Rechtsprechung
OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen wettbewerbswidriger Werbung für ein Arzneimittel; Vorraussetzung einer irreführenden Werbung gegenüber Fachkreisen; Einordnung der Angabe "Zur Behandlung von Bluthochdruck" auf einer Arzneimittelfaltschachtel als Pflichtangabe des ...
- Judicialis
AMG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; AMG § 10 Abs. 1 Satz 3; ; AMG § 11 Abs. 1 Nr. 6; ; HWG § 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werbung mit dem Hinweis "Neu" für ein Arzneimittel - Reichweite des HWG -Werbebegrifs - Vorliegen einer Pflichtangabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 16.08.2005 - 312 O 540/05
- OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97
Dentalästhetika
Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Das bestimmt den auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag streitgegenständlich mit (BGH WRP 2001, 28 - dentalästhetika, GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten, WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein). - BGH, 22.05.2003 - I ZR 8/01
Einkaufsgutschein
Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Das bestimmt den auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag streitgegenständlich mit (BGH WRP 2001, 28 - dentalästhetika, GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten, WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein). - BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01
"Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge
Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Das bestimmt den auf Irreführung gestützten Unterlassungsantrag streitgegenständlich mit (BGH WRP 2001, 28 - dentalästhetika, GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten, WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein). - BGH, 29.05.1991 - I ZR 284/89
Katovit - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit Fremdwörtern
Auszug aus OLG Hamburg, 16.02.2006 - 3 U 192/05
Der Verkehr mit Arzneimitteln erwartet gerade auch nüchtern-sachliche Angaben (BGH GRUR 1991, 860 - Katovit; OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 262 m. w. Nw.) und schenkt diesen Beachtung.
- OLG Hamburg, 12.07.2007 - 3 U 219/06
Arzneimittelwerbung: Zulässigkeit des Hinweises "Zur Behandlung von …
Der Hinweis ist als zusätzliche Information wichtig für die gesundheitliche Aufklärung, obwohl man ihn auch der Packungsbeilage entnehmen kann; bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist die Angabe des Verwendungszwecks auf der äußeren Umverpackung inzwischen sogar zwingend vorgeschrieben (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 AMG; anders noch die Senatsentscheidung in EV-Sache vom 16.2. 2006, 3 U 192/05, zu § 10 Abs. 1 Satz 3 AMG a. F.).Auf die Berufung der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 16. Februar 2006 (HansOLG Hamburg 3 U 192/05) die einstweilige Verfügung zu Ziffer 3.) unter Hinzufügung des Nachsatzes: "und zwar auf der äußeren Umverpackung des Arzneimittels" erneut erlassen und im Übrigen die Berufung zurückgewiesen (Anlage K 4).
Auf das einstweilige Verfügungsverfahren und insbesondere auf die genannten Entscheidungen wird auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.
Ein Verstoß gegen § 10 Abs. 1 HWG liege - entgegen der Auffassung des Senats im Urteil zum Verfügungsverfahren (Anlage K 4 sowie Beiakte HansOLG Hamburg 3 U 192/05) - nicht vor: .
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 540/05 (= HansOLG Hamburg 3 U 192/05) Bezug genommen.
- BGH, 05.02.2009 - I ZR 124/07
Metoprolol
Das Berufungsgericht, das den Unterlassungsantrag im vorangegangenen Verfahren der einstweiligen Verfügung noch als begründet angesehen hatte (OLG Hamburg PharmR 2007, 294), hat die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin zurückgewiesen (OLG Hamburg PharmR 2008, 126). - LG Hamburg, 05.09.2006 - 312 O 277/06
Die Parteien sind konkurrierende Pharmaunternehmen, die blutdrucksenkende …
Auf die nur von der Klägerin eingelegte Berufung wurde mit Urteil des HansOLG vom 16.2.2006 (Az. 3 U 192/05) die einstweilige Verfügung bezüglich der Aussage auf der Faltschachtel erneut erlassen und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen.
Rechtsprechung
OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Notarhaftung: Aktivlegitimation eines Dritten im Regressprozess; Beurkundungspflichtigkeit eines Bauvertrages
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 311b BGB; § 19 BNotO
Notwendigkeit der Beurkundung eines Vertrages; Eintritt eines Schadens durch die Nichtbeurkundung eines Vertrages; Frage der Beurkundungspflicht bei engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauvertrag; Vertrag über die Übertragung von ... - Deutsches Notarinstitut
BGB § 311b Abs. 1
Kein Beurkundungserfordernis für mit Drittem abgeschlossenen Sanierungsvertrag der zwar in Zusammenhang mit Wohnungskauf abgeschlossen wurd, von dem der Kauf aber nicht abhängt
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Beurkundung eines Vertrages; Eintritt eines Schadens durch die Nichtbeurkundung eines Vertrages; Frage der Beurkundungspflicht bei engem wirtschaftlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Grundstück und Bauvertrag; Vertrag über die Übertragung von ...
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 311b; BNotO § 19
Zur Haftung des Notars wegen Pflichtverletzung bei Beurkundung eines Bauvertrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beurkundungspflichtigkeit des Bauvertrages
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Verden, 03.08.2005 - 7 O 579/04
- OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Papierfundstellen
- BauR 2006, 883
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00
Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Die rechtliche Einheit wird für den Fall bejaht, dass die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. etwa BGH NJW 2002, 2559 [2560];… Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl. 2006, § 311 b Rn. 32). - BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85
Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Dabei legt bereits die urkundliche Trennung des Bauvertrages vom Grundstücksvertrag die Annahme zweier selbständiger Verträge nahe (vgl. BGH NJW 1987, 1069), wie auch der Umstand, dass die Parteien beider Verträge nicht identisch waren. - BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98
Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung …
Auszug aus OLG Celle, 15.02.2006 - 3 U 192/05
Eine solche Abhängigkeit reicht für die Begründung eines Formerfordernisses jedoch nicht aus (vgl. BGH NJW 2000, 951).
- LG Halle, 27.08.2010 - 5 O 837/09
Bauvertrag: Formzwang bei Verknüpfung von Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidungen des OLG Celle vom 15.02.2006, Az. 3 U 192/05, und des KG Berlin vom 20.06.2008, Az. 7 U 8/08, beruft, hat sie auf S. 3 ihres Schriftsatzes vom 07.06.2010, Bl. 121 d.A., unter Verweis auf die Entscheidung des BGH vom 12.02.2009, Az. VII ZR 230/07, NJW-RR 2009, 953 ff. nun selbst erkannt, dass der Vereinbarung oder Nichtvereinbarung eines kostenlosen Rücktrittsrechts neuerdings keinerlei Indizwirkung für oder gegen einen Verknüpfungswillen der Parteien mehr beigemessen wird und die Entscheidungen des OLG Celle und des KG Berlin damit überholt sind. - OLG Braunschweig, 23.11.2006 - 8 U 21/06
Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag als verbundenes Geschäft
Eine rechtliche Einheit liegt dann vor, wenn die Verträge nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGH NJW 2002, 2559, 2560; OLG Celle RNotZ 2006, 190 - 192).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
Nutzungsvertrag über eine Parzelle in einer Kleingartenanlage in Abgrenzung zu einem Kleingartenpachtvertrag; Begriff des "Kleingarten" im Rechtssinne; "Weg" als Merkmal für eine Kleingartenanlage; Brauchwasserversorgung als gemeinschaftliche Einrichtung im Rechtssinne; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BKleingG § 1 Abs. 1; ; BKleingG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BKleingG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BKleingG § 1 Abs. 2; ; BKleingG § 1 Abs. 2 Nr. 1; ; BKleingG § 1 Abs. 3; ; BKleingG § 4 Abs. 1; ; BKleingG § 5; ; BKleingG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; BKleingG § 5 Abs. 3; ; BKleingG § 13; ; BKleingG § 20a Nr. 1; ; BKleingG § 20a Nr. 6 Satz 1; ; ZPO § 8; ; ZPO § 9 Satz 1; ; ZPO § 314; ; ZPO § 325 Abs. 1 Alt. 2; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 524; ; ZPO § 812 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 818 Abs. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BauGB § 192
- rechtsportal.de
BKleingG § 1 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 157
Auslegung eines Pachtvertrages - Voraussetzungen eines Kleingartenpachtverhältnisses - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 14.09.2005 - 3 O 37/04
- OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Papierfundstellen
- NJ 2007, 126
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.2005 - III ZR 31/05
Begriff der Kleingartenanlage; Begriff der gemeinschaftlichen Einrichtung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Zudem hat der Bundesgerichthof inzwischen, worauf später noch einzugehen sein wird, die Anforderungen an das Bestehen einer Kleingartenanlage in Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG weiter präzisiert (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).Zu diesem Ergebnis kommt der Senat nicht zuletzt unter Berücksichtigung der - nach dem angefochtenen Urteil verkündeten und von den Parteien in ihren vorbereitenden Anwaltsschriftsätzen zweiter Instanz eingehend erörterten - Entscheidung des BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05 (NZM 2006, 18 = GE 2006, 51), die sich mit den Einzelheiten des Anlagenbegriff näher befasst.
Denn jede Anlage im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG erfordert spezifische gemeinschaftliche Einrichtungen, die dem Gartenareal einen besonderen Charakter verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).
Das Gesetz spricht in § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKleingG von Wegen, also von der Mehrzahl; es hat dabei offenbar ein ganzes - kleingartenanlagentypisches - Wegenetz im Blick (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2006, 18 = GE 2006, 51).
Hinzu kommt ferner, dass von einer gemeinschaftlichen Versorgungseinrichtung im Sinne des Gesetzes lediglich dann gesprochen werden kann, wenn die Zuleitung nicht nur in die einzelnen Parzellen erfolgt, sondern auch die Anlage als solche versorgt wird, etwa indem Anschlüsse auf den Wegen bestehen, die keinem Garten zugeordnet sind (zur Stromversorgung vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2005, 794 = GE 2006, 51).
- BGH, 23.06.1989 - V ZR 289/87
Anpassung des Pachtzinses; Überschreitung der gesetzlichen Höchstpacht
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Diese Regelung befasst sich keineswegs mit dem Fall der anfänglichen Pachtpreisüberschreitung, sondern hat allein die Angleichung eines zunächst zulässig vereinbarten Nutzungsentgelts bei Veränderungen der jeweiligen gesetzlichen Höchstpacht zum Gegenstand (vgl. BGHZ 108, 147;… ferner Stang aaO, § 5 Rdn. 36 ff.). - BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03
Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Hinzu kommt ferner, dass von einer gemeinschaftlichen Versorgungseinrichtung im Sinne des Gesetzes lediglich dann gesprochen werden kann, wenn die Zuleitung nicht nur in die einzelnen Parzellen erfolgt, sondern auch die Anlage als solche versorgt wird, etwa indem Anschlüsse auf den Wegen bestehen, die keinem Garten zugeordnet sind (zur Stromversorgung vgl. BGH, Urt. v. 27.10.2005 - III ZR 31/05, NZM 2005, 794 = GE 2006, 51).
- BGH, 06.03.2003 - III ZR 170/02
Gesetzlicher Übergang des Baulichkeiteneigentums bei zu Erholungszwecken …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Dort handelte es sich ausschließlich um Altverträge aus der Zeit vor dem 03. Oktober 1990, bei denen es - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU 6) - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den vereinbarten Nutzungszweck nicht maßgeblich ankommt (vgl. BGHZ 154, 132, 135; 156, 71, 73). - BGH, 24.07.2003 - III ZR 203/02
Begriff der Kleinkartenanlage bei überwiegender Bebauung mit Eigenheimen im Sinne …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Dort handelte es sich ausschließlich um Altverträge aus der Zeit vor dem 03. Oktober 1990, bei denen es - wie auch das Landgericht zutreffend ausgeführt hat (LGU 6) - nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf den vereinbarten Nutzungszweck nicht maßgeblich ankommt (vgl. BGHZ 154, 132, 135; 156, 71, 73). - BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2006 - 3 U 192/05
Dabei kann auf den Inhalt der Beiakte lediglich insoweit zurückgegriffen werden, wie die jeweilige Partei konkret bezeichnet hat, welche der darin befindlichen Urkunden oder andere Aktenteile sie für erheblich hält; gemäß dem Beibringungsgrundsatz, der den allgemeinen Zivilprozess beherrscht, darf der Richter nicht von sich aus prüfen, ob beigezogene Akten Tatsachen oder Beweismittel enthalten, die für ein Seite günstig sind (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.1994 - IX ZR 125/93, VersR 1994, 1231 = WM 1994, 2113).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10
Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger …
Es ist dazu nicht erforderlich, dass (nur) die Gartenanlage als solche und nicht die jeweiligen Einzelgärten mit Wasser versorgt werden (so aber wohl OLG Brandenburg, Urt. v. 11. Oktober 2006 - 3 U 192/05 - juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06
Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke
Es ist dazu nicht erforderlich, dass (nur) die Gartenanlage als solche und nicht die jeweiligen Einzelgärten mit Wasser versorgt werden (so aber wohl OLG Brandenburg, Urt. v. 11. Oktober 2006 - 3 U 192/05 -, zit. nach JURIS;… unklar Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 BKleingG Rdnr. 11).