Weitere Entscheidungen unten: LSG Hessen, 20.09.2011 | OLG Celle, 19.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.07.2009 - 3 U 218/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32727
OLG Frankfurt, 30.07.2009 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2009,32727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.2009 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2009,32727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2009,32727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 264 Nr 2 ZPO, § 531 ZPO, § 533 ZPO
    Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Klageerweiterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Berufungsverfahren: Voraussetzungen einer Klageerweiterung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2009 - 3 U 218/07
    Im Umfang der erstinstanzlich gestellten Klageanträge und der mit der Berufungsbegründung angekündigten Klageanträge hat der Beklagte die Klageforderung im Termin vom 02.06.2009 im Hinblick auf das BGH - Urteil vom 11.12.2008 (Az.: IX ZR 195/07) vollumfänglich anerkannt; insoweit war das landgerichtliche Urteil abzuändern und ein Teilanerkenntnisurteil zu erlassen (§§ 301, 307 ZPO).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2009 - 3 U 218/07
    19 Im Fall einer Klageerweiterung im Berufungsverfahren wird vom BGH die Anwendung der Vorschrift des § 533 ZPO insgesamt abgelehnt (vgl. BGH NJW 04, 2152); hingegen ist nach anderer Auffassung § 533 Nr. 2 ZPO anwendbar (vgl. Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 533, Rdnr. 3).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    Denn die in der Berufungsinstanz erfolgte Widerklageerweiterung stellt sich nicht als bloße Ergänzung oder Berichtigung des erstinstanzlichen Streitstoffes dar, sondern sie hat völlig neuen, aufklärungsbedürftigen Streitstoff zum Gegenstand (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juli 2009 - 3 U 218/07).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9623
LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07 (https://dejure.org/2011,9623)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.09.2011 - L 3 U 218/07 (https://dejure.org/2011,9623)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. September 2011 - L 3 U 218/07 (https://dejure.org/2011,9623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Berufskrankheit gem. BKV Anl. 1 Nr. 2109 in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Zimmermann mit bandscheibenbedingter Erkrankung der Halswirbelsäule

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    BK 2109 - arbeitstechnische Voraussetzungen - kombinierte Belastung - Tragen schwerer Lasten auf der Schulter - nach vorn und seitwärts erzwungene Kopfzwangshaltung - Voraussetzungen durch Tätigkeit eines Zimmermanns nicht erfüllt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anl. 1 Nr. 2109; SGB VII § 9 Abs. 1
    Anerkennung einer Berufskrankheit gem. BKV Anl. 1 Nr. 2109 in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Zimmermann mit bandscheibenbedingter Erkrankung der Halswirbelsäule

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Voraussetzung für die Feststellung einer BK Nr. 2109 ist, dass die versicherte Tätigkeit, die arbeitstechnischen Voraussetzungen (schädigende berufliche Einwirkungen) sowie die Erkrankung, für die Entschädigungsleistungen geltend gemacht wird, im Vollbeweis (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) festgestellt werden (BSGE 61, 127; 45, 285, 287).

    Ein Zusammenhang ist wahrscheinlich, wenn bei der Abwägung der für den Zusammenhang sprechenden Erwägungen diese so stark überwiegen, dass darauf die Überzeugung der entscheidenden Stelle gegründet werden kann (vgl. BSGE 61, 127, 128; 58, 76, 78).

  • LSG Niedersachsen, 29.04.1999 - L 6 U 206/98

    Die ausgeübte Berufstätigkeit als Zimmerer ist nicht vom Anwendungsbereich der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Beim Tragen starrer Gegenstände ist zudem allenfalls eine seitliche Abkippung der HWS festzustellen, nicht aber die bei den Fleischträgern erforderliche abnorme Haltung der Wirbelsäule (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachsen, Urteil vom 29. April 1999 - L 6 U 206/98 - in HVBG Rundschreiben VB 100/99).
  • LSG Bayern, 04.05.2005 - L 3 U 71/04

    Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) als Berechnungsgrundlage einer nach dem

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Hierbei sieht der Senat eine gewisse Regelmäßigkeit und Häufigkeit nur dann als gegeben an, sofern pro Arbeitsschicht mindestens eine Stunde lang Lasten von 50 kg und mehr auf der Schulter getragen worden sind, und zwar bei gleichzeitig nach vorn und seitwärts erzwungener Kopfhaltung (s. u.a. HLSG, Urteile vom 12. Februar 2008 - L 3 U 20/05 -, 3. Mai 2005 - L 3 U 71/04 -, 17. April 2004 - L 3 U 780/00 -, 20. August 2003 - L 3 U 450/97 -, 28. Mai 2003 - L 3 U 785/00 -, 10. Dezember 2003 - L 3 U 981/00 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 1998 - L 2 U 883/98 -).
  • SG Gießen, 06.07.2007 - S 1 U 168/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Mit Beschluss vom 27. Juli 2005 hat das Sozialgericht das Verfahren wegen einer BK Nr. 2109 abgetrennt und unter dem Aktenzeichen S 1 U 168/05 weitergeführt.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 883/98

    Zur Frage der arbeitstechnischen Voraussetzung für das Vorliegen einer BK Nr.

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Hierbei sieht der Senat eine gewisse Regelmäßigkeit und Häufigkeit nur dann als gegeben an, sofern pro Arbeitsschicht mindestens eine Stunde lang Lasten von 50 kg und mehr auf der Schulter getragen worden sind, und zwar bei gleichzeitig nach vorn und seitwärts erzwungener Kopfhaltung (s. u.a. HLSG, Urteile vom 12. Februar 2008 - L 3 U 20/05 -, 3. Mai 2005 - L 3 U 71/04 -, 17. April 2004 - L 3 U 780/00 -, 20. August 2003 - L 3 U 450/97 -, 28. Mai 2003 - L 3 U 785/00 -, 10. Dezember 2003 - L 3 U 981/00 ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. November 1998 - L 2 U 883/98 -).
  • OLG Saarbrücken, 04.01.2006 - 1 U 99/05

    Gewährleistung: Versuch der Umgehung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften im

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Bezüglich der Feststellung einer BK Nr. 2108 (Az.: S 1 U 99/05) ist mit Beschluss vom 10. März 2006 das Ruhen des Verfahrens angeordnet worden.
  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Insoweit handelt es sich um einen auslegungsbedürftigen und -fähigen unbestimmten Rechtsbegriff, der jedoch noch nicht gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstößt (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1999 - B 2 U 12/98 R - zur gleichgelagerten Problematik bei der BK Nr. 2108).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Voraussetzung für die Feststellung einer BK Nr. 2109 ist, dass die versicherte Tätigkeit, die arbeitstechnischen Voraussetzungen (schädigende berufliche Einwirkungen) sowie die Erkrankung, für die Entschädigungsleistungen geltend gemacht wird, im Vollbeweis (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) festgestellt werden (BSGE 61, 127; 45, 285, 287).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus LSG Hessen, 20.09.2011 - L 3 U 218/07
    Lassen sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundsätze die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen, so geht dies nach dem auch im Sozialrecht geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten, wenn er hieraus eine ihm günstigere Rechtsfolge herleiten will (BSG in SozR 3-2200 § 548 Nrn. 11 und 14; BSGE 58, 76, 79; 43, 110, 111; 41, 297, 300 und 6, 70, 72).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
  • LSG Hessen, 12.02.2008 - L 3 U 20/05
  • BSG, 05.08.1987 - 9b RU 36/86

    Freie Beweiswürdigung - Grenzen - Organische Lähmung - Unfall - Ablösung durch

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 10 U 1688/12
    U.a. unter Hinweis auf das Urteil des Landessozialgerichts Hessen vom 20.09.2011 (L 3 U 218/07 in juris, Revisionsverfahren anhängig B 2 U 11/12 R) sowie unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien hat es für die Bejahung einer beruflichen Exposition im Sinne der BK 2109 eine mindestens zehnjährige Tätigkeit mit dem Tragen von Lastgewichten von 50 kg und mehr auf der Schulter in der überwiegenden Zahl der Arbeitsschichten im Umfang von mindestens einer Stunde bei gleichzeitig nach vorn und seitwärts erzwungener Kopfhaltung für notwendig angesehen.

    Im Hinblick auf die als typisch gefährdet anzusehenden und Anlass für die BK 2109 gebenden Fleischträger ist der Referenzwert somit für ein Objekt in Größe und Form einer Schweinehälfte oder eines Rinderviertels (zur Art des Tragens siehe die Bilddokumentation bei Schäfer u.a., a.a.O.) in Übereinstimmung mit dem Merkblatt sowie Literatur und Rechtsprechung mit etwa 50 kg anzunehmen (Urteil des Senats vom 14.07.2011, L 10 U 1580/08 und im Urteil vom 22.05.2003, L 10 U 4524/01; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 20.09.2011, L 3 U 218/07, LSG Berlin, Urteil vom 17.08.2000, L 3 U 81/97 und Urteil vom 25.03.2003, L 2 U 104/01; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.11.2000, L 6 U 13/97; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.1999, L 3 U 202/97; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.1998, L 2 U 883/98 und Urteil vom 17.12.1997, L 10 U 1591/97; Schur/Koch, a.a.O. m.w.N. zur Rechtsprechung; Mehrtens/Brandenburg, a.a.O.); soweit das Gewicht der Schweinehälften in der Literatur mit 40 kg angesetzt wird (so Becker in Becker/Burchardt/Krasney/Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung, Anm. 1 zu BK 2109) beruht dies auf den heutigen Gewichten der Schweinehälften, was aber im Hinblick auf die vom Verordnungsgeber in Betracht gezogenen Arbeitsbedingungen früherer Zeit gerade nicht zutrifft (s. hierzu ebenfalls Schäfer, a.a.O.).

    Dem entsprechend ist eine Mindestdauer von wenigstens einer halben Stunde reiner Tragetätigkeit die Grenze der zeitlichen Mindestbelastung, bezogen auf mehr als die Hälfte der Arbeitsschichten (restriktiver das Hessische LSG im Urteil vom 20.09.2011, L 3 U 218/07: mindestens eine Stunde pro Arbeitsschicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2017 - L 10 U 492/15
    In dem vom BSG entschiedenen Fall war der Versicherte, ein Zimmermann, nach den Feststellungen des zu Grunde liegenden und vom BSG bestätigten Urteils des Hessischen Landessozialgerichts vom 20.09.2011 (L 3 U 218/07, in juris) maximal 30 Minuten pro Arbeitsschicht einer Tragebelastung auf der Schulter von mindestens 50 kg ausgesetzt, wobei die für die BK Nr. 2109 erforderliche Zwangshaltung nur für wenige Minuten vorlag (Urteil, a.a.O., Rdnr. 25 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 218/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21939
OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2008,21939)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.03.2008 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2008,21939)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. März 2008 - 3 U 218/07 (https://dejure.org/2008,21939)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1270
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 22/96

    Verleitung eines unerfahrenen Bankkunden zur Aktienspekulation auf Kredit

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 218/07
    a) Grundsätzlich kommt, selbst wenn eine Beratung nicht ausdrücklich als eigenständige entgeltliche Dienstleistung der Bank vereinbart ist, zwischen der Bank und dem Kunden ein Beratungsvertrag dadurch zustande, dass ein Anlageinteressent an das Kreditinstitut oder umgekehrt das Kreditinstitut an den Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. - aus Sicht der Bank - zu beraten ( BGH WM 1997, 662 [BGH 28.01.1997 - XI ZR 22/96] ; ständige Rechtsprechung, vgl. Bankrechtshandbuch/Hannöver, 3. Aufl., § 110 Rn. 24 m.W.N.).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2008 - 3 U 218/07
    Die Vereinbarung einer besonderen Vergütung für die Beratungsleistung der Bank ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Beratungsvertrages (Bankrechtshandbuch, a.a.O., Rn. 25; BGH WM 1987, 495).
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Soweit die Beklagte vortragen lässt, sie habe eine Aufklärungspflicht deshalb nicht annehmen müssen, weil sie für die Zedentin unentgeltlich tätig geworden sei, steht dem entgegen, dass das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraussetzt, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH WM 1987, 495 ff.).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Soweit die Beklagte vortragen lässt, sie habe eine Aufklärungspflicht deshalb nicht annehmen müssen, weil sie für den Zedenten unentgeltlich tätig geworden sei, setzt das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraus, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH WM 1987, 495 ff.).
  • LG München I, 31.07.2008 - 32 O 4765/08
    (bb) Denn nach Auffassung der Kammer waren jedenfalls für die Beklagte im Rahmen der ihr obliegenden Plausibilitätsprüfung etwaige Probleme in steuerlicher Hinsicht, die aus der konkreten tatsächlichen Gestaltung und Umsetzung des Fondskonzeptes resultieren, aufgrund des vorgelegten Prospekts nicht erkennbar (so auch OLG Celle, Urteil vom 19.3.2008, 3 U 218/07; vgl. auch Hinweis des 19. Zivilsenats des OLG München vom 31.3.2008, 19 U 1565/08).

    (d) Auch das OLG Celle hat dementsprechend in der Entscheidung vom 19.3.2008 (3 U 218/07) betreffend die im Rahmen eines Beratungsvertrages ausgesprochene Empfehlung einer Beteiligung an ... durch die Beklagte der Haftung wegen eines unterlassenen Hinweises auf die gezahlte Innenprovision eine Absage erteilt.

  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Soweit die Beklagte vortragen lässt, sie habe eine Aufklärungspflicht deshalb nicht annehmen müssen, weil sie für die Zedentin unentgeltlich tätig geworden sei, setzt das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraus, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH WM 1987, 495 ff.).
  • OLG Hamm, 20.09.2010 - 31 U 14/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank über die Höhe von Rückvergütungen

    Soweit die Beklagte vortragen lässt, sie habe eine Aufklärungspflicht deshalb nicht annehmen müssen, weil sie für den Anleger unentgeltlich tätig geworden sei, steht dem entgegen, dass das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraussetzt, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH WM 1987, 495 ff.).
  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Soweit die Beklagte vortragen lässt, sie habe eine Aufklärungspflicht deshalb nicht annehmen müssen, weil sie für die Klägerin unentgeltlich tätig geworden sei, setzt das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraus, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH WM 1987, 495 ff.).
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 126/08

    Aufklärungspflichtverletzung bei Abschluss eines Beratungsvertrages bzgl.

    Soweit die Beklagte meint, der Zedent habe anhand des Umstands, dass sie diesem keine Gebühr für das Gespräch berechnet habe, erkennen können, dass sie nicht als unabhängige Beraterin, sondern als Anlagevermittlerin tätig sei, setzt das Zustandekommen eines Beratungsvertrages nicht voraus, dass die Beratung kostenpflichtig erfolgt (vgl. OLG Celle, WM 2008, 1270 ff.; BGH, WM 1987, 495 ff.).
  • OLG Köln, 24.02.2009 - 24 U 148/08

    Identität von bezifferter Verzinsung und Rendite einer Anlagebeteiligung

    Für den Bereich der Kapitalanlageberatung hat das Oberlandesgericht Celle in dem im Hinweisbeschluss erwähnten Urteil vom 19. März 2008 - 3 U 218/07 - (WM 2008, 1270) den Standpunkt eingenommen, eine fehlerhafte Beratung über die Rendite der Beteiligung nach der internen Zinsfußmethode liege in dem zu entscheidenden Fall nicht vor, weil der Begriff des internen Zinsfußes im Emissionsprospekt dahin genau bestimmt werde, dass die angegebene Verzinsung jeweils nur das durch die Beteiligung gebundene Kapital betreffe.
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