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   OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01   

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https://dejure.org/2003,16885
OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01 (https://dejure.org/2003,16885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.02.2003 - 3 U 1706/01 (https://dejure.org/2003,16885)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 3 U 1706/01 (https://dejure.org/2003,16885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung bei der Beurkundung eines Kaufvertrages; Verstoß des Notares gegen seine Pflicht, die Erklärungen der Beteiligten klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben; Klare und unzweideutige Bezeichnung des Gegenstand des ...

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; BeurkG § 13 a; ; BeurkG... § 17 Abs. 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; BeurkG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 46 Satz 1; ; GBO § 28; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 428; ; BGB § 432; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 4; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    Dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachenrechts wäre dagegen durch einen Zusatz wie z. B.: "noch abzuschreibende Teilfläche, 1.420 m2, gemäß Vereinbarung vom ..." o. ä. zu genügen gewesen (vgl. dazu BGH NJW 1988, S. 415, 416).

    Denn diese Sachlage hätte bei ausreichender Verständlichkeit der Urkunden lediglich dazu geführt, dass das Grundbuchamt eine Eintragung abgelehnt hätte (vgl. dazu BGH NJW 1988, S. 415, 417).

  • BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88

    Haftung des Notars bei erneuter Beurkundung eines geänderten Vertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    Sie durften vielmehr darauf vertrauen, dass der Beklagte zu 2) den ihm erklärten Willen der Vertragschließenden in der Niederschrift in rechtlich einwandfreier Form wiedergegeben habe, es sei denn, dass sich ihnen als juristischen Laien Zweifel daran aufdrängen mussten (vgl. dazu BGH NJW 1990, S. 1484, 1485).
  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 120/91

    Schadensersatz wegen einer angeblichen Amtspflichtverletzung eines Notars -

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    Zum anderen ist der genannte Grundsatz nur eine allgemeine Richtlinie für die rechtliche Beurteilung des im Einzelfall gegebenen Sachverhalts und ist deshalb unanwendbar, wenn ein Kollegialgericht in entscheidenden Punkten von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist oder diesen nicht erschöpfend gewürdigt hat (vgl. BGH NJW-RR 1992, S. 772).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    In diesen Fällen kann der Geschädigte jeden der Schädiger bzw. die für ihn eintretende Körperschaft als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen (vgl. BGHDnotZ 1960, S. 260, 265; NJW 1984, S. 1748, 1749).
  • BGH, 05.07.1990 - IX ZR 10/90

    Pflichten des Notars als Treuhänder im Rahmen der Abwicklung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    Zur Beantwortung der Frage, welcher Schaden durch die Amtspflichtverletzung eines Notars herbeigeführt wurde, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten und wie die Vermögenslage des Betroffenen sein würde, wenn der Notar die Pflichtverletzung nicht begangen, sondern pflichtgemäß gehandelt hätte (BGH NJW 1990, S. 3206, 3207).
  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 398/99

    Haftung eines Notars

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01
    Das gilt unabhängig davon, ob bei den Beteiligten über den fraglichen Punkt Zweifel bestanden oder ob für sie aufgrund vorausgegangener mündlicher Erklärungen ohnedies klar war, was gewollt sein sollte (BGH BGHReport 2002, S. 195 f.).
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