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OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 U 204/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 27.06.2002 - 4 O 139/01
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 3 U 204/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamburg, 09.11.2006 - 3 U 58/06
Begehungsort im Hinblick auf Internet-Werbung
Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG kommt es auch nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich ist (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).Denn auf Grund der Werbung besteht für einen potentiellen Kunden, der das Warenangebot eines woanders ansässigen Unternehmens günstig findet, in der Regel die Möglichkeit, davon Gebrauch zu machen, indem er die beworbene Ware beim werbenden Unternehmen schriftlich bestellt und sich zusenden lässt (OLG Hamburg, Urteil vom 19. Juni 2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 - Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung).
- OLG Stuttgart, 17.08.2015 - 5 U 12/15
Handelsvertretervertrag eines inländischen Handelsvertreters mit einem …
Für ihre Auffassung zur Berechtigung der Kündigungen beruft sich die Beklagte dabei auf das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. April 2003 - 3 U 204/02 in einem Parallelfall, in dem ein anderer Handelsvertreter eine wortlautgleiche Kündigung wie der Kläger ausgesprochen hat (Anlage B 4).