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   OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06   

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OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06 (https://dejure.org/2007,20956)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 3 U 160/06 (https://dejure.org/2007,20956)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06 (https://dejure.org/2007,20956)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    §§ 4, 8, 3 UWG; §§ 3, 1 HWG; Art. 5 GG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen irreführender Werbung i.S.d. § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG); Vorliegen von Werbung i.S.d. § 1 HWG i.R.e. Beifügung eines Studienposters über den Wirkstoff eines Arzneimittels im Vergleich zu anderen zum Werbefolder eines Arzneimittels; Auswirkungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06
    (a) Es ist in der Rechtsprechung zu Recht anerkannt, dass Verallgemeinerungen im Unterlassungsantrag, die in einem (theoretisch immer denkbaren) Einzelfall auslegungsbedürftig sein mögen, schon aus Zweckmäßigkeitsgründen zulässig sind, wenn über die betreffende Wendung im konkreten Verletzungsfall Begriffsklarheit besteht, so gerade auch für die Handlung "Werben" im Normalfall (BGH WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06
    Soweit in der Rechtsprechung der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Unternehmensäußerungen unter dem Gesichtspunkt der sog. kommerziellen Meinungsäußerung Grenzen aufgezeigt worden sind, betraf das die grundsätzliche Anwendbarkeit des UWG; auch die einem Wettbewerbszweck dienende Wirtschaftswerbung mit wertendem meinungsbildenden Inhalt wird von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), deswegen sind die grundrechtseinschränkenden Wirkungen der UWG-Bestimmungen in Wechselwirkung zur Bedeutung des Grundrechts abwägend zu begrenzen (vgl. zu § 1 UWG a. F.: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz; BVerfG WRP 2003, 633 - Benetton-Werbung II; jeweils m. w. Nw.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06
    Soweit in der Rechtsprechung der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung von Unternehmensäußerungen unter dem Gesichtspunkt der sog. kommerziellen Meinungsäußerung Grenzen aufgezeigt worden sind, betraf das die grundsätzliche Anwendbarkeit des UWG; auch die einem Wettbewerbszweck dienende Wirtschaftswerbung mit wertendem meinungsbildenden Inhalt wird von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), deswegen sind die grundrechtseinschränkenden Wirkungen der UWG-Bestimmungen in Wechselwirkung zur Bedeutung des Grundrechts abwägend zu begrenzen (vgl. zu § 1 UWG a. F.: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz; BVerfG WRP 2003, 633 - Benetton-Werbung II; jeweils m. w. Nw.).
  • OLG Hamburg, 12.01.2006 - 3 U 93/05

    Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen wettbewerbswidriger Internet-Werbung:

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.12.2007 - 3 U 160/06
    Zudem ist in dem Verfügungsverfahren (Landgericht Hamburg 327 O 695/04 = OLG Hamburg 3 U 93/05) die einstweilige Verfügung gegen die hiesige Beklagte aufgehoben worden und das Hauptsacheverfahren (Landgericht Hamburg 327 O 379/05 = OLG Hamburg 3 U 16/06) wurde in der Berufungsinstanz mit einer zwischen den Parteien vereinbarten Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO beendet.
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2022 - 15 U 42/22
    Demgegenüber sind die Oberlandesgerichte Frankfurt am Main (Beschluss vom 20.07.2004, BeckRS 2012, 19253) und Hamburg (Urteil vom 20.12.2007, BeckRS 2009, 12212) ohne weitere Begründung von einer Kerngleichheit inhaltsgleicher Aussagen in der englischen und deutschen Sprache ausgegangen.
  • BGH, 01.06.2017 - I ZR 188/16

    Abgabe einer wissenschaftlichen Fachpublikation durch ein pharmazeutisches

    Die vom Berufungsgericht angeführte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg (MD 1996, 533 juris Rn. 15 bis 17; Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06, juris Rn. 106; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 3 U 152/07, juris Rn. 29) steht ebenso im Einklang mit der Rechtsansicht, die das Berufungsgericht in seinem Urteil vertreten hat, wie die in WRP 2015, 1143 veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 30. Juli 2015 (vgl. dort Rn. 39).
  • OLG Hamburg, 04.12.2008 - 3 U 152/07

    Arzneimittelwerbung: Auslage einer Fachpublikation auf einem Kongressstand und

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des Senats vom 20. Dezember 2007 - 3 U 160/06 - zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem eine Posterveröffentlichung über eine Studie in eine vom Werbenden eigens zur Verteilung des Posters geschaffene Klappkarte eingelegt war.
  • OLG Hamburg, 28.01.2010 - 3 U 102/09

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Angabe "Hervorragende lokale Verträglichkeit"

    Die Antragsgegnerin vermag sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 20.12.2007 (Az. 3 U 160/06; Magazindienst 2009, 662) zu berufen.
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Geltendmachung einer vorprozessualen Verrechnung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs mit einem Kaufpreisanspruch für den Verkauf und die Veräußerung eines Kommanditanteils; Kriterien für die Bewertung der Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage; Folgen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 296; ; BGB § 387; ; BGB § 389; ; BGB § 433 Abs. 2; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 489 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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