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   OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01   

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https://dejure.org/2004,4453
OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01 (https://dejure.org/2004,4453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.04.2004 - 3 U 240/01 (https://dejure.org/2004,4453)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. April 2004 - 3 U 240/01 (https://dejure.org/2004,4453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Parallelimport

  • aufrecht.de

    Bei Wettbewerbsverstoß und mangelnder Auskunft; Anspruch auf eidesstattliche Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelimport von Arzneimitteln ohne Vorabinformation; Unvollständigkeit der geschuldeten Auskunft und Rechnungslegung; Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der Angaben; Anspruch des Unternehmens auf Nennung der Lieferanten

  • Judicialis

    BGB § 259; ; BGB § 260; ; EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 259; BGB § 260; MarkenG § 14; MarkenG § 19
    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten Auskunft und Rechnungslegung bei mehrfach unrichtiger Auskunft - Parallelimport von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Hamburg, 17.05.2001 - 3 U 40/00

    Parallelimport von Markenware - Vorabinformation des Markenrechtsinhabers über

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Das hat der Senat bereits in seiner inzwischen rechtskräftigen Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00, Parke-Davis-GmbH ./. kohlpharma GmbH pp.) so ausgeführt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) bereits ausgeführt hat, entspricht die gegenteilige, auch vorliegend von der Beklagten eingenommene Sicht nicht den Regelungen der Richtlinie 89/104/EG und des deutschen Markenrechts.

    Wie der Senat in der oben genannten Entscheidung vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00) ausgeführt hat, besteht der Schutzzweck der Informationspflicht zwar nicht darin, Parallelimporte zu verhindern, sondern diese soll die Rechte des Markeninhabers schützen; solange dessen Belange aber nicht gewahrt sind, bleibt der Eingriff rechtswidrig.

    An diesen zutreffenden Grundsätzen des erkennenden Senats in dem damaligen Urteil (OLG Hamburg 3 U 40/00) hält der Senat nach erneuter Prüfung fest.

    Es ging um die Revision gegen das bereits erwähnte Senatsurteil vom 17. Mai 2001 (OLG Hamburg 3 U 40/00), die der Bundesgerichtshof, wie ausgeführt, aber nicht angenommen hat.

  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    An der Rechtsprechung des Senats ist festzuhalten (vgl. zuletzt: OLG Hamburg, Urt. v. 12. Februar 2004, 3 U 98/00 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat aber bereits bezüglich der hier in Rede stehenden besonderen Sachverhaltskonstellation, bei der eine Markenverletzung auf der Lieferantenebene nicht gegeben ist, mit seiner Entscheidung vom 12. Februar 2004 (OLG Hamburg 3 U 98/00) ausdrücklich aufgegeben.

  • OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96

    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Ein Grund für die Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung bei der Auskunftserteilung kann gegeben sein, wenn die Angaben mehrfach berichtigt bzw. ergänzt worden sind (BGHZ 89, 139; OLG Köln NJW-RR 1998, 126).
  • OLG Hamburg, 13.03.2003 - 3 U 228/00

    Markenverletzung bei EU-Parallelimport und Umpacken eines Arzneimittels

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    (e) Der Senat hat allerdings in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    (e) Der Senat hat allerdings in früheren Entscheidungen hinsichtlich der Auskunft auf der Lieferantenebene einen anderen Standpunkt eingenommen (vgl. die Urteile vom 13. März und 31. Juli 2003, 3 U 228/00 und 3 U 117/00).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er - im dortigen Fall ging der Auskunftsantrag nicht weiter - nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Diese Regel ist demgemäß nur dann mit Art. 28, 30 EG vereinbar, wenn sie nicht dazu führt, die nationalen Märkte abzuschotten (EuGH GRUR 2003, 512 - Stüssy).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Es ist nicht Zweck der markenrechtlichen Schutzbestimmungen, den Markeninhabern die Abschottung nationaler Märkte zu ermöglichen und damit die Beibehaltung von etwaigen Preisunterschieden zwischen den Mitgliedstaaten zu begünstigen (EuGH GRUR Int. 1998, 145 - Loendersloot/Ballantine).
  • BGH, 18.12.1986 - I ZR 67/85

    Veräußerung eines auf dem Grauen Markt erworbenen gefälschten Parfums als

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Klage nicht in zweiter Instanz auf eine Leistungsklage, auch nicht in Form einer Stufenklage umgestellt werden, wenn - wie vorliegend - in erster Instanz noch keine abschließende Bezifferung des Schadens vernünftigerweise möglich war (BGH GRUR 2001, 1177 - Feststellungsinteresse II, WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III, GRUR 1987, 524 - Chanel No. 5 II; vgl. dazu auch OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 477).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Klage nicht in zweiter Instanz auf eine Leistungsklage, auch nicht in Form einer Stufenklage umgestellt werden, wenn - wie vorliegend - in erster Instanz noch keine abschließende Bezifferung des Schadens vernünftigerweise möglich war (BGH GRUR 2001, 1177 - Feststellungsinteresse II, WRP 2003, 1238 - Feststellungsinteresse III, GRUR 1987, 524 - Chanel No. 5 II; vgl. dazu auch OLG Hamburg MagazinDienst 2003, 477).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 205/95

    "Bruce Springsteen and his Band"; Aktivlegitimation des ausübenden Künstlers nach

  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 189/99

    Feststellungsinteresse II; Feststellungsinteresse bei Möglichkeit der Stufenklage

  • BGH, 20.12.1994 - X ZR 56/93

    "Kleiderbügel"; Geltendmachung von Patentverletzungsansprüchen durch den Inhaber

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15

    BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der

    dd) Ob etwas anderes zu gelten hat, wenn eine Markenverletzung allein deshalb vorliegt, weil der Parallelimporteur den Markeninhaber nicht vorab über den beabsichtigten Parallelimport informiert hat, kann im Streitfall offen bleiben (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 114, 117).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Nachdem sie insoweit ein rechtskräftig gewordenes Feststellungsurteil erwirkt hat (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 114), macht sie nunmehr gegenüber der Beklagten Schadensersatz in Höhe von 70.739, 79 EUR zuzüglich Zinsen geltend.
  • OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05

    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der

    Dieses Verfahren endete mit dem Urteil des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, vgl. Anlage K 1), dessen Tenor u.a. wie folgt lautete: .

    a) Aufgrund des Urteils des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, Anlage K 1) steht die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten dem Grunde nach rechtskräftig fest.

    (5) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt darin kein Wertungswiderspruch mit dem vom Senat im Urteil vom 22.4.2004 (3 U 240/01, S. 13 des Urteilsumdrucks gem. Anlage K 1) Grundsatz, dass die Möglichkeit der Vorabinformation als rechtmäßigen Alternativerhalten nicht zu berücksichtigen ist.

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Der Klägerin steht gegen die Beklagte wegen der Verletzung der Marken N. sowie Z. gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG auf der Grundlage der rechtskräftigen Feststellungen des Urteils des HansOLG vom 22.4.2004 (Az.: 3 U 240/01 - vgl. Anlage K 1) ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt Euro 21.288,02 zu.

    Dazu hat bereits das HansOLG in seinem Urteil vom 22.4.2004 (Az.: 3 U 240/01 - vgl. Anlage K 1, S. 13) ausgeführt:.

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2007 - 16 U 209/06

    Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei der Berufung gegen die Verpflichtung zu

    Maßgeblich ist das Gesamtverhalten des Schuldners (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 114, 118; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1993, 1483; Palandt/Heinrichs, §§ 259 - 261 Rn. 30).
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