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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6527
OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,6527)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.06.2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,6527)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,6527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Prüfung der sachlichen Richtigkeit von Entscheidungen der Rennleitung und des Renngerichts über die nachträgliche Disqualifizierung eines Pferdes im Galopprennsport; Überprüfung der sachlichen Richtigkeit der Disqualifizierung eines Pferdes durch die ...

  • rabüro.de

    Zur Disqualifizierung eines Pferdes im Galopprennsport

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BGB § 661 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 661 Abs. 2 Satz 2
    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen - Disqualifizierung eines Pferdes im Galopprennsport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2009, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.1966 - Ib ZR 82/64

    Verbindlichkeit der Entscheidungen der Rennleitung und des Renngerichts über die

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Entscheidungen der Rennleitung und des Renngerichts über die nachträgliche Disqualifizierung eines Pferdes im Galopprennsport können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht, in Anwendung des § 661 Abs. 2 S.2 BGB nicht auf ihre sachliche Richtigkeit nachgeprüft werden, und zwar selbst dann nicht, wenn eine Partei geltend machen sollte, die Entscheidung sei offenbar unrichtig; nachprüfbar ist allenfalls das Verfahren, soweit es sich um schwerwiegende Mängel handelt, die offensichtlich auch die Entscheidung selbst beeinflusst haben (BGH NJW 1966, 1213; ebenso für einen Wettflug von Brieftauben OLG Hamm, SpuRt 1999, 66 f.).

    Dagegen spricht aus Sicht des Senates, dass der Bundesgerichtshof seine frühere Rechtsprechung (BGH NJW 1966, 1213) hier nicht ausdrücklich aufgegeben, sondern im Gegenteil die Einhaltung der Spiel- bzw. Wettkampfregeln von einer derartigen Überprüfung gerade ausgenommen hat (a.A., den Charakter einer Ordnungsmaßnahme im Falle der Disqualifizierung bejahend allerdings Pfister/Steiner, Aktuelles Sportrechtslexikon, zitiert nach SpuRt 2000, 109; allgemein, auch soweit es sich nicht um Ordnungsmaßnahmen handelt, eine Überprüfung durch die staatlichen Gerichte bejahend Summerer, in: Fritzweiler, Pfister, Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 1998, Rn352 ff., 353).

  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts unter die herangezogene Vorschrift gehört insoweit grundsätzlich zu den Maßnahmen, die ein Verein in Ausübung seiner Vereinsgewalt eigenverantwortlich zu treffen hat und die gerichtlich daher nur in engen Grenzen nachprüfbar sind; dabei ist der dem Verein zuzubilligende Beurteilungsspielraum allerdings umso eingeschränkter, je wichtiger die Entscheidung für den Betroffenen ist (BGH NJW 1997, 3368 ff. zum Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein).
  • BVerfG, 04.05.1998 - 2 BvR 2555/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Richters gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Daraus, dass ein anderes Pferd, das sich in einem anderen Rennen ähnlich verhalten haben soll wie "M T" im vorliegenden Fall, dort nicht disqualifiziert worden ist, kann die Klägerin, worauf auch das Landgericht schon zutreffend hingewiesen hat, ersichtlich nichts für sich herleiten (vgl. nur BVerfG NJW 1998, 2590 ff.); Einwände gegen diese Beurteilung werden auch von der Berufungsbegründung nicht erhoben.
  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann").
  • OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann").
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 436/86

    Fahren auf der Überholspur einer Autobahn

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Nach dem Wortsinn kann "Behinderung" verstanden werden als nachhaltige Beeinträchtigung fremden, beabsichtigten Verhaltens; Gefährdung oder Schädigung sind nicht Voraussetzung einer Behinderung in diesem Sinne (vgl. BGHSt 34, 238 ff. zu § 1 StVO).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen Ordnungsmaßnahmen von privatrechtlich organisierten Verbänden einer Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte dahin, dass diese Entscheidungen im Gesetz und in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks eine Grundlage finden müssen; gewährleistet sein muss auch die Einhaltung eines elementaren, rechtstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbandes entsprechenden Verfahrens, die Fehlerfreiheit der dem Spruch zugrundeliegenden Tatsachenermittlungen sowie bei sozial mächtigen Verbänden die Billigkeit der Entscheidung (BGHZ 128, 93 ff. zur Verhängung von Bußgeldern durch einen Sportverband).
  • OLG Köln, 30.10.2019 - 11 U 115/18

    Deutsches Derby 2016

    Nachprüfbar ist allenfalls das Verfahren, allerdings auch dieses unter Heranziehung des Rechtsgedankens der §§ 1059 II Nr. 1 lit b) und d) Alt. 2 ZPO nur soweit es sich um schwerwiegende Mängel handelt, die offensichtlich auch die Entscheidung selbst beeinflusst haben (BGH, Urt. v. 06.04.1966 - Ib ZR 82/4, NJW 1966, 1213; OLG Köln, Beschluss v. 05.06.2007 - 3 U 211/06, Rn. 3, juris; Staudinger/Begmann, BGB, Neub.
  • LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08

    Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot

    Diese Kontrolle erstreckt sich alleine darauf, ob ein den elementaren rechtsstaatlichen Normen und der eigenen Verfahrensordnung des Verbands entsprechendes Verfahren eingehalten wurde; ob die verhängten Maßnahmen eine Stütze im Gesetz oder in wirksamen - ihrerseits der Inhaltskontrolle auf ihre Angemessenheit unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben unterliegenden - Bestimmungen des maßgeblichen vereinsinternen Regelwerks finden; ferner, ob die dem Spruch zugrunde liegenden Tatsachen fehlerfrei ermittelt wurden und ob die Maßnahmen nicht grob unbillig oder willkürlich getroffen wurden (BGHZ 87, 337, 338; BGH NJW 1995, 587; BGH NJW 1997, 3368; BGH NZG 1998, 65; OLG Köln, Beschluss vom 05.06.2007, 3 U 211/06, Rn. 6, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9595
OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,9595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,9595)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 3 U 211/06 (https://dejure.org/2007,9595)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überschreitung einer Baukostenobergrenze durch einen Architekten; Geltendmachung von Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen angeblich vereinbarten und tatsächlich entstandenen Baukosten bei Übernahme einer Baukostengarantie; Darlegung der Einigung über eine ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Honorarbemessungsgrenze vereinbart = Baukostenobergrenze vereinbart?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baukostenobergrenze bedarf nachvollziehbarer Grundlage! (IBR 2008, 663)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1939
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06
    Hierfür ist zunächst Voraussetzung, dass die Parteien eine feste Obergrenze für die Baukosten des gemeinsamen Bauprojekts vereinbart haben, worin die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit des vom Beklagten geschuldeten Werkes liegt (BGH NJW-RR 1997, 850 = BauR 1997, 494; vgl. BGH NJW-RR 2003, 593 zu I.2. b, NJW-RR 2003, 877).

    Dessen Überschreitung im Bereich von 25 bis 30 % (BGH NJW-RR 1997, 850, zu II.2.b) ist zulässig, wenn es sich lediglich um eine Größenordnung oder eine bloße Orientierung handeln soll.

    Der Bauherr hat zunächst die Ursächlichkeit einer Pflichtverletzung des Architekten für den behaupteten Schaden darzulegen und zu beweisen, wobei er sich nicht auf die Rechtsprechung zu Beratungsfällen, in denen nach der Lebenserfahrung ein typisches Verhalten zu erwarten ist, berufen kann BGH NJW-RR 1997, 850 = BauR 1997, 494).

  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01

    Haftung des Architekten für Überschreitung der Baukosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06
    Hierfür ist zunächst Voraussetzung, dass die Parteien eine feste Obergrenze für die Baukosten des gemeinsamen Bauprojekts vereinbart haben, worin die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit des vom Beklagten geschuldeten Werkes liegt (BGH NJW-RR 1997, 850 = BauR 1997, 494; vgl. BGH NJW-RR 2003, 593 zu I.2. b, NJW-RR 2003, 877).

    Entgegen der Meinung des Klägers war die letztgenannte Schätzung auch nicht unbeachtlich, weil sie zur Vorlage bei der finanzierenden Bank diente und damit ein anderer Zweck verfolgt wurde (vgl. BGH NJW-RR 2003, 877 zur Vorlage beim Bauamt).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 362/01

    Rechtsfolgen der Vereinbarung einer Bausumme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06
    Hierfür ist zunächst Voraussetzung, dass die Parteien eine feste Obergrenze für die Baukosten des gemeinsamen Bauprojekts vereinbart haben, worin die Vereinbarung einer bestimmten Beschaffenheit des vom Beklagten geschuldeten Werkes liegt (BGH NJW-RR 1997, 850 = BauR 1997, 494; vgl. BGH NJW-RR 2003, 593 zu I.2. b, NJW-RR 2003, 877).
  • BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03

    Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2007 - 3 U 211/06
    c) Für eine Pflichtverletzung des Beklagten durch unzureichende oder unzutreffende Beratung über die zu erwartenden Kosten des Bauvorhabens, die der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 11.11.2004 (NJW-RR 2005, 318) geltend gemacht hat, fehlt vorliegend eine ausreichende Tatsachengrundlage.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.07.2007 - 3 U 211/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14603
OLG Köln, 30.07.2007 - 3 U 211/06 (1) (https://dejure.org/2007,14603)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.07.2007 - 3 U 211/06 (1) (https://dejure.org/2007,14603)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 3 U 211/06 (1) (https://dejure.org/2007,14603)
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