein Wertungswiderspruch mit dem vom Senat im Urteil vom 22.4.2004 (3 U 240/01, S. 13 des Urteilsumdrucks gem. Anlage K 1) Grundsatz, dass die Möglichkeit der Vorabinformation als rechtmäßigen Alternativerhalten nicht zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es wird zwar vertreten, dass Kosten der Abmahnung oder andere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung auch neben der Lizenzanalogie geltend gemacht werden können, da sie wesensmäßig davon nicht abgedeckt würden, so dass das Verquickungsverbot nicht eingreife (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 118 m.w.N.; a.A, allerdings BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

    Für eine solche strenge Sichtweise spricht auch das sog. Verquickungsverbot, wonach eine Vermischung unterschiedlicher objektiver Berechnungsweisen nicht zulässig ist (BGH GRUR 1993, 58 - Tchibo/Rolex II m.w.N.; BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Ein Anspruch auf den Verletzergewinn erfordert stets eine Ermittlung desjenigen Gewinnanteils, der gerade auf die Kennzeichenbenutzung und nicht auf andere Absatzfaktoren zurückgeht (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 114 m.w.N.).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01

    Berodual

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Die Berufung der Klägerin sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.6.2005, Az. 327 O 126/05, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2005, Az. 327 O 126/05 aufzuheben, soweit die Beklagte zur Bezahlung von mehr als EUR 560, 50 zzgl.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Abzustellen ist darauf, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien bei Berücksichtigung aller objektiven lizenzrelevanten Umstände des Einzelfalles vereinbart hätten, und zwar wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannte hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 115 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Vorliegend stellt sich auch nicht das Problem der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, welche ein Verstoß gegen Art. 103 I GG darstellen kann, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655 - Urheberrechtlicher Schadensersatzprozess).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Das Berufungsgericht hat die Berufung, mit der die Klägerin ihr Zahlungsbegehren im vollen Umfang weiterverfolgt hat, und die Anschlussberufung, mit der die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage erstrebt hat, zurückgewiesen (OLG Hamburg OLG-Rep 2009, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 3 U 160/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16253
OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,16253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.09.2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,16253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. September 2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,16253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zwangsversteigerungsverfahren: Haftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer

  • Wolters Kluwer

    Haftung des öffentlich bestellten und allgemein vereidigten gerichtlichen Sachverständigen

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Gerichtsgutachters wegen grober Fahrlässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2112 (Ls.)
  • BauR 2006, 712
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 44/02

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.09.2005 - 3 U 160/05
    Zwar kommt eine Haftung des öffentlich bestellten und allgemein vereidigten gerichtlichen Sachverständigen bereits bei fahrlässiger Falschbegutachtung nach diesen Vorschriften grundsätzlich in Betracht (vgl. BGH NZM 2003, 411; Kilian, VersR 2003, 683, 684; Brückner/Neumann, MDR 2003, 906, 907).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 167/07

    Beihilfe zum versuchten Prozessbetrug durch falsches Gutachten

    Die Frage, ob das schriftliche Gutachten eines Sachverständigen überhaupt eine Aussage im Sinne der §§ 153 f StGB darstellt (so Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. [2006], vor § 153 Rdnr. 22; anderer Ansicht Fischer, StGB, 55. Aufl. [2008], Rdnr. 3; LK-Ruß, 12. Aufl. [1999], Rdnr. 4; SK-Rudolphi [Stand 1999], Rdnr. 2; MK-Müller [2005], Rdnr. 8; alle zu § 153 und mwN; unter haftungsrechtl. Gesichtspunkt vgl. OLG Düsseldorf NJW 1986, 2891 und OLGR 2005, 533; OLG Rostock OLGR 2001, 194; OLG Hamburg OLGR 2001, 57; OLG Stuttgart BauR 2006, 712), braucht nicht vertieft zu werden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 160/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,37746
OLG Hamburg, 30.06.2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,37746)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,37746)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2005,37746)
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