Weitere Entscheidung unten: SG Landshut, 28.02.2019

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   OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19   

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https://dejure.org/2020,8957
OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19 (https://dejure.org/2020,8957)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.01.2020 - 3 U 180/19 (https://dejure.org/2020,8957)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. Januar 2020 - 3 U 180/19 (https://dejure.org/2020,8957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs 2, § 826; StGB § 263; ZPO § 138 Abs. 4, § 291, § 543 Abs. 2; EG-FGV § 27 Abs. 1
    "Spätfall" eines Fahrzeugkaufs nach Bekanntwerden des "Diesel-Abgas-Skandals"

  • rewis.io

    "Spätfall" eines Fahrzeugkaufs nach Bekanntwerden des "Diesel-Abgas-Skandals"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 826 ; StGB § 263
    VW-Diesel-Abgasverfahren: "Spätfall" eines Fahrzeugkaufs nach Bekanntwerden des "Diesel-Abgas-Skandals"; Voraussetzungen einer deliktischen Einstandspflicht des VW-Konzerns jedenfalls ab Mitte Oktober 2015 nicht mehr gegeben; Rechtswidrigkeitszusammenhang und ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 138 Abs. 4
    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit Motor EA 189

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 23.01.2020 - 13 U 244/18

    Deliktische Haftung des Motorherstellers wegen des Erwerbs eines vom sog.

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    Denn für die abschließende sittliche Beurteilung eines Täterverhaltens hat es auf den maßgebenden "Tatzeitpunkt" anzukommen, zumal bis dahin auch der Täuschungs- und Schädigungsvorsatz der Täterseite fortbestehen muss (so jetzt auch OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 75, 76 und 82).

    Da schon in den ersten Mitteilungen der Beklagten explizit auf eine konzernweite Dimension des Produktfehlers hingewiesen worden war, bedurfte es auch keiner näheren Angaben zu den im einzelnen betroffenen Marken, Modellen bzw. sonstigen Produktreihen (vgl. dazu im übrigen OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 87, 88 sowie OLG Frankfurt a.a.O., Rn. 56).

    Auf dieser Grundlage ist auch kein Raum mehr für die Feststellung, dass im maßgebenden Zeitpunkt des gegenständlichen Kaufvertrages auf Beklagtenseite (immer noch) der für eine deliktische Haftung notwendige (und von der Klägerseite nachzuweisende) Täuschungs- und damit verbundene Schädigungsvorsatz vorgelegen hat (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 76 und 82 und OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39).

  • OLG Schleswig, 29.11.2019 - 1 U 32/19

    Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Hersteller des Dieselmotors EA 189,

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    In einem solchen "Spätfall" des Fahrzeugerwerbs fehlt es sowohl am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem angelasteten Sittenverstoß und dem Kaufentschluss als auch an einem Täuschungs- und Schädigungsvorsatz der Herstellerseite (Anschluss an OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, Rn. 42 ff.; OLG Oldenburg MDR 20, 286, Rn. 13 ff.; Urteil des OLG Frankfurt v. 13.11.19 - 13 U 274/18 - dort Rn. 51 ff.; OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39; OLG München WM 2020, 478, dort Rn. 8 ff.).

    Auf dieser Grundlage ist auch kein Raum mehr für die Feststellung, dass im maßgebenden Zeitpunkt des gegenständlichen Kaufvertrages auf Beklagtenseite (immer noch) der für eine deliktische Haftung notwendige (und von der Klägerseite nachzuweisende) Täuschungs- und damit verbundene Schädigungsvorsatz vorgelegen hat (vgl. Urteil des OLG Stuttgart vom 23.01.20 - 13 U 244/18 -, dort Rn. 76 und 82 und OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39).

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    Unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen einer deliktischen Einstandspflicht des VW-Konzerns in den sog. Diesel-Abgasverfahren kommt eine Haftung auch unter dem Gesichtspunkt einer sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) von vornherein nicht (mehr) in Betracht, wenn der Kauf des Fahrzeugs erst nach Mitte Oktober 2015 - also erst nach den bis dahin erfolgten Verlautbarungen sowie sonstigen Aufklärungsmaßnahmen des VW-Konzerns und der jeweils dadurch ausgelösten Medienberichterstattung usw. - stattgefunden hatte (entgegen OLG Hamm NJW-RR 2019, 1428, dort Rn. 59 ff.).

    2.2 Die gegenteilige Auffassung des OLG Hamm (NJW-RR 2019, 1428, dort Rn. 59ff.) kann gleich aus mehreren Gründen nicht überzeugen.

  • OLG Frankfurt, 13.11.2019 - 13 U 274/18

    VW-Diesel-Skandal: Keine Haftung wegen Thermofenster im Software-Update

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    In einem solchen "Spätfall" des Fahrzeugerwerbs fehlt es sowohl am erforderlichen Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen dem angelasteten Sittenverstoß und dem Kaufentschluss als auch an einem Täuschungs- und Schädigungsvorsatz der Herstellerseite (Anschluss an OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, Rn. 42 ff.; OLG Oldenburg MDR 20, 286, Rn. 13 ff.; Urteil des OLG Frankfurt v. 13.11.19 - 13 U 274/18 - dort Rn. 51 ff.; OLG Schleswig NJW-RR 2020, 213, Rn. 39; OLG München WM 2020, 478, dort Rn. 8 ff.).

    Infolgedessen muss in den Fällen des Erwerbs eines Dieselfahrzeugs mit einer manipulierten Software eine sittenwidrige "Veranlassung" der Beklagten auch noch bei Abschluss des konkreten Kaufvertrags vorgelegen haben d.h. gerade der schadensträchtige Erwerb durch die betroffene Klägerseite muss auf ein Gesamtverhalten der Beklagten zurückzuführen sein, welches das Unwerturteil der Verwerflichkeit rechtfertigt (OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Oldenburg a.a.O., Rn. 13ff. und Urteil des OLG Frankfurt vom 13.11.19 - 13 U 274/18 -, dort Rn. 51, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, dort Rn. 18 bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, dort Rn. 8 OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, dort Rn. 42 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Bamberg, 08.01.2020 - 3 U 180/19
    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20. Februar 1979 - VI ZR 189/78, dort Rn. 18 bestätigt durch Urteil vom 7. Mai 2019 - VI ZR 512/17, dort Rn. 8 OLG Stuttgart NJW-RR 20, 210, dort Rn. 42 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.12.2021 - 3 U 299/21

    Keine Haftung von Audi für im April 2018 erworbenes, von "Diesel-Rückruf"

    Ob und in welchem Umfang ein späterer Käufer entsprechend den Anweisungen der Audi AG tatsächlich aufgeklärt wurde, ist unerheblich (Fortführung Senatsurteil vom 08.01.2020, 3 U 180/19, juris Rn. 40).

    bb) Auch die Pressemitteilung des KBA vom 23.01.2018 (Anlage B 5) ist ebenso wie die nachfolgende überregionale Medienberichterstattung (Anlagen B 6 bis B 12) nicht geeignet, einen Strategiewechsel oder eine Verhaltensänderung der Beklagten zu belegen, weil es sich nicht um Handlungen der Beklagten selbst und damit nicht um Handlungen des (etwaigen) Schädigers handelt (vgl. bereits Senatsurteil vom 08.01.2020, 3 U 180/19, juris Rn. 32 zu einem vergleichbaren Sachverhalt die Volkswagen AG betreffend).

    Es genügt ein Aufklärungsniveau, das jeden potentiellen Kunden in die Lage versetzte, die Situation bei Dieselfahrzeugen der - in den Hinweisen der Beklagten ausdrücklich angesprochenen - Produktpalette als suspekt zu erkennen und den alarmierenden Hinweisen selbstständig weiter nachzugehen (vgl. Senatsurteil vom 08.01.2020, a.a.O., Rn. 36 f.; ähnlich OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2021, 3 U 1438/20, juris Rn. 47).

    Es kommt ausschließlich auf den Willen der Beklagten an, (weiterhin) die Arglosigkeit der Käufer auszunutzen (vgl. Senatsurteil vom 08.01.2020, a.a.O., Rn. 40).

  • OLG Schleswig, 11.01.2022 - 7 U 84/21

    Deliktische Haftung von VW für den Kauf eines gebraucht VW Multivan T6, 2.0 TDI,

    Abgesehen davon, dass § 27 Abs. 1 EG-FGV nicht als Schutzgesetz einzuordnen ist, fehlt es aus den vorgenannten Gründen jedenfalls auch insoweit an einem Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung eines Schutzgesetzes und dem geltend gemachten Schaden sowie an dem Nachweis der Kausalität zu dem Kaufentschluss der Klagepartei (OLG Bamberg, Urteil vom 8.1.2020, 3 U 180/19, juris Rn. 55).
  • OLG Jena, 08.06.2020 - 4 U 163/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan mit einem Motor der Baureihe

    Dieser Wegfall des Schädigungsvorsatzes wirkt sich vorliegend auf den Zusammenhang zum einem möglichen Schadenseintritt aus und lässt diesen entfallen, da die von der Beklagten vor dem klägerischen Fahrzeugkauf getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines weiteren Schadenseintrittes erfolgten und hierzu auch objektiv ausreichend waren, sodass es zu einer vollständigen Überlagerung der Zweitursache, also dem Fahrzeugkauf durch den Kläger gegenüber der Erstursache (Inverkehrbringen des Fahrzeuges) kam, die eine Schadenszurechnung nicht mehr rechtfertigt (vgl. auch MüKoBGB/Oetker, 8. Auflage, § 249, Rn. 146; OLG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2019, 9 U 9/19; OLG Bamberg, Urteil vom 08.01.2020, 3 U 180/19; OLG Köln, Urteil vom 06.06.2019, 24 U 5/19 OLG München, Urteil vom 16.12.2019, 21 U 2850/19 OLG München, Beschluss vom 14.04.2020, 3 U 138/20).

    Aufgrund des dortigen Sachvortrages lagen abweichende Fallgestaltungen zugrunde (vgl. auch OLG München, Urteile vom 16.12.2019, 21 U 2850/19; OLG Bamberg, Urteil vom 08.01.2020, 3 U 180/19).

  • OLG Schleswig, 17.05.2022 - 7 U 180/21

    Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Audi A8, 3.0 TDI Quattro mit

    Abgesehen davon, dass § 27 Abs. 1 EG-FGV nicht als Schutzgesetz einzuordnen ist, fehlt es aus den vorgenannten Gründen jedenfalls auch insoweit an einem Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Verletzung eines Schutzgesetzes und dem geltend gemachten Schaden sowie an dem Nachweis der Kausalität zu dem Kaufentschluss der Klagepartei (OLG Bamberg, Urteil vom 08.01.2020, 3 U 180/19, juris Rn. 55).
  • OLG Bamberg, 27.10.2020 - 3 U 308/19

    Zurückweisung einer Berufung im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal

    Auf der Grundlage der Einordnung der auch hier vorliegenden Konstellation eines sog. Spätfalls (nämlich eines Fahrzeugkaufs erst nach den Presseverlautbarungen des VW-Konzerns vom 22.09.2015) im einschlägigen Piloturteil des BGH vom 30. Juli 2020 - VI ZR 5/20 - bietet die Berufung der Klägerseite offensichtlich keine Erfolgsaussichten (vgl. auch das in juris veröffentlichte Senatsurteil vom 08.01.2020 - 3 U 180/19 -).
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Rechtsprechung
   SG Landshut, 28.02.2019 - S 3 U 180/19   

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https://dejure.org/2019,89669
SG Landshut, 28.02.2019 - S 3 U 180/19 (https://dejure.org/2019,89669)
SG Landshut, Entscheidung vom 28.02.2019 - S 3 U 180/19 (https://dejure.org/2019,89669)
SG Landshut, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - S 3 U 180/19 (https://dejure.org/2019,89669)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Bayern, 16.03.2021 - L 7 U 166/19

    Sozialgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Restitutionsklage

    Im Rahmen eines später beim Sozialgericht Landshut anhängig gewordenen Verfahrens (S 3 U 92/20) mit einem anderen Streitgegenstand beantragte die Klägerin mit Schriftsatz vom 18.07.2020, mehrere früher in anderen sozialgerichtlichen Verfahren ergangene Urteile aufzuheben und neu zu verhandeln, darunter auch das im Berufungsurteil des Senats vom 24.06.2019 bestätigte Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 28.02.2019, S 3 U 180/19.
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