Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13022
OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 3 U 186/07 BSchRh (https://dejure.org/2008,13022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zur Haftung des Führers einer Autofähre wegen Beschädigung eines Fahrzeuges durch schließende Schranke

  • Judicialis

    GVG § 16; ; BinSchVerfG § 11; ; BinSchVerfG § 15; ; BGB § 823 Abs. 1; ; FährVO § 9 Abs. 1; ; FährVO § 9 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 832
    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines Pkw durch die sich schließende Schranke einer Rheinfähre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG St. Goar, 11.10.2007 - 4 C 4/07
    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Auf die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 11.10.2007, Az. 4 C 4/07, BSchRh, wird das angefochtene Urteil wie folgt abgeändert:.

    Das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, bleibt aufrechterhalten, soweit der Beklagte verurteilt worden ist, an den Kläger 940, 46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.08.2006 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78, 50 Euro zu zahlen.

    Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Rheinschifffahrtsgerichts St. Goar vom 07.05.2007, Az. 4 C 4/07 BSchRh, aufgehoben und die Klage abgewiesen.

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 329/05

    Unterbrechung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen durch Anerkenntnis

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Der Zinsanspruch folgt aus §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB; nachdem der gem. § 5 Abs. 7 AHB regulierungsbefugte und als Vertreter des Beklagten auftretende (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.2006, IV ZR 329/05, BGHZ 169, 232 ff.) Haftpflichtversicherer des Beklagten die Ansprüche des Klägers ernsthaft und endgültig zurückgewiesen hatte, befand sich der Beklagte mit dieser Zurückweisung in Verzug.
  • BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrts(ober)gerichte

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Denn mit dem rechtzeitigen Eingang von Berufung und Berufungsbegründung bei dem Oberlandesgericht Köln sind die entsprechenden Schriftsätze zugleich sowohl in die Verfügungsgewalt (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, VRS 102, 182 ff. = ZfB 2002, Nr. 6, 61-63) des bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Schifffahrtsobergerichts Köln als auch des ebenfalls bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Rheinschifffahrtsobergerichts Köln gelangt, die jeweils keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte sind, die die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit im Rahmen einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit, ähnlich wie bei der Verteilung zwischen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ausüben (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1966, II ZR 174/64, BGHZ 45, 237 ff.) .
  • OLG Schleswig, 23.02.2007 - 1 U 108/06

    Verkehrssicherungspflicht des Bahnbetriebsunternehmers für einen Bahnübergang für

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Auch wenn danach objektiv kein ausreichender Platz für den PKW des Klägers vorhanden war und das Verhalten des Klägers als unvernünftig zu bezeichnen ist, schließt dies nicht aus, dass auch solches Verhalten bei Bestimmung des im Interesse der Verkehrssicherung Gebotenen in Betracht zu ziehen ist (vgl. OLG Schleswig, VersR 2008, 80).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2001 - 1 U 126/00

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers an Tankstellengeländen; Haftunsgverteilung

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Hinsichtlich der vom Beklagten als nicht nachweisbar angefallen gerügten Verbringungs- und Reinigungskosten in Höhe von insgesamt 119, 20 Euro kommt eine Erstattung nicht in Betracht, da trotz Bestreitens dieser Schadenspositionen näherer Vortrag zur Erforderlichkeit dieser Kosten im Sinne des § 249 BGB unterblieben ist; hierzu wäre die Darlegung erforderlich gewesen, dass und warum eine Lackierung nicht in einer ohnehin zu beauftragenden Werkstatt selbst möglich war (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2002, 87 f.) und woraus sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Reinigung nach Lackierung ergeben soll.
  • OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00

    Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07
    Denn mit dem rechtzeitigen Eingang von Berufung und Berufungsbegründung bei dem Oberlandesgericht Köln sind die entsprechenden Schriftsätze zugleich sowohl in die Verfügungsgewalt (vgl. Rheinschifffahrtsobergericht Karlsruhe, VRS 102, 182 ff. = ZfB 2002, Nr. 6, 61-63) des bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Schifffahrtsobergerichts Köln als auch des ebenfalls bei dem Oberlandesgericht Köln angesiedelten Rheinschifffahrtsobergerichts Köln gelangt, die jeweils keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte sind, die die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit im Rahmen einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit, ähnlich wie bei der Verteilung zwischen Zivilkammern und Kammern für Handelssachen ausüben (vgl. BGH, Urt. v. 05.05.1966, II ZR 174/64, BGHZ 45, 237 ff.) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht