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   OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02   

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https://dejure.org/2003,7663
OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02 (https://dejure.org/2003,7663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27.10.2003 - 3 U 205/02 (https://dejure.org/2003,7663)
OLG Rostock, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 3 U 205/02 (https://dejure.org/2003,7663)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Rechtsfolge durch Vorlage des Handelsregisterauszugs; Verpflichtung zur Kaufpreiszahlung nach EU-Kaufrecht; Nachprüfbarkeit der Beweiswürdigung der ersten Instanz; Zur Gebotenheit der erneuten Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsverhandlung

  • Judicialis

    ZPO § 529

  • cisg-online.org PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 529
    Zweifel an der Richtigkeit erstinstahzlicher entscheidungserheblicher Feststellungen - Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97

    Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender

    Auszug aus OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02
    Diese Kommentarstelle lehnt sich aber an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum früheren Prozessrecht an, dass eine erneute Vernehmung eines Zeugen geboten ist, wenn das Berufungsgericht dessen Bekundungen eine andere Tragweite oder ein anderes Gewicht beilegen will als das erstinstanzliche Gericht (BGH, Urteil vom 10.03.1998, NJW 1998, 2222f).
  • BVerfG, 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung von Beklagtenvorbringen als

    Auszug aus OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02
    Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.06.2003 (NJW 2003, 2524), wonach sich Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit entscheidungserheblicher Feststellungen schon aus der Möglichkeit einer unterschiedlichen Wertung ergeben können.
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02
    Erschöpft sich die Berufung in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, das ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich aufdrängt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2002, NJW-RR 2003, 210 f.).
  • OLG Rostock, 23.02.2007 - 8 U 39/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung auf Grund eines beim

    Diese entscheidungserheblichen Feststellungen hat der Senat gemäß § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO seiner Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen, weil konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an deren Richtigkeit und Vollständigkeit nicht bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 266/03, MDR 2005, 945 - 946; OLG Rostock, Urteil vom 27.10.2003, Az.: 3 U 205/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 16 U 199/10

    Höhe des Ausgleichsanspruchs eines Vertragshändlers eines Kfz-Herstellers; Höhe

    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, NJW 2003, 2524 mit Anmerkung Greger, Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht - ein Menetekel aus Karlsruhe, NJW 2003, 2882; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, NJW 2005, 1487; Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 27. Oktober 2003 - 3 U 205/02 -, OLGR 2004, 60; Rixecker, Fehlerquellen am Weg der Fehlerkontrolle - Rechtsprobleme des reformierten Berufungsrechts in Verkehrs- und Versicherungssachen, NJW 2004, 705 ).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06

    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. und Höhe der

    Die Geltung der erstinstanzlichen, tatsächlichen Feststellungen steht jenseits dieser Fallgruppen nicht allgemein zur Disposition einer eigenen, freien Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (vgl. hierzu etwa OLG Rostock NJOZ 2004, 1466 ff; OLG Saarbrücken NJOZ 2003, 525 ff; OLG Dresden NJW-RR 2003, 210, 211).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

    Die vom Landgericht geschaffenen Tatsachengrundlage bindet grundsätzlich auch das Berufungsgericht (Senat OLGR 2009, 727; Ball, Die Berufung nach dem ZPO-Reformgesetz, ZGS 2003, 49, OLG Rostock OLGR 2004, 60).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 16 U 137/10

    Kündigung des Handelsvertretervertrages durch den Geschäftsherrn aus wichtigem

    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, NJW 2003, 2524 mit Anmerkung Greger, Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht - ein Menetekel aus Karlsruhe, NJW 2003, 2882; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, NJW 2005, 1487; Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 27. Oktober 2003 - 3 U 205/02 -, OLGR 2004, 60; Rixecker, Fehlerquellen am Weg der Fehlerkontrolle - Rechtsprobleme des reformierten Berufungsrechts in Verkehrs- und Versicherungssachen, NJW 2004, 705 ).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2012 - 16 U 10/15

    Feststellung und Anmeldung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs zur

    Allein aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung von Zeugenaussagen lässt sich zwar die Zulässigkeit, indes keine Pflicht des Berufungsgerichts zur (erneuten) Rekonstruktion des Sachverhalts ableiten, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit des Beweisergebnisses hinzutreten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02 -, NJW 2003, 2524 mit Anmerkung Greger, Tatsachenfeststellung durch das Berufungsgericht - ein Menetekel aus Karlsruhe, NJW 2003, 2882; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2004 - 1 BvR 1935/03 -, NJW 2005, 1487; Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 27. Oktober 2003 - 3 U 205/02 -, OLGR 2004, 60; Rixecker, Fehlerquellen am Weg der Fehlerkontrolle- Rechtsprobleme des reformierten Berufungsrechts in Verkehrs- und Versicherungssachen, NJW 2004, 705 ).
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