Rechtsprechung
   OLG Rostock, 21.03.2006 - 3 U 18/06   

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https://dejure.org/2006,8077
OLG Rostock, 21.03.2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.03.2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8077)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. März 2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,8077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Leistung einer Sicherheit bei Ausbringung der Vorpfändung durch den Gläubiger

  • beck.de PDF, S. 11
  • Judicialis

    ZPO § 707; ; ZPO § 719 Abs. 1; ; ZPO § 720a; ; ZPO § 845

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 707 § 719 Abs. 1 § 720a § 845
    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung gemäß § 707 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1433
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 19.10.2020 - 13 U 3078/20

    Kündigungsausschluss während der Corona-Pandemie im Gewerberaummietrecht setzt

    Voraussetzung ist zum einen eine hinreichende Erfolgsaussicht des Berufungsverfahrens (dazu nachfolgend unter 1), zum anderen ein besonderes, überwiegendes Interesse des Schuldners an einer Einstellung der Vollstreckung (dazu nachfolgend unter 2) (OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 3 U 18/06, juris Rn. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.10.2014 - 6 U 118/14, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 2 U 174/16, juris Rn. 16).
  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 21 U 40/16

    Bauvertrag; einstweilige Verfügung; Vormerkung; Bauhandwerker-Sicherungshypothek;

    Außerdem ist der Grundsatz zu beachten, dass regelmäßig kein Anlass zu einer einstweiligen Einstellung gegen Sicherheitsleistung besteht, wenn der Gläubiger ohnehin erst gegen Sicherheitsleistung vollstrecken kann (OLG Rostock, NJOZ 2006, 2053; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 707 Rn. 12).
  • OLG Celle, 21.04.2023 - 9 U 28/23

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Sicherungsvollstreckung; Keine

    Leistet der Schuldner Sicherheit gemäß § 720a Abs. 3 ZPO zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung aus einem mit der Berufung angefochtenen, zugunsten des Klägers gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil, gebietet dies nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil insgesamt gemäß §§ 719 Abs. 1, 707 ZPO (Anschluss an OLG Rostock, Beschluss vom 21. März 2006 - 3 U 18/06 -, juris Rn. 5).

    Dass die Beklagte zu deren Abwendung Sicherheit geleistet hat, rechtfertigt nicht die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem angefochtenen Urteil insgesamt (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 21. März 2006 - 3 U 18/06 -, juris Rn. 5), sondern hat lediglich zur Folge, dass die Sicherungsvollstreckung einzustellen und in ihrem Rahmen vorgenommene Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind (vgl. Zöller/Herget/Seibel, a.a.O., § 720a Rn. 11).

  • BGH, 25.09.2018 - I ZB 73/18

    Anspruch auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

    Bei der Interessenabwägung im Übrigen räumt das gesetzliche Leitbild grundsätzlich dem Vollstreckungsinteresse des Gläubigers den Vorrang ein; soll demgegenüber das Schutzinteresse des Schuldners überwiegen, bedarf es hierfür besonderer Gründe (vgl. OLG Rostock, NJOZ 2006, 2053).
  • OLG Rostock, 24.08.2010 - 3 U 73/10

    Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung

    Da aber auch bei der Einstellung gegen Sicherheitsleistung das Gläubigerinteresse den gesetzlichen Vorrang genießt, darf dem Einstellungsantrag des Schuldners bei vorinstanzlicher Verurteilung unter Anordnung einer Sicherheitsleistung nur stattgegeben werden, wenn der Schuldner über das allgemeine Vollstreckungsabwehrinteresse hinausgehende schutzwürdige Einstellungsinteressen darlegt und ggf. glaubhaft macht (OLG Rostock, Beschl. v. 21.03.2006, 3 U 18/06, JurBüro 2006, 383; Zöller/Stöber, a.a.O., § 719 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.07.2006 - 3 U 18/06   

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https://dejure.org/2006,9289
OLG Celle, 12.07.2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,9289)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.07.2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,9289)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 3 U 18/06 (https://dejure.org/2006,9289)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Leistungsklage: Rechtsschutzbedürfnis trotz Existenz eines Vollstreckungstitels für den Gläubiger

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 216 BGB; § 348a ZPO
    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage trotz Bestehens eines Vollstreckungstitels

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage trotz Bestehens eines Vollstreckungstitels

  • Judicialis

    ZPO § 253

  • rechtsportal.de

    ZPO § 253
    Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Leistungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 30.06.2014 - 19 U 189/13

    Erfüllungswirkung einer Zahlung auf eine fremde Schuld

    Verfügt der Gläubiger - wie hier - über einen nicht der Rechtskraft fähigen Vollstreckungstitel, so ist ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gesonderte Klage zu bejahen, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 07.12.1988 - IV b ZR 49/88, NJW-RR 1989, 319 f., OLG Celle, Urt. v. 12.07.2006 - 3 U 18/06, OLGR 2006, 770).
  • OLG Köln, 18.12.2007 - 4 UF 140/06

    Als Leistungsklage zulässige Unterhaltsklage trotz Existenz eines

    Dem Unterhaltsgläubiger ist es in diesem Falle nicht zumutbar, sich selbst verklagen zu lassen, stellt doch die erhobene Leistungsklage das Spiegelbild der Abänderungsklage dar( vgl. BGH NJW-RR 1989, 318; OLG Celle NJOZ 2006, 3587; Zöller-Greger, ZPO, 26. Auflage 2007, Vor § 253 Rn. 18 a m.w.N. ).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh   

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https://dejure.org/2008,13022
OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Führers einer Autofähre wegen Beschädigung eines Fahrzeuges durch schließende Schranke

  • Judicialis

    GVG § 16; ; BinSchVerfG § 11; ; BinSchVerfG § 15; ; BGB § 823 Abs. 1; ; FährVO § 9 Abs. 1; ; FährVO § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 832
    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Pkw durch die sich schließende Schranke einer Rheinfähre

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG St. Goar, 11.10.2007 - 4 C 4/07
    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 11.10.2007, Az. 4 C 4/07, BSchRh, wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:.

    Das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 940, 46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78, 50 Euro zu zahlen.

    Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Der Zinsanspruch folgt aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB; nachdem der gem. § 5 Abs. 7 AHB regulierungsbefugte und als Vertreter des Beklagten auftretende (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2006, IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232 ff.) Haftpflichtversicherer des Beklagten die Ansprüche des Klägers ernsthaft und endgültig zurückgewiesen hatte, befand sich der Beklagte mit dieser Zurückweisung in Verzug.
  • BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrts(ober)gerichte

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Denn mit dem rechtzeitigen Eingang von Berufung und Berufungsbegründung bei dem Oberlandesgericht Köln sind die entsprechenden Schriftsätze zugleich sowohl in die Verfügungsgewalt (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, VRS 102, 182 ff. = ZfB 2002, Nr. 6, 61-63) des bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Schifffahrtsobergerichts Köln als auch des ebenfalls bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Rheinschifffahrtsobergerichts Köln gelangt, die jeweils keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte sind, die die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit im Rahmen einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit, ähnlich wie bei der Verteilung zwischen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ausüben (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1966, II ZR 174/64, BGHZ 45, 237 ff.) .
  • OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06

    Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetriebsunternehmers für einen Bahnübergang für

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Auch wenn danach objektiv kein ausreichender Platz für den PKW des Klägers vorhanden war und das Verhalten des Klägers als unvernünftig zu bezeichnen ist, schließt dies nicht aus, dass auch solches Verhalten bei Bestimmung des im Interesse der Verkehrssicherung Gebotenen in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Schleswig, VersR 2008, 80).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Hinsichtlich der vom Beklagten als nicht nachweisbar angefallen gerügten Verbringungs- und Reinigungskosten in Höhe von insgesamt 119, 20 Euro kommt eine Erstattung nicht in Betracht, da trotz Bestreitens dieser Schadenspositionen näherer Vortrag zur Erforderlichkeit dieser Kosten im Sinne des § 249 BGB unterblieben ist; hierzu wäre die Darlegung erforderlich gewesen, dass und warum eine Lackierung nicht in einer ohnehin zu beauftragenden Werkstatt selbst möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2002, 87 f.) und woraus sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Reinigung nach Lackierung ergeben soll.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00

    Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Denn mit dem rechtzeitigen Eingang von Berufung und Berufungsbegründung bei dem Oberlandesgericht Köln sind die entsprechenden Schriftsätze zugleich sowohl in die Verfügungsgewalt (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, VRS 102, 182 ff. = ZfB 2002, Nr. 6, 61-63) des bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Schifffahrtsobergerichts Köln als auch des ebenfalls bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Rheinschifffahrtsobergerichts Köln gelangt, die jeweils keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte sind, die die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit im Rahmen einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit, ähnlich wie bei der Verteilung zwischen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ausüben (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1966, II ZR 174/64, BGHZ 45, 237 ff.) .
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - L 3 U 18/06   

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https://dejure.org/2008,18185
LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - L 3 U 18/06 (https://dejure.org/2008,18185)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2008 - L 3 U 18/06 (https://dejure.org/2008,18185)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2008 - L 3 U 18/06 (https://dejure.org/2008,18185)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit und Gewährung von Entschädigungsleistungen wegen der Folgen unter Berücksichtigung der schädigenden Einwirkung als rechtlich wesentliche Ursache; Nachweis der Krankheit und der Folgen durch einen sog. "Vollbeweis"

  • rechtsportal.de

    Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Erkrankung durch Halogenkohlenwasserstoffe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.11.2008 - L 3 U 18/06
    Hierbei reicht sowohl bei der haftungsbegründenden wie auch bei der haftungsausfüllenden Kausalität die Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs aus, d. h. nach vernünftiger Abwägung aller Umstände müssen die auf die berufliche Verursachung der Krankheit deutenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann (vgl. BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 38).
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