Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 08.03.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05   

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https://dejure.org/2006,15357
OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15357)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,15357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzen eines die Klage als unzulässig abweisenden Prozessurteils der Eingangsinstanz durch ein sachabweisendes Urteil bei alleiniger Einlegung eines Rechtsmittels durch die klagende Partei ; Differenzierung zwischen dem Anspruch einer Insolvenzschuldnerin aus ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 142; ; ZPO § ... 156 Abs. 1; ; ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 251 a; ; ZPO § 251 a Abs. 1; ; ZPO § 251 a Abs. 2; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 296a Satz 1; ; ZPO § 314 Satz 1; ; ZPO § 322 Abs. 1; ; ZPO § 331 a; ; ZPO § 525; ; ZPO § 525 Satz 1; ; ZPO § 528 Satz 2; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 166 Abs. 2; ; InsO § 173 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 174; ; BGB § 767 Abs. 1; ; BGB § 204; ; BGB § 1280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aktivlegitimaton zur Geltendmachung einer Bürgschaft nach Forderungsabtretung bzw. -verpfändung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Denn die Verpfändung ist nach dem in Deutschland geltenden Internationalen Privatrecht (IPR) eine Verfügung über die Forderung, die - nicht zuletzt aus Gründen des kollisionsrechtlichen Schuldnerschutzes - dem jeweiligen Forderungsstatut unterliegt (arg. Art. 33 Abs. 2 EGBGB und Art. 105 CH-IPRG; vgl. v. Bar, RabelsZ 53 [1989], 462, 474; Martiny in Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht, 6. Aufl., Rdn. 338; Staudinger/Stoll, BGB, 13. Bearb., Internationales SachenR Rdn. 317; ferner zur Einziehungsermächtigung BGHZ 125, 196, 204 f.; Kropholler, IPR, 4. Aufl., § 52 VIII 1).
  • BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53

    Zurückverweisung an Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 97/55

    Zusicherung der Einstellung als Beamter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
  • BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99

    Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 26.05.1994 - III ZB 17/94

    Zulässigkeit der Berufung bei Übergang von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Die weiteren Ausführungen der jeweiligen Vorinstanz, die sich in Fällen der streitgegenständlichen Art mit der Unbegründetheit des Rechtsschutzbegehrens befassen, gelten nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - als nicht geschrieben, weil eine Klage wegen der unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen nicht zugleich aus prozessualen und aus materiell-rechtlichen Gründen abgewiesen werden darf (vgl. BGHZ 11, 222, 223 f.; ferner BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 285; BGH, Beschl. v. 26.05.1994 - III ZB 17/94, NJW 1994, 2098 = MDR 1994, 825).
  • BGH, 21.04.1988 - VII ZR 372/86

    Abweisung der Klage als endgültig unbegründet in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2006 - 3 U 213/05
    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat in ständiger Rechtsprechung teilt, darf das Berufungsgericht - ohne gegen das sich aus § 528 Satz 2 ZPO ergebende Schlechterstellungsverbot (sog. Verbot der reformatio in peius) zu verstoßen - ein die Klage als unzulässig abweisendes Prozessurteil der Eingangsinstanz auch dann durch ein sachabweisendes Urteil ersetzen, wenn allein die klagende Partei das Rechtsmittel eingelegt hat (vgl. BGHZ 23, 36, 50; 104, 212, 214; BGH, Urt. v. 20.02.2003 - IX ZR 384/99, WM 2003, 1623 = NJW-RR 2003, 931; ferner Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 528 Rdn. 9; Schumann/Kramer, Die Berufung in Zivilsachen, 6. Aufl., Rdn. 437; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 528 Rdn. 32).
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   OLG Bamberg, 08.03.2006 - 3 U 213/05   

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https://dejure.org/2006,39021
OLG Bamberg, 08.03.2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,39021)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08.03.2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,39021)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 08. März 2006 - 3 U 213/05 (https://dejure.org/2006,39021)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 21.02.2013 - 1 W 9/13

    Bierlieferungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über eine Schadensersatzpflicht

    Auf solche Verträge sind gemäß Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB die Vorschriften des BGB in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O., vor § 305 Rn. 2; OLG Bamberg Urteil vom 08.03.2006, Aktenzeichen 3 U 213/05, zitiert nach juris, dort Rdn. 37).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2009 - 22 U 71/09

    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung bei Unterschreitung

    Auf solche Verträge sind gemäß Art. 229 § 5 Satz 2 die Vorschriften des BGB in der seit dem 01.01.2002 geltenden Fassung anzuwenden (vgl. Palandt-Grüneberg, a.a.O., vor § 305 Rn. 2; OLG Bamberg Urteil vom 08.03.2006, Aktenzeichen 3 U 213/05, zitiert nach juris, dort Rn. 37).
  • LG Coburg, 03.02.2020 - 33 S 7/20

    Beweislastumkehr bei unverschuldeter Beweisnot des Versicherers wegen Vernichtung

    Wenn die Vorschriften über bestimmte Aufbewahrungsfristen sinnvoll sein sollen, so können sie nicht ohne Auswirkung auf die Beweislast bleiben, vgl. BGH, Urteil vom 09.12.1971, Az. II ZR 268/67, Rn. 19. Lediglich in Bezug auf Sparbücher, die wie Sparbriefe zu den sogenannten Rektapapieren gehören, lehnen der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte Beweiserleichterungen im Rahmen des Erfüllungseinwandes ab, vgl. z.B. OLG Bamberg, Urteil vom 08.03.2006, Az. 3 U 213/05, Rn. 41 mit Rechtsprechungsnachweisen.
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