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   LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05   

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https://dejure.org/2010,10707
LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05 (https://dejure.org/2010,10707)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.08.2010 - L 3 U 162/05 (https://dejure.org/2010,10707)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 (https://dejure.org/2010,10707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Anerkennung einer Bronchialkrebserkrankung eines Schweißers als Berufskrankheit bei überhöhtem Zigarettenkonsum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Bronchialkrebserkrankung eines Schlossers und Schweißers (Raucher) - Synkanzerogenese - keine BK - keine Hinterbliebenenleistungen an die Witwe - grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung; Dosis-Wirkungs-Beziehung bei einer Listen-Berufskrankheit mit fünf Arbeitsstoffen und Mitverursachung eines Bronchialkarzinoms durch hohen Zigarettenkonsum

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Jedoch ist der ursächliche Zusammenhang nicht bereits dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; 96, 196; 103, 59).

    Für die Einwirkungskausalität, die haftungsbegründende Kausalität wie auch die haftungsausfüllende Kausalität gilt die Theorie der wesentlichen Bedingung, die als Ausgangsbasis die naturwissenschaftlich-philosophische Bedingungstheorie hat, nach der Ursache eines Erfolges jedes Ereignis ist, das nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele (sog. conditio sine qua non, s. BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 = BSGE 96, 196 ff.).

    Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSGE 96, 196, 297; BSGE 103, 59, 63).

  • BSG, 12.01.2010 - B 2 U 5/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Wie-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Die danach allein relevanten Werte von 288 bzw. 540 µg Nickel/m3 x Jahre liegen deutlich unterhalb der Grenze, ab der eine Verdoppelungsdosis für das nickel-induzierte Bronchialkarzinom erreicht wird  und die bei einer kumulativen Dosis von 5.000 µg/m3 x Jahre angenommen wird (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 1120; Mehrtens-Brandenburger, a.a.O., Anm. 6 zu M 4109; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007 - L 1 U 44/03 in: Breithaupt 2008, 308; BSG Urteil vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris), was auch Prof. W. und Prof. G. nach Aufarbeitung der arbeitswissenschaftlichen Literatur so bestätigt haben.

    Die Verdoppelungsdosis für die vor allem beim LBH-Edelstahlschweißen auftretende Chromat-VI-Belastung wird von den gerichtlichen Sachverständigen bei 2.000 µg/m3 x Jahre gesehen (ebenso BSG, Urteil vom 12. Januar 2010, a.a.O., Schönberger/Mehrtens/Valentin, a.a.O., S. 1117).

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt (Urteil des BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - juris, Becker, a.a.O., S. 115), dass dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, soviel Eigenbedeutung zukommt, dass damit auch jedem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemisches wesentliche Bedeutung für den Erfolg im Sinne eines BK-Tatbestandes zukommt (so zuletzt auch Urteil des BSG vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris).

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2007 - L 1 U 44/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - haftungsbegründende Kausalität

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Die danach allein relevanten Werte von 288 bzw. 540 µg Nickel/m3 x Jahre liegen deutlich unterhalb der Grenze, ab der eine Verdoppelungsdosis für das nickel-induzierte Bronchialkarzinom erreicht wird  und die bei einer kumulativen Dosis von 5.000 µg/m3 x Jahre angenommen wird (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage, S. 1120; Mehrtens-Brandenburger, a.a.O., Anm. 6 zu M 4109; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007 - L 1 U 44/03 in: Breithaupt 2008, 308; BSG Urteil vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris), was auch Prof. W. und Prof. G. nach Aufarbeitung der arbeitswissenschaftlichen Literatur so bestätigt haben.

    Dabei ist mit Prof. W. und G. von einer Verstärkung der krebserzeugenden Wirkung durch gleichzeitige oder aufeinander folgende Gabe mindestens zweier krebserzeugender Stoffe - also von einer Synkanzerogenese (zum Begriff Becker, Synkanzerogenese aus sozialjuristischer Sicht, Medizinischer Sachverständiger 2005, 115; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007, a.a.O.) - auszugehen.

    In derartigen Fällen werden zum Nachweis der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs bei Zusammenwirken verschiedener Noxen nach der sog. Wichmann'schen Formel (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007, a.a.O. sowie HLSG, Urteil vom 31. Oktober 2003, a.a.O.) das relative Risiko (RR) und die resultierende Verursachungswahrscheinlichkeit (VW) ermittelt (HLSG, a.a.O., ihm folgend Becker, a.a.O., Medizinischer Sachverständiger 2005, 115; 118; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. September 2007, a.a.O., ebenso Mehrtens-Brandenburger, a.a.O., Anm. 27.3 sowie Koch, a.a.O.).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Während für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit, genügt, sind die übrigen Tatbestandsmerkmale im Sinne des Vollbeweises, also mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen (BSGE 103, 59, 60).

    Jedoch ist der ursächliche Zusammenhang nicht bereits dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; 96, 196; 103, 59).

    Letzterer bestimmt sich unter Zuhilfenahme medizinischer, naturwissenschaftlicher und technischer Sachkunde (s. BSGE 96, 196, 297; BSGE 103, 59, 63).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Der aus einer unversicherten Belastung resultierende Kausalbeitrag darf in der Gesamtabwägung indessen unter den Begriff der "Lebensführungsschuld" nicht ausgeblendet werden, sondern ist in die Gesamtabwägung einzubeziehen (ebenso ausdrücklich: Becker, Die wesentliche Bedingung - aus juristischer Sicht, Medizinischer Sachverständiger 2007, 92, 95; im Ergebnis ebenso BSG, Urteile vom 28. Juli 1991 - 2 RU 59/90 - sowie vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R jeweils juris).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Jedoch ist der ursächliche Zusammenhang nicht bereits dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (BSGE 60, 58, 59; 96, 196; 103, 59).
  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 59/90
    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Der aus einer unversicherten Belastung resultierende Kausalbeitrag darf in der Gesamtabwägung indessen unter den Begriff der "Lebensführungsschuld" nicht ausgeblendet werden, sondern ist in die Gesamtabwägung einzubeziehen (ebenso ausdrücklich: Becker, Die wesentliche Bedingung - aus juristischer Sicht, Medizinischer Sachverständiger 2007, 92, 95; im Ergebnis ebenso BSG, Urteile vom 28. Juli 1991 - 2 RU 59/90 - sowie vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R jeweils juris).
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 14/90

    Entschädigung einer Krankheit als Folge einer Berufskrankheit - Verletzung des

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt (Urteil des BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 14/90 - juris, Becker, a.a.O., S. 115), dass dem Zusammenwirken einzelner Mitbedingungen in einer Gruppe, die als Kollektiv für einen Erfolg wesentlich ist, soviel Eigenbedeutung zukommt, dass damit auch jedem einzelnen Listenstoff des Einwirkungsgemisches wesentliche Bedeutung für den Erfolg im Sinne eines BK-Tatbestandes zukommt (so zuletzt auch Urteil des BSG vom 12. Januar 2010, - B 2 U 5/08 R - juris).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Schwierigkeiten dieser Art können generell auftreten und führen nicht zur regelmäßigen Annahme eines Beweisnotstandes (BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 25/03 R), Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung vermag auch typischen Beweisschwierigkeiten gerecht zu werden, die dadurch eintreten, dass ein Versicherungsträger schuldhaft später nicht mehr vorhandene Beweismittel nicht rechtzeitig genutzt hat oder ärztliche bzw. betriebliche Dokumentationspflichten verletzt worden sind.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.08.2010 - L 3 U 162/05
    Alternative, 4114, 4113 zuletzt zwar wiederholt an einer Risikoverdoppelung orientiert hat, was er indessen nach der Rechtsprechung des BSG nicht tun muss (BSGE 84, 30, 37 zur BK 2108), haben Versicherungsträger und Gerichte bei Prüfung des Einzelfalles kein weit zu fassendes gerichtlich nur beschränkt überprüfbares "Regelungsermessen", sondern müssen die streitigen Kausalzusammenhänge nach umfassender Sachermittlung auf der Grundlage der freien Beweiswürdigung (§ 128 SGG) mit der geforderten hinreichenden Wahrscheinlichkeit feststellen.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • BSG, 08.12.1998 - B 2 U 5/98 R

    Unfallversicherung - Pflegegeld - Leistungshöhe - Wohnsitzverlegung ins Ausland -

  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • LSG Hessen, 19.06.2018 - L 3 U 129/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs als Berufskrankheit anerkennen

    Für den Umfang der Exposition genügt deshalb eine Schätzung, wenn ausreichende Grundlagen hierfür vorhanden sind (so Urteile des Senats vom 21. Februar 2017 - L 3 U 9/13 - , vom 16. Juni 2015 - L 3 U 141/10 - und vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 - jeweils juris mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2011 - L 6 U 5889/06; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Anmerkung 26.2 zu § 9 SGB VII).
  • LSG Hessen, 02.04.2019 - L 3 U 48/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit

    Für den Umfang der Exposition genügt deshalb eine Schätzung, wenn ausreichende Grundlagen hierfür vorhanden sind (so Urteile des Senats vom 21. Februar 2017 - L 3 U 9/13 -, vom 16. Juni 2015 - L 3 U 141/10 - und vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 - jeweils juris mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2011 - L 6 U 5889/06; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Anmerkung 26.2 zu § 9 SGB VII).
  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 3 U 118/13

    Unfallversicherungsschutz auch bei Autounfall auf Abwegen // Berufsgenossenschaft

    Derartige Beweisschwierigkeiten führen indessen nicht zur Umkehr der Beweislast, die die Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung auch in diesen Fällen verneint (BSG in ">128%20SGG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1500 § 128 SGG Nr. 11; ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats: beispielsweise Urteile vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05; vom 21. Februar 2012 - L 3 U 268/05 sowie vom 18. September 2012 - L 3 U 266/08).
  • LSG Hessen, 14.10.2014 - L 3 U 150/09

    Erwerbsminderungsrente wegen der BK Nr. 1103; Tatbestandsmerkmale einer

    Der Senat war im Urteil vom 31. August 2010 (Az.: L 3 U 162/05 als Gegenstand des Revisionsverfahrens B 2 U 26/10 R) - wie zahlreiche Vertreter der Fachliteratur - davon ausgegangen, dass im allgemeinen die haftungsbegründende Kausalität mit hinreichender Wahrscheinlichkeit monokausal begründbar ist, wenn Intensität und Dauer der Einwirkung des jeweiligen Listenstoffes zu einer Risikoverdoppelung führen (ebenso Brandenburger, a.a.O., Anmerkung 78 zu § 9; Mertens-Brandenburger, BKV, Kommentar, Anmerkung 6.2 und 27.1 zu E § 9 SGB VII, Becker in: Brackmann, SGB VII, Rn. 77 zu § 9; Schönberger u.a., a.a.O., Seiten 68, 1093).
  • LSG Hessen, 30.11.2021 - L 3 U 246/15

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Selbst ein von der Beklagten verschuldeter Beweisnotstand würde allenfalls Beweiserleichterungen im Rahmen der Beweiswürdigung zur Folge haben, jedoch nicht bewirken, dass der jeweils maßgebende Beweismaßstab reduziert wird (vgl. BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; ständige Rechtsprechung des Senats, Urteile vom 15. Dezember 2015 - L 3 U 28/12 , vom 21. Februar 2012 - L 3 U 268/05 - und vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2011 - L 6 U 5889/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 1303 -

    Für den Umfang der Exposition genügt eine Schätzung, wenn ausreichende Grundlagen für eine solche beispielsweise in Form von Gefährdungskatastern vorhanden sind (so Hessisches LSG, Urteil vom 31.08.2010 - L 3 U 162/05 - zitiert nach juris, Rz. 63 - und Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Anm. 26.2 zu § 9 SGB VI).
  • LSG Hessen, 15.12.2015 - L 3 U 28/12

    Die schuldhafte Vernachlässigung der Ermittlungspflicht durch den

    Denn die Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung (BSG in SozR 3)1500 § 128 Nr. 11; ebenso ständige Rechtsprechung des Senats - bspw. Urteil vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 - und Urteil vom 21. Februar 2012 - L 3 U 268/05) verneint eine Umkehr der Beweislast auch in den Fällen, in denen ein Beteiligter die Beweisführung durch pflichtwidriges Handeln oder Unterlassen unmöglich macht und der Gegner dadurch in Beweisnot gerät.
  • SG Duisburg, 25.08.2023 - S 49 U 534/17
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die konkrete Möglichkeit einer anderen Krankheitsursache besteht (Hessisches LSG, Urt. v. 31.08.2010 - L 3 U 162/05, juris, Rn. 63 ff.; Brandenburg, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 3. Aufl., § 9 SGB VII, Rn. 157 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 16.06.2015 - L 3 U 141/10

    Entschädigungsanspruch und Anerkennung der Lebererkrankung als Berufskrankheit

    Für den Umfang der Exposition genügt deshalb eine Schätzung, wenn ausreichende Grundlagen hierfür vorhanden sind (so Urteil des Senats vom 31. August 2010 - L 3 U 162/05 - mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BSG; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. September 2011 - L 6 U 5889/06; Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung, Anmerkung 26.2 zu § 9 SGB VII).
  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
    Derartige Beweisschwierigkeiten führen indessen nicht zur Umkehr der Beweislast, die die Rechtsprechung zur gesetzlichen Unfallversicherung auch in diesen Fällen verneint (BSG in ">128%20SGG%20Nr.%2011#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-1500 § 128 SGG Nr. 11; ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats: Beispielsweise Urteile vom 31. August 2010 Az.: L 3 U 162/05 ; vom 21. Februar 2012 Az.: L 3 U 268/05 sowie vom 18. September 2012 Az.: L 3 U 266/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 237/11
  • SG Lüneburg, 26.10.2011 - S 3 U 11/07
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2011 - L 10 U 3099/07
  • SG Aachen, 14.03.2014 - S 6 U 82/13

    Anerkennung eines Stimmlippentumors als Berufskrankheit wegen Asbestexpositionen

  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 2296/11
  • LSG Baden-Württemberg, 07.11.2011 - L 1 U 1048/11
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7223
OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2006,7223)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.07.2006 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2006,7223)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2006,7223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der Verhandlungen i. S. d. § 203 BGB; Voraussetzungen für den Beginn der Verjährungshemmung; Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage; Kommentarloses Entgegennehmen eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags in der mündlichen ...

  • Judicialis

    BGB §§ 203 f

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 203 S. 1
    Kein Verhandeln iSd § 203 BGB bei schlichter Entgegennahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags ohne Äußerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hemmungsbeginn bei kommentarloser Entgegennahme von Vorschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 46/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Querschnittslähmung; Umbau eines Motorrades

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05
    Dasselbe gilt nach neuem Recht für die durch eine Teilklage ausgelöste Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Ziff. 1 BGB (BGH VersR 1984, 391; KG VersR 2004, 482; Palandt/Heinrichs, 61. A. 2002, § 209 Rn. 14 mwN und 65. A. 2006, § 204 Rn. 16).
  • OLG Bamberg, 08.12.1983 - 1 U 22/83

    Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Waschstraße;

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05
    Dasselbe gilt nach neuem Recht für die durch eine Teilklage ausgelöste Verjährungshemmung gemäß § 204 Abs. 1 Ziff. 1 BGB (BGH VersR 1984, 391; KG VersR 2004, 482; Palandt/Heinrichs, 61. A. 2002, § 209 Rn. 14 mwN und 65. A. 2006, § 204 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 06.11.1970 - 2 U 43/70
    Auszug aus OLG Schleswig, 18.07.2006 - 3 U 162/05
    In Abgrenzung dazu genügt allerdings nicht, wenn der Schuldner nur formularmäßig den Empfang der Anmeldung einer Forderung oder eines Regresses bestätigt (zu Letzterem OLG Stuttgart VersR 1971, 1178; MüKo zum BGB/Stein, 3. Aufl. 1997, § 852 Rn. 68; Palandt/ Heinrichs, BGB, 65. Aufl. 2006, § 203 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 28 U 49/07

    Zum Anspruch des Rechtsanwalts auf Vergütung aus einer konkludenten

    Der Kläger ist Rechtsanwalt in P. Er hatte die Beklagte in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 3 U 162/05; Beiakte) vertreten.

    Das Landgericht hat die Akten 15 O 5/02 Landgericht Münster (= 3 U 162/05 Oberlandesgericht Hamm) beigezogen und sodann die Beklagte verurteilt, an den Kläger 2.085,68 EUR nebst Zinsen sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 124, 65 EUR (unter Klageabweisung wegen des darauf entfallenden Zinsanspruchs) zu zahlen.

    Die Akten 15 O 5/02 Landgericht Münster (= 3 U 162/05 Oberlandesgericht Hamm) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

  • LG Berlin, 05.04.2007 - 62 S 338/06

    Wohnraummiete: Kurze Verjährung des Aufwendungsersatzanspruchs des Mieters;

    Zwar ist nach höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung der Begriff des "Verhandelns" i. S. d. § 203 BGB sehr weit auszulegen (BGH Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 194/05; OLG Schleswig Urteil vom 18. Juli 2006 - 3 U 162/05).
  • OVG Hamburg, 01.04.2015 - 2 So 120/14

    Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Terminsgebühr - hier:

    Denn die Pflicht zur Weiterleitung eines Vergleichsangebotes und zur Beratung des Mandanten über die Vorteile und Risiken eines Vergleichs resultiert bereits aus der allgemeinen Vertragspflicht des Rechtsanwalts, diesen vor voraussehbaren Schäden zu bewahren (vgl. BGH, Urt. v. 11.4.2013, MDR 2013, 843; OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.5.2013, WM 2013, 1759; OLG Schleswig, Urt. v. 18.7.2006, 3 U 162/05, juris).
  • LG Mannheim, 20.05.2011 - 7 O 117/10

    Arbeitnehmererfindung: Verjährung der Ansprüche eines Arbeitnehmers aus einer

    Dass der Arbeitgeber sich dem Schiedsstellenverfahren nicht von vornherein entzieht, sondern einen Einigungsvorschlag abwartet, bedeutet für den antragstellenden Arbeitnehmer - soweit dieser selbst weiterhin "gesprächsbereit" ist - nicht, der Arbeitgeber ließe sich auf (weitere) Verhandlungen ein, denn gerade im bestehenden wie beendeten Arbeitsverhältnis ist vielmehr denkbar, dass der Arbeitgeber nach (eindeutiger) Ablehnung eines (weitergehenden) Anspruchs des Arbeitnehmers lediglich aus Kulanz den (zunächst unverbindlichen) Einigungsvorschlag abwartet und diesen zunächst entgegennimmt (vgl. zur "Nichtverhandlung" bei schlichter Entgegennahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags: OLGR Schleswig 2006, 766-768).
  • AG Mannheim, 28.01.2008 - 9 C 586/07

    Hemmung der Verjährung: Verhandlungen mit der Versicherung im Zusammenhang mit

    Das Mitteilen des Einholens von Informationen reicht ebenso wenig für Verhandlungen wie die Nachricht, es sei noch Rücksprache mit der Mandantschaft nötig (vgl. hierzu OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2006 - 3 U 162/05 unter II. der Gründe).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 U 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,42396
OLG Hamburg, 26.02.2009 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2009,42396)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2009,42396)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 3 U 162/05 (https://dejure.org/2009,42396)
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