Weitere Entscheidung unten: LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10462
OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08 (https://dejure.org/2009,10462)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10.09.2009 - 3 U 229/08 (https://dejure.org/2009,10462)
OLG Rostock, Entscheidung vom 10. September 2009 - 3 U 229/08 (https://dejure.org/2009,10462)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Angabe des Baujahrs eines Hauses in einem Grundstückskaufvertrag

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses über einen jahrelangen Baustillstand

  • Judicialis

    ZPO § 529; ; ZPO § ... 531 Abs. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 139; ; BGB § 142; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 2; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 311 Abs. 2; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 818 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 4; ; BGB § 819 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Hauses über einen jahrelangen Baustillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Hauskauf: Baujahr des Hauses ist kaufentscheidend

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflichten beim Hauskauf

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01

    Umfang der Aufklärungspflichten des Pkw-Verkäufers bei Unfallschaden; Beweislast

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08
    Bei einem durch positives Tun hervorgerufenen Irrtum oder einer nachweislich falschen oder irreführenden schriftlichen Information, wie hier, muss jedoch der Anfechtungsgegner die den Irrtum beseitigende vollständige Aufklärung des Anfechtenden beweisen (vgl. etwa OLG Schleswig, Urt. v. 02.11.2001, 14 U 35/01, MDR 2002, 758; Palandt/Ellenberger, 68. Aufl., § 123 Rn. 30 m.w.N.).
  • OLG Köln, 26.01.1996 - 19 U 118/95

    Beweislast bei arglistiger Täuschung durch Unterlassen

    Auszug aus OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 229/08
    In diesem Fall ist davon abzusehen, dass die Ausgleichung des beiderseits Empfangenen zur Schlüssigkeit der Klage gehört, so dass der arglistig getäuschte Bereicherungsgläubiger etwaige Gegenansprüche des Bereicherungsschuldners nicht bereits im Klageantrag zu berücksichtigen braucht und das Gericht die Klage nicht teilweise mit der entsprechenden Maßgabe abzuweisen hat (vgl. OLG Köln, Urt. v. 26.01.1996, 19 U 118/95, OLGR Köln 1996, 125 m.w.N.; Palandt/Sprau, a.a.O., Rn. 49, 50 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 1 B 63/16

    Arglistige Täuschung der Ernennungsbehörde durch einen Bewerber für die

    vgl. - jeweils zur arglistigen Täuschung nach § 123 BGB - OLG Rostock, Urteil vom 10. September 2009 - 3 U 229/08 -, juris, Rn. 58; S.-H. OLG, Urteil vom 2. November 2001 - 14 U 35/01 -, MDR 2002, 758 = juris, Rn. 6; OLG Köln, Urteil vom 26. Januar 1996 - 19 U 118/95 -, VersR 1996, 631 = juris, Rn. 13; Ellenberger, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 123 Rn. 30; Moritz, in: Herberger u. a., jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 123 Rn. 37, 112.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3695
LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08 (https://dejure.org/2011,3695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - L 3 U 229/08 (https://dejure.org/2011,3695)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - L 3 U 229/08 (https://dejure.org/2011,3695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 7, § 9 SGB 7, Nr 2108 Anl 1 BKV
    BK 2108; bandscheibenbedingte Erkrankung der LWS; bisegmentaler Schaden; korrelierendes Beschwerdebild; Konsensempfehlungen; Konstellation B2/B4

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung einer Berufskrankheit - Voraussetzung der Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens als Berufskrankheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Von diesem Verständnis geht auch das aktuelle Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur BK 2108 aus, das für eine zusammenfassende Bewertung der Wirbelsäulenbelastung auf das MDD verweist (BArbBl 2006, Heft 10 S. 30 ff.) Danach sind zwar die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2108 zu bejahen, wenn die Richtwerte im Einzelfall erreicht oder überschritten werden; umgekehrt schließt aber ein Unterschreiten dieser Werte das Vorliegen der BK nicht von vornherein aus (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Das BSG hat daher in seinen Entscheidungen vom 30. November 2008 - B 2 U 14/07 R und B 2 U 14/08 R - Modifizierungen zur Anwendung des MDD für notwendig erachtet.

  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Von diesem Verständnis geht auch das aktuelle Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur BK 2108 aus, das für eine zusammenfassende Bewertung der Wirbelsäulenbelastung auf das MDD verweist (BArbBl 2006, Heft 10 S. 30 ff.) Danach sind zwar die arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2108 zu bejahen, wenn die Richtwerte im Einzelfall erreicht oder überschritten werden; umgekehrt schließt aber ein Unterschreiten dieser Werte das Vorliegen der BK nicht von vornherein aus (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

    Werden die Orientierungswerte jedoch so deutlich unterschritten, dass das Gefährdungsniveau nicht annähernd erreicht wird, so ist das Vorliegen einer BK 2108 zu verneinen, ohne dass es weiterer Feststellungen zum Krankheitsbild und zum medizinischen Kausalzusammenhang im Einzelfall bedarf (vgl. BSG Urteile vom 30. Oktober 2007 a. a. O. sowie vom 18. November 2008 a. a. O.).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 14/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt eine BK 2108 nicht vor (vgl. Urteil des BSG vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R -, in SozR 4-5671 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 5 sowie Urteile vom 18. November 2008 - B 2 U 14/07 R - und - B 2 U 14/08 R - jeweils zitiert nach Juris) und ist nicht anzuerkennen.

    Das BSG hat daher in seinen Entscheidungen vom 30. November 2008 - B 2 U 14/07 R und B 2 U 14/08 R - Modifizierungen zur Anwendung des MDD für notwendig erachtet.

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Der Senat geht daher davon aus, dass diese nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von Bandscheibenerkrankungen der LWS durch körperliche berufliche Belastungen darstellen (vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R -, zitiert nach Juris, und Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - in SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2011 - L 31 U 433/08

    Konsensempfehlungen - herrschende Meinung in der medizinischen Wissenschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Würde unter Befall von "mehreren Bandscheiben" ein solcher von mindestens drei Bandscheiben verstanden, wäre der bisegmentale Bandscheibenschaden von der Konsensusgruppe nicht geregelt worden, wovon nicht auszugehen ist (so auch die Urteile des Sächsischen LSG vom 21. Juni 2010 - L 2 U 170/08 LW -, zitiert nach Juris sowie des LSG Berlin-Brandenburg vom 07. April 2011 - L 31 U 433/08 -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 27/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Stichtagsregelung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Der hier bei der BK 2108 geforderte Unterlassungszwang setzt laut dem BSG in der Regel voraus, dass die Tätigkeiten, die zu der Erkrankung geführt haben, aus arbeitsmedizinischen Gründen nicht mehr ausgeübt werden sollen und der Versicherte die schädigende Tätigkeit und solche Tätigkeiten, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich sein können, tatsächlich aufgegeben hat, wobei es auf das Motiv des Versicherten nicht ankommt (ständige Rspr., vgl. Urteil des BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 27/02 R -, zitiert nach Juris; BSG in SozR 3-5670 Anl. 1 Nr. 2108 Nr. 2 m. w. N).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Der Senat geht daher davon aus, dass diese nach wie vor den aktuellen Stand der nationalen und internationalen Diskussion zur Verursachung von Bandscheibenerkrankungen der LWS durch körperliche berufliche Belastungen darstellen (vgl. auch BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 16/08 R -, zitiert nach Juris, und Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - in SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. BSG in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • LSG Sachsen, 21.06.2010 - L 2 U 170/08

    Anerkennung einer Berufskrankheit BK 2108 aufgrund langjähriger

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 229/08
    Würde unter Befall von "mehreren Bandscheiben" ein solcher von mindestens drei Bandscheiben verstanden, wäre der bisegmentale Bandscheibenschaden von der Konsensusgruppe nicht geregelt worden, wovon nicht auszugehen ist (so auch die Urteile des Sächsischen LSG vom 21. Juni 2010 - L 2 U 170/08 LW -, zitiert nach Juris sowie des LSG Berlin-Brandenburg vom 07. April 2011 - L 31 U 433/08 -, zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 22.11.2016 - L 3 U 76/13

    Bei einem bisegmentalen LWS3Bandscheibenschaden und dem Fehlen einer

    Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteile vom 11. Juli 2013 - L 4 U 59/11 - juris sowie vom 21. Juni 2010 - L 2 U 170/08 LW - juris sowie Urteil vom 12. Juni 2014 - L 6 U 60/12 - juris; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. November 2011 - L 3 U 229/08 - juris, LSG Sachsen, Urteile vom 21. Juni 2010 - L 2 U 170/08 LW - juris sowie vom 23. September 2010 L 2 U 198/107 - juris) sieht die Vorgabe einer "Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben" als erfüllt, wenn zwei Bandscheiben der LWS zumindest eine zweitgradige Chondrose aufweisen und wenn dabei eines der beiden unteren LWS-Segmente einbezogen ist, da bei der Forderung nach einem Befall von zumindest drei Bandscheiben der bisegmentale Bandscheibenschaden von der Konsensusgruppe nicht geregelt worden wäre, wovon nicht auszugehen sei.
  • LSG Bayern, 29.02.2012 - L 3 U 335/10
    Umgekehrt schließt das Unterschreiten dieser Werte die BK nicht von vornherein aus (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R = BSGE 99, 162 unter Fortführung von BSG vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23; LSG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2011 - L 3 U 229/08, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 28.02.2012 - L 3 U 335/10

    Eine medizinische Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall kann unterbleiben, wenn

    Umgekehrt schließt das Unterschreiten dieser Werte die BK nicht von vornherein aus (BSG vom 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R = BSGE 99, 162 unter Fortführung von BSG vom 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R = BSGE 91, 23; LSG Berlin-Brandenburg vom 03.11.2011 - L 3 U 229/08, zitiert nach juris).
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