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   LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11   

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LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2014,3704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 S 1 SGB 4, § 160 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 44 Abs 1 S 1 SGB 10, § 44 Abs 1 S 2 SGB 10
    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserstattungsanspruch - von Unternehmer nicht zu vertretene Veranlagung zu einer zu hohen Gefahrklasse - rückwirkende Aufhebung des Veranlagungsbescheids - Einrede der Verjährung - Verjährungsbeginn - unzulässige Rechtsausübung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 26 Abs 2 SGB 4, § 27 Abs 2 SGB 4, § 160 Abs 2 Nr 2 SGB 7, § 31 SGB 10, § 44 Abs 1 SGB 10
    Gefahrtarif - Veranlagung - Falschveranlagung - Beitragserstattungsanspruch - Überprüfung - Verjährung - Einrede - unzulässige Rechtsausübung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R -, wonach ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge solange nicht nach § 27 Abs. 2 S. 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verjähre, als auf der Grundlage eines entsprechenden Verwaltungsaktes eine Rechtsgrundlage für die zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bestanden habe; nach den Ausführungen des BSG entstehe ein Erstattungsanspruch erst mit Aufhebung der entsprechenden Bescheide, so dass auch erst ab diesem Zeitpunkt die vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könne.

    Das Urteil des BSG vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - beanspruche für den vorliegenden Fall keine Geltung, weil ihm vom vorliegenden Fall abweichende Besonderheiten zugrunde lägen.

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der 12. Senat des BSG in der in seinem Urteil vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - angedeuteten Allgemeinheit in weiteren Entscheidungen selbst nicht daran festhält, den Verjährungsbeginn von der Entstehung des Erstattungsanspruchs abhängig zu machen.

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Vielmehr hat er noch mit Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 18 a.E. ausgeführt, dass auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) zivilrechtliche Grundsätze nicht übertragbar sind.

    Auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) sind diese Grundsätze indessen nicht übertragbar (nochmals BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 17 f.).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Obwohl die Beklagte in dem vorliegenden Verfahren die Verjährungseinrede erhoben hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin im späteren Rückabwicklungsverfahren Gründe vorzutragen vermag, die die Beklagte veranlassen, ihr Ermessen dahin auszuüben, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 29).

    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).

  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Allein der Umstand, dass die Klägerin von der Beklagten zu einer unzutreffenden Gefahrtarifstelle veranlagt wurde, löst ohne Hinzutreten weiterer Umstände wie etwa des Unterlassens einer sich aufdrängenden Beratung oder einer Falschberatung, welche zu einer verspäteten Geltendmachung des Beitragserstattungsanspruchs führten, noch keine unzulässige Rechtsausübung bei der Erhebung der Verjährungseinrede aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 AL 1/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Auch in der Folgezeit hielt der 12. Senat an seinen Ausführungen im Urteil vom 13. September 2006 gerade nicht fest, vgl. zuletzt etwa BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, Terminbericht Nr. 52/13. So mag dem - auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebenen - Urteil vom 13. September 2006 vielleicht noch der Grundsatz zu entnehmen sein, dass die Verjährung für eine Erstattung von Beiträgen so lange nicht beginnen kann, als ein Verwaltungsakt über die Versicherungspflicht des betreffenden Arbeitnehmers galt (so etwa Mette, in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 01. September 2013, § 27 SGB IV Rn. 10).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Eine Anwendung der Verfallklausel scheidet mithin in Fällen - wie hier - aus, in denen sich die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung aus einer unrichtigen Einstufung in die Gefahrklasse des Gefahrtarifs ergibt, weil es an jeder Form eines Zusammenhangs zwischen den zu erstattenden Beiträgen und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt (etwa BSG, Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 3/98 R -, zitiert nach juris Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • SG Hamburg, 25.03.2021 - S 36 U 58/17
    Der Unternehmer trage eine Mitverantwortung für eine Übereinstimmung von Veranlagung und materieller Rechtslage und belaste ihn und nicht die Solidargemeinschaft mit den Folgen eigener Nachlässigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Januar 2014, Aktenzeichen L 3 U 218/11).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11   

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https://dejure.org/2011,76818
LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2011,76818)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2011 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2011,76818)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2011 - L 3 U 218/11 (https://dejure.org/2011,76818)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 13.09.2006 - B 12 AL 1/05 R

    Sozialversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge - Einrede der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R -, wonach ein Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge solange nicht nach § 27 Abs. 2 S. 1 des Vierten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) verjähre, als auf der Grundlage eines entsprechenden Verwaltungsaktes eine Rechtsgrundlage für die zu Unrecht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge bestanden habe; nach den Ausführungen des BSG entstehe ein Erstattungsanspruch erst mit Aufhebung der entsprechenden Bescheide, so dass auch erst ab diesem Zeitpunkt die vierjährige Verjährungsfrist in Gang gesetzt werden könne.

    Das Urteil des BSG vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - beanspruche für den vorliegenden Fall keine Geltung, weil ihm vom vorliegenden Fall abweichende Besonderheiten zugrunde lägen.

    Nur ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der 12. Senat des BSG in der in seinem Urteil vom 13. September 2006 - B 12 AL 1/05 R - angedeuteten Allgemeinheit in weiteren Entscheidungen selbst nicht daran festhält, den Verjährungsbeginn von der Entstehung des Erstattungsanspruchs abhängig zu machen.

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Vielmehr hat er noch mit Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 18 a.E. ausgeführt, dass auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) zivilrechtliche Grundsätze nicht übertragbar sind.

    Auf die gerade hinsichtlich des Beginns spezialgesetzlich geregelte Verjährung von Beitragserstattungsansprüchen (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SGB IV) sind diese Grundsätze indessen nicht übertragbar (nochmals BSG, Urteil vom 29. Juli 2003 - B 12 AL 1/02 R -, juris Rn. 17 f.).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 5/87

    Beitragserstattungsanspruch - Anwendbarkeit der Verfallklausel - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Obwohl die Beklagte in dem vorliegenden Verfahren die Verjährungseinrede erhoben hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Klägerin im späteren Rückabwicklungsverfahren Gründe vorzutragen vermag, die die Beklagte veranlassen, ihr Ermessen dahin auszuüben, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (vgl. BSG, Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 29).

    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1337/07

    Beitragserstattung - Einrede der Verjährung - Ermessen - Richtlinien des Trägers

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Dementsprechend bewendet es ausgehend vom Wortlaut des § 27 Abs. 2 S. 1 SGB IV dabei, dass die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge auch schon vor Entstehung des Anspruchs beginnen kann (so etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2010 - B 10 LW 4/09 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.; Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 5/87 -, zitiert nach juris Rn. 28).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 3/98 R

    Unfallversicherung - Beitragserstattung - Ausschlußklausel - Leistungserbringung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Eine Anwendung der Verfallklausel scheidet mithin in Fällen - wie hier - aus, in denen sich die Rechtswidrigkeit der Beitragserhebung aus einer unrichtigen Einstufung in die Gefahrklasse des Gefahrtarifs ergibt, weil es an jeder Form eines Zusammenhangs zwischen den zu erstattenden Beiträgen und erbrachten oder zu erbringenden Leistungen fehlt (etwa BSG, Urteil vom 02. Februar 1999 - B 2 U 3/98 R -, zitiert nach juris Rn. 27).
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 AL 1/06 R

    Bundesagentur für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Allein der Umstand, dass die Klägerin von der Beklagten zu einer unzutreffenden Gefahrtarifstelle veranlagt wurde, löst ohne Hinzutreten weiterer Umstände wie etwa des Unterlassens einer sich aufdrängenden Beratung oder einer Falschberatung, welche zu einer verspäteten Geltendmachung des Beitragserstattungsanspruchs führten, noch keine unzulässige Rechtsausübung bei der Erhebung der Verjährungseinrede aus (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 AL 1/06 R -, zitiert nach juris Rn. 13 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2010 - L 13 AL 2894/09

    Arbeitslosenversicherung - Beitragserstattung - Verjährung - unzulässige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Soweit die Klägerin zur Untermauerung ihres Vorbringens auf Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 09. August 2007 - L 7 AL 1337/07 -, zitiert nach juris Rn. 21, und vom 19. Januar 2010 - L 13 AL 2894/09 -, zitiert nach juris Rn. 32, verweist, wonach im Recht der Arbeitslosenversicherung für eine unzulässige Rechtsausübung ausreichend sein soll, dass die Beitragszahlung zu Unrecht erfolgt ist, weil sie auf einem fehlerhaften Verwaltungshandeln der Bundesanstalt, der Einzugsstelle oder des Trägers der Rentenversicherung beruht, d.h. die fehlerhafte Beitragszahlung von einer dieser Stellen nachweislich verursacht worden sein muss, lässt sich dies nicht auf den vorliegenden Fall übertragen, in welchem es um die Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung geht.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2011 - L 3 U 218/11
    Auch in der Folgezeit hielt der 12. Senat an seinen Ausführungen im Urteil vom 13. September 2006 gerade nicht fest, vgl. zuletzt etwa BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 AL 2/11 R -, Terminbericht Nr. 52/13. So mag dem - auch im Bereich der Arbeitslosenversicherung, soweit ersichtlich, vereinzelt gebliebenen - Urteil vom 13. September 2006 vielleicht noch der Grundsatz zu entnehmen sein, dass die Verjährung für eine Erstattung von Beiträgen so lange nicht beginnen kann, als ein Verwaltungsakt über die Versicherungspflicht des betreffenden Arbeitnehmers galt (so etwa Mette, in: Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Stand 01. September 2013, § 27 SGB IV Rn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11   

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OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.07.2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 3 U 218/11 (https://dejure.org/2013,56436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 839 Abs. 1 BGB; Art. 34 S. 1 GG; § 61 InsO; § 9 InsVV
    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der Entscheidung des Insolvenzgerichts über einen beantragten Kostenvorschuss bzw. dessen Versagung

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters wegen schuldhafter Verzögerung der Entscheidung des Insolvenzgerichts über einen beantragten Kostenvorschuss bzw. dessen Versagung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    a) Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf seine endgültige Vergütung wird erst mit der Beendigung des gesamten Insolvenzverfahrens fällig (vgl. BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    Jedenfalls unter dieser Voraussetzung ist die Ermessensausübung durch das Insolvenzgericht dahin gebunden, dass die Entnahme eines Vorschusses auf die nach den Maßstäben der §§ 1 bis 3 InsVV verdiente Vergütung nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden darf (vgl. BGH, Urteil vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 10).

    § 1 InsVV zu entnehmen ist (BGH, Urteil vom 01.10.2002, - IX ZB 53/02 - Rn. 19 zitiert nach juris).

    und 12.08.2008 die befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG einlegte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 01.10.2002 - IX ZB 53/02 - juris Rn. 6), ist von dem grundsätzlichen Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs des Klägers auszugehen, soweit er durch die verzögerte Bearbeitung seiner Anträge oder deren Zurückweisung einen Nachteil im schadensrechtlichen Sinn erleiden sollte.

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Denn der Einwand mangelhafter Leistungen oder fehlenden Erfolges kann die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht beeinflussen, da die Insolvenzverwaltervergütung kein Erfolgshonorar darstellt, sondern eine reine Tätigkeitsvergütung ist (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Ast, InsVV, 4. Auflage 2007, Vor § 1 Rn. 33 m.w.N.; Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage München 2010, § 63 Rn. 42; BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 22; LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2001 - 86 T 312/01 - juris Orientierungssatz 6).

    Hierbei gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine enge Begrenzung der Fälle, in denen ein Anspruch auf Vergütung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 32; vom 09.06.2011 - IX ZB 248/09 - juris Rn. 6).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Ausgangspunkt ist dabei die Erwägung, dass im Fall einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses durch das Insolvenzgericht ein Schadensersatzanspruch des Insolvenzverwalters wegen Amtspflichtverletzung in Betracht kommt (vgl. BGH Urteil vom 04.12.2003 - IX ZB 48/03 - juris Rn. 21).

    Die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO liegen vor, da die Rechtssache im Anschluss an das Urteil des BGH vom 04.12.2003 (IX ZB 48/03) die entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige allgemeine Rechtsfrage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen Amtshaftungsansprüche des Insolvenzverwalters bestehen, der von einer schuldhaften Verzögerung oder Versagung eines beantragten Kostenvorschusses betroffen ist.

  • BGH, 15.06.2009 - II ZR 242/08

    Schuldrechtliche und dingliche Wirkungen der Einbringung einer Sache dem Werte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Hinsichtlich der im Berufungsrechtszug vorgenommenen Erweiterung der Klage war zu berücksichtigen, dass bei positiven Feststellungsanträgen ein Abschlag von 20 % gegenüber einem entsprechenden Leistungsantrag vorzunehmen ist (vgl. nur BGH, Hinweisbeschluss vom 15.06.2009 - II ZR 242/08 - juris Rn. 9).
  • LG Berlin, 15.05.2001 - 86 T 312/01

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung anhand

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Denn der Einwand mangelhafter Leistungen oder fehlenden Erfolges kann die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht beeinflussen, da die Insolvenzverwaltervergütung kein Erfolgshonorar darstellt, sondern eine reine Tätigkeitsvergütung ist (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster/Ast, InsVV, 4. Auflage 2007, Vor § 1 Rn. 33 m.w.N.; Mock, in Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage München 2010, § 63 Rn. 42; BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 22; LG Berlin, Beschluss vom 15.05.2001 - 86 T 312/01 - juris Orientierungssatz 6).
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Sein Vergütungsanspruch gemäß § 63 InsO entsteht schon mit seiner bloßen Tätigkeit und nicht erst mit der Festsetzung durch das Gericht (so zu § 85 KO - der den §§ 63 bis 65 InsO entspricht - BGH, Urteil vom 05.12.1991 - IX ZR 275/90 - juris Rn. 27).
  • BGH, 09.06.2011 - IX ZB 248/09

    Insolvenzverwaltervergütungsanspruch: Ausschluss bei Annahme der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Hierbei gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine enge Begrenzung der Fälle, in denen ein Anspruch auf Vergütung ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 06.05.2004 - IX ZB 349/02 - juris Rn. 32; vom 09.06.2011 - IX ZB 248/09 - juris Rn. 6).
  • BGH, 29.04.1985 - II ZR 146/84

    Aufrechnung mit Forderungen aus dem Schiffskasko nach Zusammenstoß von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Soweit der Beschluss vom 25.01.2010 sowie der auf diesen Beschluss verweisende Beschluss vom 16.04.2010 auf § 242 BGB abstellte im Sinne der Einrede des dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est, lagen die Voraussetzungen der Einrede nicht vor, da sie nur an die sofortige Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistung anknüpft (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.1985 - II ZR 146/84 - juris Rn. 19).
  • AG Göttingen, 28.09.2001 - 74 IN 147/99

    Rechtsmittel bei Vergütungsvorschuss

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Entgegen der vereinzelt gebliebenen Ansicht des Amtsgerichts G. konnte jedenfalls im vorliegenden Fall die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses nicht mit dem bloßen Einwand abgelehnt werden, die Abwicklungstätigkeit des Verwalters sei verzögert oder vernachlässigt worden (so aber AG Göttingen, Beschluss vom 28.09.2001 - 74 IN 147/99 - juris Rn. 7; ferner Lorenz in FK-InsO, 6. Auflage 2011, § 9 InsVV Rn. 17).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.07.2013 - 3 U 218/11
    Dieser - durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte ( BVerfG, Beschluss vom 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89, 1 BvR 1381/90, 1 BvL 11/90 - juris Rn. 73) - Anspruch ist auch auf eine unverzügliche Erfüllung gerichtet.
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

  • BGH, 07.12.1953 - III ZR 120/52

    Nichterfüllung beamtenrechtlicher Ansprüche

  • BGH, 17.10.1955 - III ZR 49/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

  • BGH, 19.12.1991 - III ZR 9/91

    Endvermögen des Ehegatten - Versicherung an Eides Statt - Auskunft über das

  • BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07

    Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 326/02

    Spruchrichterprivileg bei einstweiliger Anordnung betreffend eine vorläufige

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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