Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 11.02.1999 | LSG Niedersachsen, 21.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98   

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OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,4364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,4364)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,4364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsansprüche eines Zahnarztes gegenüber einem gesetzlich versicherten Patienten wegen einer zahnärztlichen Behandlung; Kostenersatz für eine prothetische Versorgung eines Oberkiefers mit sog. Teleskopkronen und Brückengliedern; Wahrung der gesetzlichen Schriftform ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 576
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 158/82

    Ungültigkeit einer formwidrigen Verpflichtungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 87, 1069, 1070).
  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 87, 1069, 1070).
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 99/75

    Bebauungsverpflichtung - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer Acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 87, 1069, 1070).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.1999 - 3 U 235/98
    Ausnahmen sind nur dann zugelassen, wenn es nach den Beziehungen der Parteien und den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, das Rechtsgeschäft am Formmangel scheitern zu lassen; das Ergebnis muß für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10; 48, 396, 398; NJW 1984, 606, 607; 87, 1069, 1070).
  • LG Wuppertal, 27.08.2015 - 9 S 52/15

    Bezahlung eines Eigenanteils für die privatzahnärztliche Behandlung i.R.d.

    Das Ergebnis muss für die betroffenen Parteien nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar sein (OLG Hamm, 3 U 235/98, bei juris, zum Schriftformerfordernis für eine zahnärztliche Vergütungsvereinbarung).
  • OLG Hamm, 22.11.1999 - 3 U 90/99

    Nichtigkeit von Wahlleistungsvereinbarungen

    Gesetzliche Formvorschriften dürfen nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats im Interesse der Rechtssicherheit nicht aus bloßen Billigkeitserwägungen außer acht gelassen werden (BGHZ 45, 179, 182; 92, 164, 172; NJW 1977, 2072; 1998, 1778; Urteil des Senats vom 16.08.1999, 3 U 235/98).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2009 - 10 WF 25/09

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch das

    An die Annahme, ein Ablehnungsgesuch sei rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, sind daher strenge Anforderungen zu stellen (OLG Brandenburg - 1. Zivilsenat -, OLGR 2000, 35; OLG Zweibrücken, MDR 1980, 1025, 1026; LG Frankfurt/Main, NJW-RR 2000, 1086; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 42, Rz. 6; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, a. a. O., § 42, Rz. 7; Thomas/Putzo/Hüßtege, a. a. O., § 42, Rz. 5).
  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 3 U 226/04

    Wirksamkeit eines vom Patienten nicht unterschriebenen Behandlungsvertrags;

    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden (OLG Hamm, MDR 2000, 576; ferner Urteil vom 06.11.2000, 3 U 58/00), dass die in § 30 Abs. 4 S.4 SGB V bestimmte gesetzliche Schriftform nicht nur im Falle von Mehrkosten für kassenzahnärztliche Leistungen, sondern erst recht für den Fall zu beachten ist, in dem ein gesetzlich versicherter Patient - wie hier die Klägerin - sämtliche Kosten zahnärztlicher Privatleistungen (Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten) selbst tragen soll.
  • LG Hamburg, 30.08.2016 - 310 O 80/15

    Honoraranspruch des Wahlarztes: Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bei

    Das Schriftformerfordernis ist nach § 126 Abs. 2 S. 1 BGB nur gewahrt, wenn die Stellvertretervereinbarungen von beiden Parteien unterzeichnet sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 19.02.1998, Gz. III ZR 169/97; BGH, Urteil vom 17.10.2002, Gz. III ZR 58/02; OLG Hamm, Urteil vom 16.08.1999, Gz. 3 U 235/98).
  • OLG Köln, 04.04.2001 - 5 U 165/00
    Der Senat ist mit dem OLG Hamm (vgl. Urteil vom 16. August 1999 - 3 U 235/98 -) der Auffassung, dass die angeordnete Schriftform nicht nur im Falle von Mehrkosten, sondern erst recht für den Fall gilt, dass ein gesetzlich versicherter Patient sämtliche Kosten selbst tragen soll.
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   OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 235/98   

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OLG Hamburg, 11.02.1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,18506)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.02.1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,18506)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Februar 1999 - 3 U 235/98 (https://dejure.org/1999,18506)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 62
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 12.01.2000 - 315 O 632/99

    Ansprüche wegen unterlassener Vorabinformation über einen

    Im Anschluß an ihre Entscheidungen zu den Aktenzeichen 315 O 592/98 und 315 O 252/99 sowie in Übereinstimmung mit dem Hanseatischen Oberlandesgerichts in ständiger Rechtsprechung (z.B.: Urteile vom 11.02.1999 - Az.: 3 U 184/98 [Anlage K 7] und Az.: 3 U 235/98 -) geht die Kammer (nunmehr) von einer uneingeschränkten Vorabinformationspflicht des Parallelimporteurs aus, deren Nichtbeachtung zu einer Markenverletzung führt.

    Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seinen Urteilen vom 11.02.1999 - Az.: 3 U 184/98 und Az.: 3 U 235/98 - u.a. ausgeführt:.

    Diese ermöglicht es dem Markeninhaber, die Überprüfung vorzunehmen, ob nun ein unerheblicher Eingriff in die mit seiner Marke versehenen Arzneimittel vorliegt, den er hinzunehmen hat, oder ob er wegen eines erheblichen Eingriffs kraft Markenrechts den Parallelimport mangels gemeinschaftsrechtlicher Erschöpfung unterbinden kann." (- 3 U 235/98 -, S. 8 f.).

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