Weitere Entscheidungen unten: LSG Hamburg, 22.06.2004 | OLG Bremen, 03.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1614
OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2003,1614)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2003,1614)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2003,1614)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsausschluss bei Obliegenheitsverletzung durch Verkehrsunfallflucht trotz "tätiger Reue"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 StGB; § 142 Abs. 4 StGB; § 6 Abs. 3 VVG
    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der vertraglichen Aufklärungsobliegenheit gegenüber der Kaskoversicherung; Berücksichtigung anschließender tätiger Reue; Annahme geringen Verschuldens im Sinne der Relevanzrechtsprechung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der vertraglichen Aufklärungsobliegenheit gegenüber der Kaskoversicherung; Berücksichtigung anschließender tätiger Reue; Annahme geringen Verschuldens im Sinne der Relevanzrechtsprechung

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; StGB § 142 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; StGB § 142 Abs. 4
    Leistungsfreiheit nach vorsätzlicher Unfallflucht des VN auch bei anschließender tätiger Reue gem. § 142 Abs. 4 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 6 Abs. 3; StGB § 142 Abs. 4
    Vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheiten in der Kaskoversicherung trotz tätiger Reue nach Unfallflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallflucht! - Versicherungsschutz, wenn sich der Autofahrer am nächsten Tag bei der Polizei meldet?

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Fahrer geflüchtet, Kaskoschutz verloren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Unfallflucht kein Kaskoschutz - Auch bei anschließender tätiger Reue entfällt der Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1288
  • NZV 2004, 37
  • VersR 2004, 466
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.

    So geht es dem Versicherer in der Kaskoversicherung in erster Linie darum zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, was insbesondere der Fall wäre, wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (BGH NJW-RR 2000, 553, 554).

  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Kein erhebliches, sondern nur ein geringes Verschulden des Versicherungsnehmers mit der Folge der Leistungspflicht des Versicherers liegt nach der Rechtsprechung des BGH vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (BGH VersR 1984, 228).
  • OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 1279/00

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Haftpflichtversicherung wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld bleiben unberührt (OLG Nürnberg MDR 2001, 91).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 148/55
    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Während sich jener allein in der Feststellung und Sicherung der durch den Unfall entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten erschöpft (BGHSt 8, 263), besteht deren Zweck darin, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht zu ermöglichen, wozu auch die Feststellung solcher mit dem Schadensereignis zusammenhängender Tatsachen gehört, aus denen sich seine Leistungsfreiheit ergeben kann.
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.
  • OLG Köln, 28.09.1999 - Ss 390/99

    Anwendung des § 142 Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei einem Unfall während des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Es erscheint bereits zweifelhaft, ob die Voraussetzungen des § 142 Abs. 4 StGB hier überhaupt gegeben sind, insbesondere ob es sich bei der vorliegenden Fallgestaltung um einen Unfall "außerhalb des fließenden Verkehrs" handelt (so LK-Geppert, StGB, 11. Auflage, § 142 Rn. 201; Schönke/Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben, StGB, 26. Auflage, § 142 Rn. 88; SK-Rudolphi, StGB, § 142 Rn. 56; a.A. OLG Köln VRS 98 (2000), 122; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Auflage, § 142 StGB Rn. 69; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 142 Rn. 63).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 91/97

    Unfallflucht durch Miteigentümer ohne Drittbeteiligung am Unfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.
  • OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 424/08

    Gewährung von Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen

    Eine Vorstellung bei der Polizei mehr als zehn Stunden nach einem Unfallereignis ist nicht geeignet, zeitnahe Feststellungen zu der Frage, ob ein Leistungsausschluss wegen Fahruntüchtigkeit in Betracht kommt, zu ermöglichen (OLG Celle, Schaden-Praxis 2006, 358; siehe auch OLG Oldenburg, NZV 2004, 37).
  • LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der

    Zum anderen hätte der Beklagte durch diese Information gegenüber seinem Arbeitgeber seinen versicherungsvertraglichen Pflichten nicht Genüge getan, zumal er unstreitig erst am Folgetag zum Unfallort zurückgekehrt ist, um entsprechende Feststellungen vor Ort zu ermöglichen (vgl. dazu OLG Celle, Urteil vom 12.01.2006 aaO; OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2003 - 3 U 2/03, VersR 2004, 466).
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Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23781
LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 2/03 (https://dejure.org/2004,23781)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2004 - L 3 U 2/03 (https://dejure.org/2004,23781)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - L 3 U 2/03 (https://dejure.org/2004,23781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer höheren Verletztenrente wegen der verbliebenen Folgen eines Arbeitsunfalls ; Bemessung der Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten vor und nach dem Versicherungsfall ; Erhöhung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Hamburg, 22.06.2004 - L 3 U 2/03
    Vielmehr handelt es sich lediglich um eine Härteklausel, die erst dann eingreift, wenn eine unter Heranziehung von Merkmalen wie hohes Lebensalter, Dauer der Ausbildung, Eigenart des Berufes und der durch diesen erworbenen Spezialkenntnisse, Dauer der Ausübung der speziellen Tätigkeit sowie der sozialen Stellung im Erwerbsleben vorgenommene Einzelfallprüfung ergibt, dass der Versicherte seine verbliebenen Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs verwerten kann, (vgl. BSG, Urt. vom 4. Dezember 1991, BSGE 70, 47, 48 f. sowie KassKomm-Ricke, Stand Sept. 2003, § 56 SGB VII, Rdnr. jeweils m.w.N).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.07.2007 - 3 U 2/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34131
OLG Bremen, 03.07.2007 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2007,34131)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.07.2007 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2007,34131)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 3 U 2/03 (https://dejure.org/2007,34131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterscheidung zwischen der Kostenschuld und dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch; Berücksichtigung eines Freihalteanspruchs in einem Festsetzungsverfahren nach dem Gerichtskostengesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 31.10.2014 - 8 KO 488/14

    Streitwert bei objektiver Klagenhäufung, die alternativ zwei

    Er kann sie von einem Kostenschuldner ganz oder von mehreren nach Kopfteilen anfordern (Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3.7.2007 3 U 2/03, juris).
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