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   OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04   

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https://dejure.org/2005,11771
OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.05.2005 - 3 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11771)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 3 U 170/04 (https://dejure.org/2005,11771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer Wiederholungsgefahr im Wettbewerbsrecht anhand einer konkreten Verletzungshandlung; Anforderungen an einen Unterlassungsantrag bei Verzicht auf Darstellung einer konkreten Verletzungshandlung; Merkmale zur Bestimmung des Verkehrsverständnisses einer ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werbung für einen "Highspeed-Internet"-Zugang mittels T-DSL-Technik für 0 Euro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Dies gilt nicht nur für die Problematik, ob der Inhalt blickfangmäßig hervorgehobener Werbeaussagen durch das Setzten von (mehr oder weniger "sprechenden") Links oder durch sonstige Gestaltungselemente wie in regelmäßigen Abständen aufblinkende oder sonst animierte Hinweise klarstellend konkretisiert werden kann, sondern auch für die Frage, ob bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung der werblichen Aussage unter Umständen in Rechnung gestellt werden kann, dass der Verkehr nicht nur die Eingangsseite einer Internetwerbung wahrnimmt, sondern durch Anklicken jedenfalls jene weiteren Seiten aufsuchen wird, die er zur Information über die von ihm ins Auge gefasste Werbung benötig oder zu denen er durch Links aufgrund einfacher elektronischer Verknüpfung oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg bis hin zum Vertragsschluss geführt wird (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. Dezember 2004, I ZR 222/02 - Epson Tinte).

    Die Antragsgegnerin kann sich schließlich auch nicht auf die Entscheidung BGH I ZR 222/02 vom 16.12.2004 (Epson-Tinte) stützen.

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 74/82

    Anforderungen an die Bevorratung einer beworbenen Ware; Umfang der

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Denn die im Wettbewerbsrecht bestehende Vermutung für die Gefahr einer Wiederholung beschränkt sich auf die Verletzungsform der konkreten Verletzungshandlung (BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel m.w.N.; Harte/Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rn. 106 m.w.N.).

    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).

  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).

    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken, m.w. Nachw.).

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht (vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; BGH, GRUR 1999, 509, 511 - Vorratslücken, m.w. Nachw.).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 23/72

    VUS

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Will der Kläger also seinen Klageantrag nicht auf die konkrete Verletzungshandlung, so wie sie vorgenommen worden ist, etwa auf eine konkrete Anzeige, beschränken, muss er die maßgebenden Merkmale der konkreten Verletzungsform herausarbeiten und zum Gegenstand eines verallgemeinerten Antrages machen, d.h. diesen möglichst genau an die konkrete Verletzungsform anpassen und deren für ein Verbot maßgebenden Umstände so genau beschreiben, dass sie in ihrer konkreten Gestaltung zweifelsfrei erkennbar sind (BGH GRUR 1977, 114, 115 - VUS; Harte/Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rn. 98).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Zu Unrecht verweist die Antragsgegnerin auf die Entscheidung "Internet-Reservierungssystem" des BGH (GRUR 2003, 889 ff.).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Das hat seinen Grund darin, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; GRUR 2000, 337, 338 - Preisknaller; GRUR 1999, 1017, 1018 - Kontrollnummernbeseitigung; BGH, GRUR 1992, 858, 860 - Clementinen; BGH GRUR 1984, 593, 594 - adidas Sportartikel).
  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04
    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen (BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05

    Internet-Bannerwerbung: Abgeänderte Bestätigung einer Beschlussverfügung im

    Auch die Konkretisierung der Anträge im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, die Eingang in die Verurteilung durch das Landgericht gefunden haben, genügte den Anforderungen an eine korrekte Antragsfassung, wie sie der Senat gegenüber den Parteien bereits im Urteil vom 12.5.2005 (3 U 170/04) erläutert hat, noch nicht hinreichend.
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