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OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1, 2 § 862 § 1004; StGB § 303
Begriff des Störers bei wildem Plakatieren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz - 15 O 496/98
- OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1963 - III ZR 55/62
Clubhaus - Enteignender Eingriff, Immissionen
Auszug aus OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99
Die Störung muss notwendige Folge der Betätigung des als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen und Letzterem zuzurechnen sein (BGH NJW 1963, 2020). - RG, 18.10.1919 - V 97/19
Eigentumsstörung. ; Zwischenurteil. ; Zurückverweisung.
Auszug aus OLG Koblenz, 15.08.2000 - 3 U 1689/99
Die Beeinträchtigung oder deren Fortdauer muss allerdings, wenn auch nur mitwirkend, auf den Willen des Störers zurückzuführensein; ein ursächlicher Zusammenhang mit seiner Willensbetätigung, die nicht die alleinige Ursache zu sein braucht, muss festgestellt sein (RGZ 97, 25 f.).
- OLG Koblenz, 18.01.2001 - 5 U 619/00
Begriff des Störers beim wilden Plakatieren durch Dritte
Allerdings hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz dies für den "ländlichen Raum" anders gesehen als in Großstädten (Urteil vom 15.8.2000 -- 3 U 1689/99 -- Bl. 138 -- 143 GA). - OLG Koblenz, 18.03.2003 - 3 U 128/02
Umfang der Rechtskraft eines einen Unterlassungsanspruch abweisenden Urteils
Eine gegen den Beklagten gerichtete Klage auf Unterlassung wurde durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 15.08.2000 - 3 U 1689/99 - als unbegründet abgewiesen.Das Landgericht hat die Klage zu Recht als unzulässig abgewiesen, weil ihr die Rechtskraft des Urteils des Senats vom 15.08.2000 - Az. 3 U 1689/99 - entgegensteht.