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   OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12   

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OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12 (https://dejure.org/2013,33001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31.10.2013 - 3 U 171/12 (https://dejure.org/2013,33001)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 31. Oktober 2013 - 3 U 171/12 (https://dejure.org/2013,33001)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Canesten

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 3a S 2 HeilMWerbG, § 29 Abs 2a Nr 1 AMG
    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Werbung für ein die Zulassung überschreitendes Anwendungsgebiet einer Creme

  • webshoprecht.de

    Werbung für ein die Zulassung überschreitendes Anwendungsgebiet einer Creme zur Nagelpilzbehandlung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Heilmittel-Werbung für ein nicht von der Zulassung erfasstes Anwendungsgebiet ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags hinsichtlich werblicher Angaben i.R. eines Fernsehwerbefilms

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Zulassung einer Creme zur "Behandlung eines freigelegten Nagelbettes infolge einer keratolytischen [nagelablösenden] Nagelpilztherapie" erfasst nicht auch die Behandlung des Nagels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags hinsichtlich werblicher Angaben im Rahmen eines Fernsehwerbefilms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbung, die außerhalb der Zulassung die Anwendung einer Creme auf dem Nagel darstellt, kann gegen das HWG verstoßen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung, die außerhalb der Zulassung die Anwendung einer Creme auf dem Nagel darstellt, kann gegen das HWG verstoßen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässige Werbung für Arzneimittel gegen Nagelpilzerkrankungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 220
  • GRUR-RR 2014, 121
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Zur Wahrung der mit Bestimmtheitsgebot verfolgten Ziele, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen zu gewährleisten, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs allerdings nicht nur sichergestellt werden, daß der Urteilsausspruch bei Erlass des Urteils inhaltlich bestimmt ist, sondern auch, dass der Urteilsinhalt äußerlich in einer dauerhaft bestimmbaren Art und Weise festgelegt wird, da andernfalls nach Rechtskraft der Entscheidung und insbesondere bei der Zwangsvollstreckung Unsicherheiten entstehen können (BGHZ 142, 388, juris-Rn. 16 - Musical-Gala).

    Aus diesem Grund müsse, so der Bundesgerichtshof weiter, der Urteilsausspruch in aller Regel aus sich heraus oder gegebenenfalls im Zusammenhang mit seiner Begründung bestimmbar sein, weshalb der Urteilsinhalt grundsätzlich in einer einheitlichen Urkunde festzulegen sei (BGHZ 142, 388, juris-Rn. 16 - Musical-Gala).

    In Fällen, in denen der Gegenstand des Urteilsausspruchs nicht abbildbar oder in Worten ausdrückbar ist - so etwa bei Theateraufführungen oder Filmen - sieht der BGH allerdings zur Herstellung der dauerhaften Bestimmtheit auch die Bezugnahme auf eine bei den Akten befindliche Anlage als ausreichend an; dann sei auch die körperliche Verbindung der Anlage mit der Urschrift der Entscheidung nicht erforderlich (BGHZ 142, 388, juris-Rn. 16 f. - Musical-Gala; BGH GRUR 2003, 786 juris-Rn. 33 - Innungsprogramm).

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    a) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels nur Gegenstand gesonderter, im Antrag jeweils auf das Werbemittel bezogener Unterlassungsanträge, so ist der Antrag jeweils auf ein Verbot gerichtet, das die einzelne Werbeangabe im konkreten werblichen Umfeld, aber losgelöst von den anderen, ebenfalls gesondert angegriffenen Angaben erfasst (so schon Senat PharmR 2007, 58).

    aa) Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Senat PharmR 2007, 58 juris-Rn. 73; Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, vor § 12 UWG Rz. 100).

  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 292/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Bezugnahme nur auf Anwendungsgebiet ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Der Begriff "Anwendungsgebiete" ist gleichbedeutend mit dem in der medizinischen Wissenschaft gebräuchlichen Begriff der Indikation und bezeichnet die dem Arzneimittel gegebene Zweckbestimmung, insbesondere die körperlichen und seelischen Zustände, die durch das betreffende Arzneimittel beeinflusst werden sollen (Senat GRUR-RR 2008, 97, juris-Rn. 33 f.; Doepner, Heilmittelwerbegesetz, 2. Auflage, § 4 HWG Rz. 36 m. w. Nw.).

    Die in der Werbung angegebenen bzw. kommunizierten Indikationen müssen jedenfalls inhaltlich mit denjenigen übereinstimmen, die für das betreffende Präparat durch die zuständige Bundesoberbehörde registriert oder zugelassen sind (Senat GRUR-RR 2008, 97, juris-Rn. 34; Doepner a.a.O.).

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    In Rechtsprechung und Literatur ist - bezogen auf die Fallgruppe der Verwendung auslegungsbedürftiger Begriffe im Antrag - anerkannt, dass die Bestimmtheit eines auslegungsbedürftigen Antrags durch den Rückgriff auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung hergestellt werden kann (BGH GRUR 2011, 539 Rn. 13 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 51 Rn. 8b; Harte/Henning/Brüning, UWG, 3. Aufl. 2013, Vorb zu § 12 Rn. 81).
  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 22/06

    Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Anwendungsgebiet im Sinne der Vorschrift ist demnach nicht nur ein bestimmter Krankheitszustand, sondern etwa auch eine in der Zulassung vorgesehene Anwendungseinschränkung, so etwa die Zulassung eines Antimycoticums als sog. Second-Line-Präparat, dessen Anwendung also nur nach Fehlschlagen einer anderweitigen (First-Line-) Therapie vorgesehen ist (vgl. Senat, Beschluss v. 6.7.2009, Az. 3 W 65/09; Beschluss v. 9.6.2010, Az. 3 W 60/10) oder die Zulassung eines Osteoporose-Präparats mit Nennung der örtlichen Zweckbestimmung (Senat PharmR 2007, 127 ["zur Reduktion des Risikos von vertebralen Frakturen"]).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist dann genügt, wenn der Verbotsantrag so deutlich gefasst ist, dass sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung über den Verbotsumfang nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH GRUR 1996, 421 - Effektivzins; BGH GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).
  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 147/94

    Effektivzins - Vorsprung durch Rechtsbruch; Preisangabe bei Krediten

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist dann genügt, wenn der Verbotsantrag so deutlich gefasst ist, dass sich der Beklagte erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung über den Verbotsumfang nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH GRUR 1996, 421 - Effektivzins; BGH GRUR 1992, 561, 562 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    In Fällen, in denen der Gegenstand des Urteilsausspruchs nicht abbildbar oder in Worten ausdrückbar ist - so etwa bei Theateraufführungen oder Filmen - sieht der BGH allerdings zur Herstellung der dauerhaften Bestimmtheit auch die Bezugnahme auf eine bei den Akten befindliche Anlage als ausreichend an; dann sei auch die körperliche Verbindung der Anlage mit der Urschrift der Entscheidung nicht erforderlich (BGHZ 142, 388, juris-Rn. 16 f. - Musical-Gala; BGH GRUR 2003, 786 juris-Rn. 33 - Innungsprogramm).
  • OLG Hamburg, 13.09.2012 - 3 U 107/11

    Wettbewerbsverstoß: Gesundheitsbezogene Angaben zu Kindermilch

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Die Dringlichkeit ist auch nicht unter dem Aspekt der verspäteten Darlegung des maßgeblichen Verkehrsverständnisses (vgl. Senat, Urteil v. 13.9.2012, Az. 3 U 107/11, Magazindienst 2013, 39) zu verneinen.
  • OLG Hamburg, 24.02.2003 - 3 U 106/02

    Irreführende Werbung bei Anbieten und Ausloben eines Artzneimittels in

    Auszug aus OLG Hamburg, 31.10.2013 - 3 U 171/12
    Nach § 3a S. 2 HWG ist eine Werbung für von der Zulassung nicht erfasste Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen eines zulassungspflichtigen Arzneimittels ebenso unzulässig wie die nach S. 1 der Vorschrift verbotene Werbung für nicht zugelassene Arzneimittel.Mit der Vorschrift des § 3a HWG soll potentiellen Irreführungsgefahren auch hinsichtlich des Umfangs der medizinisch-pharmakologischen Überprüfung der Verkehrsfähigkeit und daraus resultierender Gesundheitsgefahren durch eine strikte Bindung der Werbung an die Indikation vorgebeugt werden (Senat, Beschluss v. 24.2.2003, Az. 3 U 106/02; Doepner, § 3a Rz. 8, 11).
  • OLG Hamburg, 16.12.2010 - 3 U 161/09

    Thromboseprophylaxe der EXtraklasse - Arzneimittelwerbung: Wahrung der

  • OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16

    Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas

    Ob die Antragstellerin von Verletzungen der beanstandeten Art früher hätte Kenntnis erlangen können, ist insoweit nicht von Bedeutung, weil keine allgemeine Marktbeobachtungsobliegenheit besteht (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 121 [123] - Canesten; Voß, a. a. O., § 940 Rz. 75 m. w. N.).
  • OLG Köln, 22.02.2017 - 6 U 101/16

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung einer Apotheke als "Tattoo-Apotheke"

    Auf diese kann bei der möglichen Vollstreckung jederzeit Zugriff genommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1999 - I ZR 117/97, BGHZ 142, 388 - Musical-Gala; OLG Hamburg, Urteil vom 31.10.2013 - 3 U 171/12, GRUR-RR 2014, 121).
  • OLG Hamburg, 28.03.2024 - 3 U 52/22
    Es spricht zudem nichts dagegen, ein werbliches Umfeld, das nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe heranzuziehen (Senat, PharmR 2014, 13, juris Rn. 44; Senat, GRUR-RR 2015, 485, juris Rn. 78; Senat, PharmR 2015, 457, juris Rn. 69; Senat, Urteil vom 21.01.2016 - 3 U 38/15, juris Rn. 67; Senat, Urteil vom 09.11.2017 - 3 U 246/16, juris Rn. 155; OLG Hamm, PharmR 2023, 299, juris Rn. 68; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.2023 - I ZR 24/23, juris Rn. 23 f. - Corona-Prophylaxe).
  • OLG Karlsruhe, 11.10.2017 - 6 U 59/16

    Krankheitsbezogene Lebensmittelwerbung - Wettbewerbswidrige krankheitsbezogene

    Vor diesem Hintergrund ist jede der beanstandeten Aussagen im Zusammenhang mit dem übrigen Newsletters zu bewerten (vgl. dazu OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 121, 124 mwN).
  • OLG Hamburg, 16.07.2015 - 3 U 215/14

    AtopiControl - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Irreführende

    Allerdings spricht nichts dagegen, ein werbliches Umfeld, das nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe heranzuziehen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Zivilsenat, Urteil vom 31.10.2013, Az. 3 U 171/12, - Canesten).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 U 6/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend pränatale Ditektionsverfahren

    Da keine Marktbeobachtungspflicht existiert (OLG Hamburg GRUR-RR 2014, 121 - Canesten; OLG Köln GRUR-RR 2014, 127 - Haarverstärker; OLG Karlsruhe, Urt. v. 09.11.2016, Az.: 6 U 37/15, BeckRS 2016, 21121; Senat, Urt. v. 05.07.2012, Az.: I-2 U 12/12, BeckRS 2014, 01174), genügt es andererseits nicht, dass der Verfügungskläger bei Beobachtung des Wettbewerbs von der Schutzrechtsverletzung Kenntnis hätte haben können.
  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel

    Soweit das werbliche Umfeld nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, kann es jedoch verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe herangezogen werden (Hanseatisches Oberlandesgericht, GRUR-RR 2014, 121, 124 - Canesten).
  • OLG Hamburg, 17.04.2014 - 3 U 73/13

    ROCKET-AF-Studie - Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Grundsatz der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil v. 31.10.2013, Az. 3 U 171/12, NJW-RR 2014, 220) ist, wenn mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels nur Gegenstand gesonderter, im Antrag jeweils auf das Werbemittel bezogener Unterlassungsanträge sind, der Antrag jeweils auf ein Verbot gerichtet, das die einzelne Werbeangabe im konkreten werblichen Umfeld, aber losgelöst von den anderen, ebenfalls gesondert angegriffenen Angaben erfasst.
  • OLG Hamburg, 09.04.2020 - 3 U 54/19

    Wettbewerbsverstoß: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung bei nach Fristablauf

    Auf den Aussagegehalt der weiteren Aussagen in der Anlage III, die Gegenstand eines eigenständigen Angriffs sind, kann zu Gunsten der Antragstellerin bei der Prüfung des Irreführungsgehaltes nicht abgestellt werden (vgl. Senat, Urteil vom 31.10.2013, 3 U 171/12, juris Rn. 44).
  • LG Hamburg, 29.03.2018 - 416 HKO 11/18

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbeaussage über ein Arzneimittel bei

    Gleichzeitig ist aber dennoch der Kontext der jeweiligen Werbung zu berücksichtigen (vgl. nur OLG Hamburg PharmR 2014, 13, 17 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 14.06.2017 - 327 O 200/17

    Einstweilige Unterlassungsverfügung in Wettbewerbssachen: Bestimmtheit eines

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