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   OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09   

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https://dejure.org/2010,3546
OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09 (https://dejure.org/2010,3546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2010 - 3 U 188/09 (https://dejure.org/2010,3546)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2010 - 3 U 188/09 (https://dejure.org/2010,3546)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Werbemittel- und Platzmietpauschale bei Vermittlungsvertrag zum Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

  • verkehrslexikon.de

    Vermittlungsvertrag zum Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeuges

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wochenpauschale des Gebrauchtwagenvermittlers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenverkauf - nicht noch für Werbemittel und Platzmiete zahlen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige "Werbemittel- und Platzmietpauschale" bei Gebrauchtwagenverkauf

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGHZ 143, 128, 138f; 141, 380, 382 f.; NJW 2002, 2386).

    Neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen sind auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen (BGHZ 137, 27, 30, NJW 2002, 2386).

    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGHZ 141, 380, 383; 116, 117, 120f.; NJW 2002, 2386).

    Daher ist die streitige Werbemittel- und Platzmietpauschale daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29f.; 137, 43, 45ff; 136, 261, 264; NJW 2002, 2386).

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGHZ 143, 128, 138f; 141, 380, 382 f.; NJW 2002, 2386).

    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGHZ 141, 380, 383; 116, 117, 120f.; NJW 2002, 2386).

    Daher ist die streitige Werbemittel- und Platzmietpauschale daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29f.; 137, 43, 45ff; 136, 261, 264; NJW 2002, 2386).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Neben den Bestimmungen über den Preis der vertraglichen Hauptleistungen sind auch solche Klauseln nicht kontrollfähig, die das Entgelt für eine zusätzlich angebotene Sonderleistung festlegen, wenn hierfür keine rechtlichen Regelungen bestehen (BGHZ 137, 27, 30, NJW 2002, 2386).

    Daher ist die streitige Werbemittel- und Platzmietpauschale daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29f.; 137, 43, 45ff; 136, 261, 264; NJW 2002, 2386).

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen selbstständigen - also von einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unabhängigen - Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist (Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 1234; BGH NJW 1981, 388; 1982, 2304).
  • BGH, 15.07.1997 - XI ZR 269/96

    Keine Bankgebühren für Freistellungsaufträge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Daher ist die streitige Werbemittel- und Platzmietpauschale daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29f.; 137, 43, 45ff; 136, 261, 264; NJW 2002, 2386).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Daher ist die streitige Werbemittel- und Platzmietpauschale daraufhin zu überprüfen, ob es sich um eine Abrede handelt, die zwar (mittelbare) Auswirkungen auf Preis und Leistung hat, an deren Stelle aber, wenn eine wirksame vertragliche Regelung fehlt, dispositives Gesetzesrecht treten kann (BGHZ 141, 380, 383; 137, 27, 29f.; 137, 43, 45ff; 136, 261, 264; NJW 2002, 2386).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Da die Vertragsparteien nach dem im Bürgerlichen Recht geltenden Grundsatz der Privatautonomie Leistung und Gegenleistung frei bestimmen können, sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei (BGHZ 143, 128, 138f; 141, 380, 382 f.; NJW 2002, 2386).
  • BGH, 24.11.1980 - VIII ZR 339/79

    Formularvertrag - Gebrauchtwagen - Gebrauchtwagenkauf - Verdeckter Kaufvertrag -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um einen selbstständigen - also von einem Neu- oder Gebrauchtwagenkauf unabhängigen - Vermittlungsvertrag, der rechtlich als Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter zu beurteilen ist (Reinking/ Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn. 1234; BGH NJW 1981, 388; 1982, 2304).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 63/90

    Inhaltskontrolle von Preisabreden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Mithin stellen im nicht preisregulierten Markt Preisvereinbarungen für Haupt- und Nebenleistungen im allgemeinen weder eine Abweichung noch eine Ergänzung von Rechtsvorschriften dar und unterliegen daher grundsätzlich nicht der Inhaltskontrolle (BGHZ 141, 380, 383; 116, 117, 120f.; NJW 2002, 2386).
  • LG München I, 14.03.1997 - 21 O 12697/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.03.2010 - 3 U 188/09
    Zu diesen üblicherweise mit abgegoltenen Kosten gehören bei gewerblichen Autovermittlungen auch die Unterstellkosten (so auch LG München DAR 1998, 394 f; Reinking/Eggert a.a.O. Rn. 1236 und 1261).
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