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   OLG München, 26.10.2011 - 3 U 1853/11   

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https://dejure.org/2011,29782
OLG München, 26.10.2011 - 3 U 1853/11 (https://dejure.org/2011,29782)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 (https://dejure.org/2011,29782)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 3 U 1853/11 (https://dejure.org/2011,29782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Gravierender Sachmangel eines Pkw bei wiederholt auftretenden Startproblemen

  • openjur.de

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Sachmangel durch wiederholt spontan auftretende Startprobleme in einem erheblichen zeitlichen Umfang; Berücksichtigung von Werkstattbesuchen bei Berechnung der Nutzungsentschädigung

  • IWW
  • rabüro.de

    Startprobleme bei Neufahrzeug stellen Sachmangel dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Startprobleme beim Neuwagen sind ein Sachmangel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Startprobleme berechtigen zum Vertragsrücktritt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Startprobleme rechtfertigen Rückgabe

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Neufahrzeug: Startprobleme rechtfertigen Rückgabe

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ständige Startprobleme berechtigen zur Rückabwicklung - Kurzfristige Startfähigkeit eines Autos ist keine Komfort-, sondern Hauptfunktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Dafür, dass es sich um eine den Rücktritt ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 325 Abs. 5 S. 2 BGB handeln würde, trägt die Beklagte die Beweislast (OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 24).

    Der Vortrag der Beklagten (z.B. auf Bl. 19 d.A.), wonach das Fahrzeug spätestens seit dem 02.10.2009 keine vom Kläger angeführten Beanstandungen mehr aufgewiesen habe, stellt außerdem eine Leugnung des Vorhandenseins dieses Mangels und damit eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Leistung im Sinne von § 323 Abs. 2 Ziffer 1 BGB dar (ähnlich OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 26), sodass ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Fristsetzung entsprechend § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB entfallen ist und der Kläger mit Schriftsatz vom 23.03.2010 wirksam zurücktreten konnte.

    Die Berechnung vollzieht sich nach folgender Methode (vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 40):.

    Zwar kann der Käufer, sofern ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vorliegt, von der Gesamtfahrleistung, für die er dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu entrichten hat, Fahrten von und zu Werkstätten abziehen, die er zum Zwecke der Nachbesserungsversuche unternommen hat, sofern er sie substantiiert darlegt (OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, Nr. 3 des Orientierungssatzes).

  • LG Aachen, 04.05.2017 - 10 O 422/14

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über einen VW Polo 1.6 TDI - VW-Abgasskandal

    Der Freistellungsanspruch ist im Übrigen - abgesehen von dem nach Auffassung der Beklagten nicht vorliegenden Rücktrittsgrund - unstreitig (vgl. OLG München, Urt. vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, juris Rn. 46).
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