Weitere Entscheidungen unten: OLG Braunschweig, 24.09.2001 | OLG Hamm, 14.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1290
OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2002,1290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Vertragsstrafenabrede in AGB

§ 2 AGBG (jetzt § 305 BGB), Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB per Email, § 130 BGB;

§§ 15 ff UrhG, zur Reichweite des Urheberrechts bei zusätzlicher Verwertung lizenzierten Materials im Internet-Angebot des Lizenznehmers

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JurPC

    Elektronische Vereinbarung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • aufrecht.de

    AGB- Einbeziehung und Honorarhöhe für Fotos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vertragsstrafe aus allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Zugang einer Datei "Liefer- und Geschäftsbedingungen" bei Internet-Angebot; Gesteigerte Indizwirkung des Leonardo-Protokolls gegenüber Fax-Protokollen; Notwendigkeit des Beweisantritts für streitigen ...

  • Kanzlei Flick

    Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 97 UrhG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 154; ; BGB §§ 145 ff.; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 632 Abs. 2; ; UrhG § 97; ; ZPO § 287; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 a. F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n. F.

  • RA Kotz

    Bildmaterial: unerlaubte Weitergabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen bei einem Internet-Angebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beweisschwierigkeiten bei Zusendung von AGB über Email

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beweislast für den Inhalt von AGB - Nutzung von Fotos einer Bildagentur - Lizenzhöhe für die Internetnutzung

  • beck.de (Leitsatz)

    Honorar für Onlineveröffentlichung von Fotos

  • beck.de (Leitsatz)

    Honorar für Onlineveröffentlichung von Fotos

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2003, 581
  • MMR 2002, 677
  • MMR 2002, 820 (Ls.)
  • K&R 2002, 666
  • ZUM 2002, 833
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

    AGB im kaufmännischen Verkehr

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Der Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Vertragsschluß hat grundsätzlich nur Bedeutung für dieses konkrete Rechtsgeschäft (BGHZ 117, 190, 195).

    Ist es in der Vergangenheit regelmäßig zu Vertragsabschlüssen zwischen den Parteien gekommen, die stets zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wurden und bei denen deutlich war, daß der Verwender nur unter diesen Bedingungen Geschäfte abschließen würde (BGHZ 117, 190, 195 f.), kann u.U. eine dauerhafte "Unterwerfung" des Vertragspartners mit der Wirkung angenommen werden, daß er einer Nichteinbeziehung in Einzelfällen ausdrücklich zu widersprechen hat (BGH NJW-RR 1991, 570, 571).

    Die Einverständniserklärung ist im Verkehr zwischen Kaufleuten regelmäßig entbehrlich, wenn der Vertragspartner trotz erkennbarem Hinweis (im konkreten Fall) und der Möglichkeit, die AGB zur Kenntnis zu nehmen, der Einbeziehung nicht widerspricht (BGHZ 117, 190/194).

  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Die stillschweigende "Dauereinbeziehung" von allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine grundlegende Ausnahme vom Ordnungsgedanken des AGBG dar, so daß nur in besonders gelagerten Fällen und unter engen Vorraussetzungen hiervon ausgegangen werden darf (BGH NJW 1978, 2243, 2244).

    Außerdem kann eine solche dauerhafte Unterwerfung unter allgemeine Geschäftsbedingungen nicht dadurch begründet werden, daß auf diese lediglich in Lieferscheinen - und um solche handelt es sich bei den in Anlage K 23 beigebrachten Schriftstücken - hingewiesen wird, weil Lieferscheine den vertretungsberechtigten Personen - auf die beim Vertragsschluß ankommt - im allgemeinen nicht zur Kenntnis gelangen (BGH NJW 1978, 2243, 2244; Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 4. Auflage, München 1999, § 2, Rn. 63; Palandt/Heinrichs, § 2 AGBG, Rn. 24).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Angesichts dieser Funktion läßt sich bestenfalls von einer gesteigerten Indizwirkung gegenüber den Fax-Protokollen ausgehen, bei denen auch immer nur das Bestehen einer Verbindung zu einer bestimmten Zeit registriert wird (BGH NJW 1995, 665, 667).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Danach muß der Wille des Verwenders zur Einbeziehung bestimmter AGB als Vertragsinhalt erkennbar zum Ausdruck kommen, die Kenntnisnahme dem Partner im Zeitpunkt des Vertragsschlusses möglich und zumutbar sein (BGHZ 102, 293, 304) und dieser sich mit der Einbeziehung - auch stillschweigend - einverstanden erklären.
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Auch dann ist von für die Branche üblichen Honorarordnungen, Tarifen, Regelwerken, Verbandsempfehlungen oder ähnlichen abstrakt-generellen (Erfahrungs) Werten auszugehen, soweit solche vorhanden sind (vgl. BGH, GRUR 1983, S. 565, 566 - Tarifüberprüfung II; Fromm/Nordemann, § 97 Rn. 40 m.w.Nachw.).
  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 679/97

    Annahmeverzug nach Kündigungsrücknahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Auch das Revisionsurteil des Bundesarbeitsgerichts (9 AZR 679/97) vom 19.01.1999 (Anlage BK 2) befaßt sich ausschließlich mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt eine Revisionsschrift eingegangen ist, ohne daran irgendwelche Schlüsse hinsichtlich des Inhalts zu knüpfen, denn dieser Inhalt war unstreitig.
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 138/89

    Einbeziehung von geänderten AGB; Rechtsnatur von Beförderungsaufträgen an einen

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.06.2002 - 3 U 168/00
    Ist es in der Vergangenheit regelmäßig zu Vertragsabschlüssen zwischen den Parteien gekommen, die stets zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen wurden und bei denen deutlich war, daß der Verwender nur unter diesen Bedingungen Geschäfte abschließen würde (BGHZ 117, 190, 195 f.), kann u.U. eine dauerhafte "Unterwerfung" des Vertragspartners mit der Wirkung angenommen werden, daß er einer Nichteinbeziehung in Einzelfällen ausdrücklich zu widersprechen hat (BGH NJW-RR 1991, 570, 571).
  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03

    Anforderungen an die Einbeziehung von AGB bei Bestellungen über das Internet

    Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) genügt es daher, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie im vorliegenden Fall über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (vgl. OLG Hamburg WM 2003, 581, 583; OLG Hamm ZIP 2001, 291, 292; MünchKomm.BGB/Basedow, 4. Aufl., § 305 Rdn. 65; jurisPK-BGB/Lapp, 2. Aufl., § 305 Rdn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305 Rdn. 38; Ernst VuR 1997, 259, 261; Waldenberger BB 1996, 2365, 2368 f.).
  • LG Mannheim, 14.07.2006 - 7 S 2/03

    Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit einer Fotografie; unfreie Bearbeitung einer

    Einen unverbindlichen Anhaltspunkt bilden die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM), da die Empfehlungen der MFM auf der langjährigen und breit gefächerten Beobachtung der Marktgegebenheiten bei der Verwertung von Fotografien beruhen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 194, OLG Hamburg, MMR 2002, 677).
  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

    Eine pauschale Lizenz ist dann geschuldet, wenn der Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem der Schadensberechnung zugrunde gelegten Inhalt üblich ist (BGH GRUR 1990, 1008, 1010 - Lizenzanalogie: Bei der Nutzung einer Filmmusik sei eine zehnjährige Dauer üblich, so dass es nicht darauf ankomme, dass der dortige Beklagte den Film nur auf zwei Festspielen vorgeführt habe; BGH GRUR 1990, 353, 355 - Raubkopien: Bei der Vergabe von Videorechten seien auf die Herstellung beschränkte Lizenzen erfahrungsgemäß unüblich, weshalb auch dann für die Vervielfältigung und Verbreitung eine Lizenz zu zahlen sei, wenn es nicht mehr zur Verbreitung gekommen sei; BGH GRUR 1993, 899, 901 - Dia-Duplikate: Die Pauschallizenz für die Verwertung von Lichtbildern erfasse erfahrungsgemäß neben dem Recht auf Vervielfältigung jedenfalls das Recht, die Lichtbilder in der Öffentlichkeit zu verbreiten; allerdings OLG Hamburg MMR 2002, 677, 279: Keine Gleichsetzung der Nutzung von Fotos nur Online anstatt in einer Printausgabe einer Zeitschrift).
  • AG Hamburg, 11.09.2007 - 36A C 54/07

    Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internet

    Darüber hinaus ist der Kläger auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung seiner Fotos Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677, 679).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

    Darüber hinaus ist die Klägerin auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Beklagten von diesem Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677.679).
  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05

    Boxenluder

    Darüber hinaus ist die Klägerin auch berechtigt, wegen der Veröffentlichung der Fotos auf der Homepage des Beklagten von diesem Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie zu fordern, da bei einer nicht lizenzierten Verwendung von Fotografien im Internet dem Urheber grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht (vgl. bspw. OLG Hamburg MMR 2002, 677.679).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.09.2001 - 3 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,37667
OLG Braunschweig, 24.09.2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,37667)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.09.2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,37667)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. September 2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,37667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,37667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kfz-Kaskoversicherung: Nachweis des äußeren Bilds eines Diebstahls bei wechselnden und widersprüchlichen Angaben der Tatzeugen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 UAbs 1 Buchst b AKB; § 286 Abs 1 S 1 ZPO
    Beweiserleichterung; Beweislast; Darlegungslast; Diebstahlgeschehen; Diebstahlversicherung; Erscheinungsbild; Fahrzeugschlüsselaufbewahrung; hinreichende Wahrscheinlichkeit; Kfz-Kaskoversicherung; Kraftfahrzeugdiebstahl; Kraftfahrzeugentwendung; Leistungsausschluß; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.09.2001 - 3 U 168/00
    Es ist Sache der Klägerin, den von ihr behaupteten Diebstahl des Fahrzeuges Mercedes Benz Geländewagen als Anspruchsvoraussetzung für eine Entschädigungsleistung der Beklagten zu beweisen (vgl. BGH NJW 1991, 2493 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 168/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54927
OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,54927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,54927)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3 U 168/00 (https://dejure.org/2001,54927)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,54927) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht