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   OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02   

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OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2005,6576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.06.2005 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2005,6576)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2005,6576)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Benutzung der russischsprachigen Bezeichnung "STOLITSCHNAJA" in kyrillischer und/oder lateinischer Schreibweise für Wurstwaren; Verwendung des Begriffs "STOLITSCHNAJA" als Gattungsbezeichnung für eine in der ehemaligen Sowjetunion populären ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 23
    In den Fällen einer gespaltenen Verkehrsauffassung kommt eine erlaubte Zeichenbenutzung i.S. von § 23 S. 2 MarkenG in Betracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-100/02

    Gerolsteiner Brunnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Der Geltungsbereich des Art. 6 I lit. b MarkenRL kann vielmehr auch dann eröffnet sein, wenn das Kollisionszeichen nicht nur beschreibend, sondern auch markenmäßig verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen; BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-Fix; BGH WRP 2004, 1285, 1286 - Regiopost/Regional Post).

    Das Tatbestandsmerkmal der anständigen Gepflogenheiten entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen; EuGH, Urt. vom 16.11.2004, C-245/02 - Budweiser, Tz. 82).

    Die Regelung zielt darauf ab, die grundsätzlichen Interessen des Markenschutzes einerseits und des freien Warenverkehrs sowie der Dienstleistungsfreiheit im Gemeinsamen Markt andererseits in der Weise in Einklang zu bringen, dass das Markenrecht seine Rolle als wesentlicher Teil des Systems unverfälschten Wettbewerbs spielen kann, das der EG-Vertrag errichten und aufrechterhalten will (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen, Tz. 16).

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Der Geltungsbereich des Art. 6 I lit. b MarkenRL kann vielmehr auch dann eröffnet sein, wenn das Kollisionszeichen nicht nur beschreibend, sondern auch markenmäßig verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen; BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-Fix; BGH WRP 2004, 1285, 1286 - Regiopost/Regional Post).

    Danach ist von einer Unlauterkeit der Verwendung der angegriffenen Bezeichnung auszugehen, wenn die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel nicht entspricht, Art. 6 I MarkenRL (BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-Fix).

    Dazu gehören auf der Seite des Kennzeicheninhabers vor allem Art und Wert des Kennzeichens sowie frühere Duldung ähnlicher Verwendung durch andere Dritte, aus Sicht der Allgemeininteressen der Grad des Freihaltungsbedürfnisses und auf Seiten des Verletzers der Grad der konkreten Angewiesenheit auf die Verwendbarkeit der Angabe (zur Relevanz des Freihaltungsbedürfnisses bzw. des Angewiesenseins vgl. BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-FIX; vgl. zum Ganzen auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl. 2003, § 23 Rn. 60).

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Das Tatbestandsmerkmal der anständigen Gepflogenheiten entspricht der Sache nach der Pflicht, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwiderzuhandeln (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen; EuGH, Urt. vom 16.11.2004, C-245/02 - Budweiser, Tz. 82).

    Insbesondere hat die Klägerin nicht dargelegt, dass die Klagemarke STOLITSCHNAJA in dem hier maßgebenden Verkehrskreis bereits eine gewisse Bekanntheit als herkunftshinweisendes Zeichen erlangt hat, welche die Beklagte beim Vertrieb ihrer Erzeugnisse ausnutzen könnte (vgl. dazu EuGH, Urt. vom 16.11.2004, C-245/02 - Budweiser, Tz. 83).

  • BGH, 17.10.1963 - II ZR 77/61

    Zulässigkeit der Widerklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Ein solcher Zusammenhang, bei dem es sich um eine besondere Prozessvoraussetzung handelt (BGHZ 40, 185, 187; BGH NJW 1975, 1228), ist vorhanden, wenn die geltend gemachten Forderungen auf ein gemeinsames Rechtsverhältnis zurückzuführen sind, beide also aus dem gleichen Rechtsverhältnis hervorgehen, ohne dass gerade die völlige Identität des unmittelbaren Rechtsgrundes vorhanden sein muss.
  • KG, 26.03.1987 - 2 U 5304/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Nach der wohl h.M. soll die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit in der Berufung ausnahmsweise dann gerügt werden können, wenn diese willkürlich oder durch Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bejaht wurde (OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865; KG NJW-RR 1987, 1203; Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 512 a Rn. 1 m.w.N.; a.A. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 513 Rn. 10).
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Ein solcher Zusammenhang, bei dem es sich um eine besondere Prozessvoraussetzung handelt (BGHZ 40, 185, 187; BGH NJW 1975, 1228), ist vorhanden, wenn die geltend gemachten Forderungen auf ein gemeinsames Rechtsverhältnis zurückzuführen sind, beide also aus dem gleichen Rechtsverhältnis hervorgehen, ohne dass gerade die völlige Identität des unmittelbaren Rechtsgrundes vorhanden sein muss.
  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Nach der wohl h.M. soll die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit in der Berufung ausnahmsweise dann gerügt werden können, wenn diese willkürlich oder durch Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bejaht wurde (OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865; KG NJW-RR 1987, 1203; Stein/Jonas-Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 512 a Rn. 1 m.w.N.; a.A. Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 513 Rn. 10).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    d) Ob der Geltendmachung des Markenrechts der Klägerin auch der von der Beklagten erhobene Einwand missbräuchlicher Rechtsausübung entgegensteht (vgl. dazu jüngst BGH WRP 2005, 610, 613 - Russisches Schaumgebäck m.w.N.), bedarf nach alledem keiner Ausführung.
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Nach der neueren Rechsprechung des BGH (GRUR 2004, 947 - Gazoz; berichtigter Leitsatz in GRUR 2005, 60) kommt eine Anwendung des inhaltlich dem § 23 MarkenG entsprechenden Art. 12 lit. b GMV auch in Fällen einer gespaltenen Verkehrsauffassung, in denen ein Teil des Verkehrs ein bestimmtes Zeichen als Herkunftshinweis versteht, während ein anderer Teil darin eine beschreibende Angabe sieht, in Betracht.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 308/01

    "Regiopost/Regional Post"; Kennzeichnungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.06.2005 - 3 U 210/02
    Der Geltungsbereich des Art. 6 I lit. b MarkenRL kann vielmehr auch dann eröffnet sein, wenn das Kollisionszeichen nicht nur beschreibend, sondern auch markenmäßig verwendet wird (EuGH GRUR 2004, 234, 235 - Gerolsteiner Brunnen; BGH GRUR 2004, 600, 602 - d-c-fix/CD-Fix; BGH WRP 2004, 1285, 1286 - Regiopost/Regional Post).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

    Anderes wäre nach einer teilweise vertretenen Ansicht (etwa OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865 und OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 400, 403; anders Zöller-Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 513 Rn. 10) anzunehmen, wenn das Landgericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen hätte.
  • OLG Köln, 01.02.2019 - 6 U 147/18

    Verletzung der eingetragenen deutschen Wortmarke "Mangal" durch die Verwendung

    Eine beschreibende Benutzung scheidet aus, wenn sie nur aus Sicht der fremdsprachigen, nicht aber auch aus Sicht der nicht-fremdsprachigen Verkehrskreise besteht (vgl. für die Frage der Zeichenähnlichkeit so OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 400, 401 - STOLITSCHNAJA; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 45, 48 - Datschnie).
  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

    bb)Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob er der Ansicht beitritt, § 513 Abs. 2 ZPO gelte nicht, wenn das Erstgericht seine Zuständigkeit willkürlich angenommen habe (so OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 865 [[...] Tz. 16]; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 400, 403; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 69. Aufl. [2011], § 513, 6 ; Gerken in Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl. [2004], § 513, 16; so wohl auch Rimmelspacher in MünchKomm/ZPO, 3. Aufl. [2007], § 513, 19; offen gelassen in OLG Köln U. v. 04.02.2004 - 13 U 124/03 [II a]; abl.
  • LG Düsseldorf, 20.05.2020 - 2a O 50/15
    Dies wird insbesondere auch durch die Etikettierung ersichtlich, auf der alle wesentlichen Angaben auf Deutsch enthalten sind (vgl. zum gespaltenen Verkehrsverständnis auch OLG Frankfurt, Urteil vom 14.07.2016 - 6 U 143/15 - zitiert nach juris, dort Rn. 15 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 21.05.2019 - 5 U 82/15 - vorgelegt von der Beklagten als Anlage zu ihrem Schriftsatz vom 20.08.2019; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2005 - 3 U 210/02 - zitiert nach juris, dort Rn. 87 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.10.2003 - 3 U 210/02   

Zitiervorschläge
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OLG Hamm, 08.10.2003 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2003,68330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.2003 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2003,68330)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - 3 U 210/02 (https://dejure.org/2003,68330)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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