Weitere Entscheidung unten: LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 212/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2764
OLG Hamburg, 12.04.2007 - 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,2764)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2007 - 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,2764)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2007 - 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,2764)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "original-nordmann.eu" - Zu einem generellen Domain-Verzichtsanspruch. Allein das Registrierthalten einer - kennzeichenrechtliche Positionen Dritter berührenden - Domain stellt als solches noch keine markenmäßige Benutzung einer Marke dar.

  • webshoprecht.de

    Kein Markenrechtsverstoß gegenüber der Bekleidungsmarke Original Nordmann durch originalnordmann.eu

  • JurPC

    MarkenG § 14
    "original-nordmann.eu"

  • aufrecht.de

    "original-nordmann.eu"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Klageantrags auf Verurteilung zur Erklärung der Freigabe einer Domain; Unabhängigkeit des Anspruchs auf Verzicht auf eine Domain von dem Inhalt der Internetseiten; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erklärung der Freigabe einer Domain; Möglichkeit ...

  • kanzlei.biz

    Original-nordmann.eu - Registrierthaltung einer Domain ist keine Markenbenutzung

  • info-it-recht.de

    Zur markenmäßigen Benutzung einer Marke

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Klageantrag auf Verurteilung zur Freigabe einer Domain kein Unterlassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Markenverletzung durch bloße Registrierung einer Domain

  • beck.de (Leitsatz)

    "Original-nordmann.eu"

  • 123recht.net (Kurzinformation, 27.7.2007)

    § 823 BGB; § 14 MarkenG
    Oh Tannenbaum - Markenschutz bei leerer Domain?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.5.2008)

    Suche nach der Anspruchsgrundlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 135 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 274
  • K&R 2007, 414
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - L 3 U 212/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54559
LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - L 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,54559)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.06.2007 - L 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,54559)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - L 3 U 212/06 (https://dejure.org/2007,54559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - L 3 U 212/06
    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R -, von dem bei Abfassung der Entscheidungsgründe nur der Terminsbericht Nr. 31/07 vorlag, entschieden, dass zwischen Rehabilitationsträgern, zwischen denen nach § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX die Erstattungsvorschriften des § 105 SGB X nicht anwendbar sind, sich die Erstattung der durch den unzuständigen Leistungsträger erbrachten Leistungen nach § 104 SGB X richtet.
  • BSG, 10.07.1996 - 3 RK 11/95

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Heilmittelerbringers gegen die

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - L 3 U 212/06
    Unterhalb der Ebene der Gesamtverträge nach § 125 Abs. 2 SGB V wird im Einzelfall ein Behandlungsvertrag zwischen der Krankenkasse und dem Leistungserbringer geschlossen, wobei auf Seiten der Krankenkasse der Versicherte als ihr Vertreter handelt ( BSG, Urteil vom 10.07.1996 - 3 RK 11/95 - BSGE 79, 28 [BSG 10.07.1996 - 3 RK 11/95] ).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2007 - L 3 U 212/06
    Tut er dies nicht, wird er gem. § 14 Abs. 2 S. 1 und 2 SGB IX vorläufig für die Leistung zuständig ( BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - BSGE 93, 283 [BSG 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R] ).
  • LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 76/13

    Bei einem bisegmentalen LWS3Bandscheibenschaden und dem Fehlen einer

    Um trotz fehlender Begleitspondylose bei einer solchen Erkrankung von einem belastungskonformen Schadensbild ausgehen zu können, fordert der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung (Urteile des Senats vom 20. April 2010 - L 3 U 212/06, vom 27. März 2012 - L 3 U 81/11 - juris; vom 18. August 2009 - L 3 U 202/04 -juris; ebenso LSG Bayern, Urteile vom 31. Januar 2013 - L 17 U 244/06 - juris sowie vom 20. August 2009 - L 2 U 330/07 - juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28. Januar 2011 - L 8 U 4946/08 - juris; neuerdings ebenso Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, Seite 537, Fußnote 293) auch in einer dritten LWS-Bandscheibe den Hinweis auf eine belastungsinduzierte Veränderung .

    Denn eine bandscheibenbedingte LWS-Erkrankung an den beiden unteren Segmenten entspricht dem typischen Degenerationsmuster in der durch Heben und Tragen nicht belasteten Bevölkerung (dazu Mehrtens/Brandenburg, Die Berufskrankheitenverordnung (BKV), Kommentar, M 2108, Seite 42; Grosser/Schröder im Anhang 1 der Konsensempfehlungen: Anmerkungen zu den nicht im Konsens beurteilten Fallkonstellationen Seite 219; Urteile des Senats vom 20. April 2010, a.a.O und vom 27. März 2012, a.a.O.).

    Der beim Kläger festgestellte Bandscheibenschaden an den beiden unteren LWS-Segmenten unterfällt daher der Konstellation B3, für die die Konsensarbeitsgruppe kein Einvernehmen erzielte und keine Anerkennungsempfehlung aussprach und für die der Senat in ständiger Rechtsprechung von einer zwar möglichen aber nicht mit Wahrscheinlichkeit nachgewiesenen beruflichen Verursachung ausgegangen ist (Urteile vom 18. August 2009, a.a.O., vom 20. April 2010 - L 3 U 212/06 sowie vom 27. März 2012, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 248/07

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Folge einer Berufskrankheit -

    Der Senat hat sich in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Konstellation B2, wo sich berufliche Belastungen hauptsächlich aus wiederholten Spitzenbelastungen ergeben und das Fehlen einer Begleitspondylose keine negative Indizwirkung hat, im Wesentlichen zu Belastungen für den Pflegebereich geäußert (Urteile vom 30. Juni 2011, L 3 U 205/06, vom 18. August 2009, L 3 U 202/04, vom 20. April 2010, L 3 U 212/06 sowie vom 13. März 2007, L 3 U 889/03), wobei diese Entscheidungen allerdings maßgeblich auf die dabei konkret verrichteten Tätigkeiten abstellen.
  • VG Würzburg, 18.03.2010 - W 3 K 08.2009

    Eingliederungsleistungen für seelisch behinderte junge Volljährige

    Ob und ggf. wie die auf dem vorstehend genannten Urteil des BSG vom 26. Juni 2007 (ihm folgend auch BSG, U.v. 28.11.2007, Az.: B 11a AL 29/06 R, FEVS 59, 492 - 495, juris) basierende Rechsprechung des BSG auf eine Sondersituation wie die vorliegende überhaupt Anwendung finden könnte (mit dem Ergebnis, dass - so das BSG in seinem vorgenannten Urteil vom 26.06.2007 - zumindest Kostenerstattungsansprüche nach § 103 und § 104 SGB X in Betracht zu ziehen wären, vgl. Urteilsgründe RdNr. 21 der juris-Fassung), mag dahinstehen, denn das erkennende Verwaltungsgericht schließt sich für den vorliegenden Fall der vom BayVGH vertretenen Auslegung der Bestimmungen des § 14 SGB IX und der §§ 102 ff. SGB X an, wie sie bereits in seinem von den Beteiligten ebenfalls zitierten Beschluss vom 1. Dezember 2003, Az.: 12 CE 03.2683, FEVS 56, 188 - 190, juris, ihren Niederschlag gefunden hat (im gleichen Sinn BayVGH, B.v. 03.03.2005, Az.: 12 CE 04.2180, FEVS 56, 519 - 520, juris; BayVGH, B.v. 06.12.2006, Az.: 12 CE 06.2732, JAmt 2007, 494, juris; dem BayVGH zustimmend z.B. auch LSG Rheinland-Pfalz, U.v. 26.06.2007, Az.: L 3 U 212/06, juris).
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