Weitere Entscheidung unten: SG Frankfurt/Oder, 24.05.2012

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2005 - 3 U 165/04 BSchRh   

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https://dejure.org/2005,6408
OLG Köln, 20.12.2005 - 3 U 165/04 BSchRh (https://dejure.org/2005,6408)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2005 - 3 U 165/04 BSchRh (https://dejure.org/2005,6408)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 3 U 165/04 BSchRh (https://dejure.org/2005,6408)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Schleppvertrag; Pflichtverteilung zwischen Vorspannboot und Schleppzug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schleppvertrag; Pflichtverteilung zwischen Vorspannboot und Schleppzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung auf Grund des Untergangs eines Schiffes; Verschulden des Schiffsführers eines Vorspannbootes; Kriterien für eine Pflichtverteilung zwischen Vorspannboot und Schleppzug

Kurzfassungen/Presse

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation)

    Wassersport - Schleppzug - Schleppvertrag - Pflichtverteilung zwischen Vorspannboot und Schleppzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 1710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG St. Goar, 06.09.2004 - 4 C 19/02
    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2005 - 3 U 165/04
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06. September 2004 verkündete Grundurteil des Amtsgerichts - Rheinschifffahrtsgericht - St. Goar - 4 C 19/02 BSchRh - teilweise abgeändert.
  • LSG Hessen, 18.11.2011 - L 9 U 66/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Listen-Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2112 -

    Die Bewertung der MdE des Klägers stellt eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Berufungsgericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hatte (BSGE 37, 177, 179; 41, 99, 100; HLSG, Urteile vom 15. November 2000, Az.: L 3 U 104/99 sowie vom 28. September 2005, Az.: L 3 U 165/04).
  • LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus

    Die Bewertung der durch die Frakturschäden an Hüftpfanne und Steißbein bedingten MdE des Klägers stellt eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Berufungsgericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hatte (BSGE 37, 177, 179; 41, 99, 100; ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteile vom 15. November 2000, L 3 U 104/99 sowie vom 28. September 2005, L 3 U 165/04).
  • LSG Hessen, 27.09.2016 - L 3 U 71/12

    Feststellung weiterer Folgen eines Arbeitsunfalles

    Die Bewertung der durch den Schaden am rechten Handgelenk bedingten MdE des Klägers stellt eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Berufungsgericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hatte (BSGE 37, 177, 179 [BSG 21.03.1974 - 8/2 RU 55/72] ; 41, 99, 100; ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteil vom 15. November 2000, Az.: L 3 U 104/99 und 28. September 2005, Az.: L 3 U 165/04).
  • BSG, 07.03.2017 - B 2 U 289/16 B
    Die Bewertung der durch den Schaden am rechten Handgelenk bedingten MdE des Klägers stellt eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Berufungsgericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hatte (BSGE 37, 177, 179; 41, 99, 100; ständige Rechtsprechung des Senats - beispielsweise Urteil vom 15. November 2000, Az.: L 3 U 104/99 und 28. September 2005, Az.: L 3 U 165/04).
  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 144/11
    Dabei stellt die Bewertung der durch die Arbeitsunfallfolgen bedingten MdE eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Gericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hat (BSGE 37, 177, 179; 41, 99, 100; ständige Rechtsprechung des Senats: bspw. Urteile vom 15. November 2000 - Az.: L 3 U 104/99, 28. September 2005, Az.: L 3 U 165/04 und vom 14. Juli 2009, Az.: L 3 U 191/07).
  • LSG Hessen, 28.04.2015 - L 3 U 134/12

    Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund einer unfallbedingten

    Dabei stellt die Bewertung der durch die Arbeitsunfallfolgen bedingten MdE eine tatsächliche Feststellung gemäß § 128 Abs. 2 SGG dar, die das Berufungsgericht nach freier, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnener Überzeugung zu treffen und zu begründen hat (BSGE 37, 177, 179; 41, 99, 100; ständige Rechtsprechung des Senats: bspw. Urteile vom 15. November 2000 - Az.: L 3 U 104/99, 28. September 2005, Az.: L 3 U 165/04 und vom 14. Juli 2009, Az.: L 3 U 191/07).
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Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - S 3 U 165/04   

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SG Frankfurt/Oder, 24.05.2012 - S 3 U 165/04 (https://dejure.org/2012,97931)
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SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - S 3 U 165/04 (https://dejure.org/2012,97931)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.08.2014 - L 37 SF 255/13

    Überlanges Gerichtsverfahren - unangemessene Verfahrensdauer - Altfall - keine

    Der Kläger begehrt eine Entschädigung wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) unter dem Aktenzeichen S 3 U 165/04 geführten Verfahrens.

    Mit Widerspruchsbescheid vom 01. Dezember 2004 bestätigte die Berufsgenossenschaft ihre ablehnende Entscheidung vom 18. Oktober 2004, woraufhin der Kläger am 06. Dezember 2004 erneut Klage erhob, die unter dem Aktenzeichen S 3 U 165/04 registriert wurde.

    den Beklagten zu verurteilen, ihm wegen überlanger Dauer des vor dem Sozialgericht Frankfurt (Oder) unter dem Aktenzeichen S 3 U 165/04 geführten Verfahrens für fünf Jahre und einen Monat eine Entschädigung zu zahlen, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch pro Jahr der Verzögerung 1.200,00 ? nicht unterschreiten sollte.

  • BSG, 15.12.2015 - B 10 ÜG 1/15 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Wiedergutmachung auf andere Weise - gerichtliche

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers beantragt, das Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 20.8.2014 abzuändern und festzustellen, dass das Verfahren des Klägers vor dem SG Frankfurt (Oder) - S 3 U 165/04 - unangemessen lange gedauert hat.
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