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   OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 3 U 202/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6597
OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 3 U 202/05 (https://dejure.org/2006,6597)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.06.2006 - 3 U 202/05 (https://dejure.org/2006,6597)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 3 U 202/05 (https://dejure.org/2006,6597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 UAbs 2 S 3 AKB, § 7 Abs 5 UAbs 4 AKB, § 3 Nr 4 PflVG, § 3 Nr 9 PflVG, § 6 Abs 3 S 1 VVG
    Regressprozess der leistungsfreien Kfz-Haftpflichtversicherung: Verspäteter Einwand der Überregulierung

  • Judicialis

    AKB § 7; ; PflVG § 3; ; VVG § 6; ; VVG § 158 c; ; VVG § 158 f

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KfzPflVV § 6 Abs. 1; AKB § 3 Abs. 1; AKB § 7
    "Überregulierung" wegen verspäteter Schilderung der genauen Unfallumstände geht zulasten des VN

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Berücksichtigung eines möglichen Mitverschuldens oder überwiegenden Verschuldens des geschädigten bei nicht rechtzeitiger Mitteilung der Unfallumstände und erheblich verspäteter Schadenanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehen eines Mitverschuldens durch die nicht rechtzeitige Mitteilung der Unfallumstände und erheblich verspätete Unfallanzeige; Befreiung von der Schadensersatzpflicht hinsichtlich eines Mitverschuldens des Opfers wegen Verschleierung des Sachverhalts durch den ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Umfang des Regresses in der Kfz-Haftpflicht bei verspäteten Angaben des Versicherungsnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 203
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.1978 - IV ZR 183/77

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verletzung der Anzeige- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 3 U 202/05
    Zutreffend hat das Landgericht darauf hingewiesen, dass nach § 3 Abs. 1 AKB die Obliegenheiten, insbesondere die Aufklärungsobliegenheit nach § 7 AKB auch für den Fahrer eines Fahrzeugs als mitversicherte Person gilt (BGH VersR 1979, 176; Stiefel/Hofmann, Straßenverkehrsrecht, 17. Aufl., § 7 AKB Rn 13).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Das Landgericht hat zwar die Beeinträchtigungen des Klägers zutreffend dargestellt; insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger zur Genesung 3 x 10 Massagen und Fangobehandlungen benötigte und die Dauer der Behandlung insgesamt etwa ¼ Jahr dauerte, ist das von dem Landgericht angesetzte Schmerzensgeld von 900,- EUR (bzw. 300,- EUR unter Berücksichtigung der von dem Landgericht angenommenen Quote) jedoch zu gering; auszugehen ist vielmehr von einem Betrag von etwa 1.500,- EUR (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.6.2006, 3 U 202/05 = VersR 2007, 203).
  • OLG Brandenburg, 02.07.2008 - 3 U 156/07

    Rechte des Mieters bei Fehlen eines Geländers an der Galerie

    Ein so genannter Feststellungsabschlag von 20% kommt, obwohl es sich hier um eine positive Feststellungsklage handelt, nicht mehr in Betracht, weil mit der gesetzlichen Beschränkung auf das Jahresnutzungsentgelt bereits eine Streitwertprivilegierung eingreift (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1958 - VIII ZR 16/58, JurBüro 1958, 295 = NJW 1958, 1291; OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.01.2006 - 3 U 202/05, n. v.; Urt. v. 04.07.2007 - 3 U 186/06, juris; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 3037, m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2007 - 3 U 186/06

    Feststellungsklage; Nutzungsverhältnis: Fortbestehen eines Gaststättenpacht- bzw.

    Ein so genannter Feststellungsabschlag ist auch bei positiven Feststellungsklagen nicht vorzunehmen, weil das Gesetz selbst mit der Beschränkung auf das Jahresnutzungsentgelt bereits eine Streitwertprivilegierung anordnet (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13.05.1958 - VIII ZR 16/58, JurBüro 1958, 295 = NJW 1958, 1291; OLG Brandenburg, Beschl. v. 11.01.2006 - 3 U 202/05, n.v.; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl., Rdn. 3037, m.w.N.).
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