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   OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02   

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OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02 (https://dejure.org/2002,2032)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.12.2002 - 3 U 172/02 (https://dejure.org/2002,2032)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 3 U 172/02 (https://dejure.org/2002,2032)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Repariert der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht in allen wesentlichen Punkten fachgerecht, steht ihm der sogenannte Integritätszuschlag nicht zu.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei Eigenreparatur; Voraussetzungen für den Integritätszuschlag; Abrechnung auf Basis der kalkulierten Reparaturkosten oder auf Totalschadensbasis; Über den Wiederbeschaffungswert hinausgehende Reparaturkosten; Qualitätsanforderungen an eine fachgerechte ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei nicht fachgerecht durchgeführter Eigenreparatur kann kein Integritätszuschlag gefordert werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eigenreparatur - nicht fachgerecht - kein Integritätszuschlag

  • Judicialis

    BGB § 249

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249
    Kein Ersatz der Reparaturkosten bis zur 130 %-Grenze bei nicht fachgerechter Eigenreparatur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Schadensersatz bei Eigenreparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kein Integritätszuschlag bei nicht fachgerechter Eigenreparatur

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Totalschadenabrechnung oder Reparaturkosten? (Martin Müller; SVR 2004, 201)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2003, 340
  • VersR 2003, 1321
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 14.01.2000 - 10 U 181/99

    Integritätszuschlag bei fachgerechter Reparatur eines Kfz; Bestimmung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe (MDR 2000, 697) hält demgegenüber für maßgeblich, ob durch die Reparatur das Fahrzeug in einen zumindest annähernd gleichen Zustand versetzt wird.

  • OLG Düsseldorf, 28.12.1994 - 1 U 263/93

    Darlegungslast des Geschädigten bei Eigenreparatur des Unfallschadens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NZV 1995, 232 f.) soll eine fachgerechte Wiederherstellung nur vorliegen, wenn ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.

    Nimmt man all dies zusammen, ist nach Auffassung des Senats vorliegend das Reparaturergebnis zu beanstanden, auch wenn es eine Frage des Einzelfalls ist, ob und ggf. welche Reparaturdefizite der Gewährung des Integritätszuschlags entgegenstehen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1995, 232 f.).

  • OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99

    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.

    Das Oberlandesgericht Oldenburg (DAR 2000, 359) stellt darauf ab, ob der Geschädigte durch sein Handeln sein Interesse an dem Erhalt seines Fahrzeugs nachgewiesen hat, was er durch eine Reparatur tue, die das beschädigte Fahrzeug in allen wesentlichen Punkten in Stand setzt.

  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.
  • OLG Hamm, 05.12.1995 - 9 U 128/95

    Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag: kein schutzwürdiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    Mit Urteil vom 17. März 1992 (NJW 1992, 1618) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Reparaturkosten, die über den Wiederbeschaffungswert hinausgehen, aber noch innerhalb des Toleranzbereiches von bis zu 130 % liegen, auch dann ersatzfähig sind, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug in eigener Regie wieder in Stand gesetzt hat.
  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In seinem rechtlichen Ausgangspunkt ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, dass der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Fahrzeug reparieren lässt, vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Betrag verlangen kann, sofern die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs betragen (BGH NJW 1992, 302).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1996 - 1 U 28/95

    Reparaturkostenbasis mit Integritätszuschlag Voraussetzungen: fachgerechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.12.2002 - 3 U 172/02
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte (vgl. etwa OLG Hamm r + s 1996, 100 f.; OLG Oldenburg DAR 2000, 359; OLG Düsseldorf NZV 1996, 279; OLG Schleswig VersR 1999, 202; OLG Karlsruhe MDR 2000, 697) ist der Senat der Auffassung, dass für eine Abrechnung auf Reparaturkostenbasis nicht jede Reparatur ausreichend ist.
  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur

    Wird dagegen - in Abgrenzung dazu - durch die Reparatur nur eine Teil-, Einfach- oder Billigreparatur durchgeführt, durch die zwar die Fahrbereitschaft und Verkehrssicherheit, nicht aber der frühere Zustand des Fahrzeuges oder ein damit vergleichbarer Zustand wiederhergestellt wird, oder verbleiben nach einer an sich ordnungsgemäßen Reparatur noch nicht unerhebliche Reparaturdefizite, so bleibt es dabei, dass der für die Schadensbehebung erforderliche und damit vom Schädiger zu ersetzende Geldbetrag anhand der wirtschaftlich günstigsten Möglichkeit - ggf. also trotz durchgeführter Reparatur auf der Basis des Ersatzbeschaffungsaufwandes - ermittelt wird (vgl.: Urteile der Kammer vom 1.8.95 - Az. 9 S 162/95 - und vom 10.6.97 -AZ.9 S 66/97 - und vom 2.9.97 - Az. 9 S 125/97; OLG Hamm NZV 1993, 432(433) = DAR 1994, 24 ff und r + s 1996, 100(101); OLG Hamm NZV 2002, 272(273); OLG Düsseldorf NZV 1994, 279 ff und NZV 1995, 232 ff = r + s 1995, 416 ff und NZV 1996, 279 ff = VersR 1996, 904 ff und NZV 1997, 355(356) = r+s 1997, 286; NZV 2001, 475 = DAR 2001, 499; OLG Schleswig r + s 1997, 461(462); OLG Oldenburg NZV 2000, 469; OLG Dresden DAR 1996, 54; OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff ).

    Repariert der Geschädigte also nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht in allen wesentlichen Punkten fachgerecht, steht ihm der sogenannte Integritätszuschlag nicht zu( vgl. dazu : OLG Stuttgart NZV 2003, 340 ff = DAR 2003, 176 ff) .

  • AG Kaiserslautern, 08.10.2004 - 3 C 465/04

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit des Integritätszuschlags bei

    Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht auch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig (zu den insoweit uneinheitlichen Anforderungen vgl. OLG Stuttgart, DAR 2003, 176, 177; OLG Hamm, DAR 2002, 215; OLG Düsseldorf, DAR 2001, 499, 500 f.; OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 360; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313 f.; LG Essen, Schaden-Praxis 2002, 240; AG Pfaffenhofen, DAR 1999, 369) erfolgte, so dass ein schützenswertes Integritätsinteresse zu bejahen ist.
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