Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 13.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10266
OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.10.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Oktober 2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,10266)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB
    Haftung bei Verkehrsunfall: Abbiegen einer Straßenbahn trotz Durchfahrtsverbot und Grünlicht für Fußgänger; Mitverschulden des Fußgängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftunsbedingungen für eine Straßenbahn, die trotz eines Durchfahrtsverbots abbiegt; Regelgerechtes Überqueren einer Fußgängerampel; Verhaltensregelnfür einen Fußgänger beim Überqueren der Straße; Voraussetzung für Verschulden; Beweiswürdigung im Rahmen der ...

  • Judicialis

    BGB § 831

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 831
    Zur Anforderung an einen Fußgänger, der eine Fußgängerfurt bei Grünlicht benutzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auch bei grün nicht einfach über die Straße!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1966 - III ZR 184/64

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03
    Denn auch an einem durch Ampeln gesicherten Übergang darf ein Fußgänger die Straße nicht !"blindlings" überqueren, sondern er muss sich jedenfalls durch einen beiläufigen Blick nach den Seiten hin vergewissern, ob er die Fahrbahn gefahrlos überschreiten kann; er muss auch in dieser Situation Vorsicht walten lassen, wenn auch nicht die gespannte Aufmerksamkeit, die beim Überschreiten der Straße an anderen Stellen während des ganzen Vorganges erforderlich ist (vgl. BGH NJW 66, 1211).
  • BGH, 25.05.1976 - VI ZR 101/75

    Pflichten der Führer von Schienenfahrzeugen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.10.2004 - 3 U 249/03
    Ein erneutes Anfahren und Überfahren der Fußgängerfurt wäre dann nur zulässig gewesen, wenn nach dieser Orientierung eine Überquerung von Fußgängern ausgeschlossen gewesen wäre (vgl. auch BGH NJW 76, 2014; OLG Düsseldorf MDR 69, 392).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7872
OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13.12.2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
OLG Rostock, Entscheidung vom 13. Dezember 2004 - 3 U 249/03 (https://dejure.org/2004,7872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs und Schmerzensgeldanspruch durch die Haftungsprivilegierung des Unternehmers; Tätigwerden eines Unternehmers für sein eigenes Unternehmen als Arbeitnehmer; Verstoß gegen solche der Unfallverhütung dienende Verhaltensvorschriften ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; BGB § ... 823 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 847 Abs. 1; ; BGB a.F. § 284; ; BGB a.F. § 288; ; BGB § 252; ; SGB VII § 104 Abs. 1; ; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1; ; SGB VII § 2; ; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VII § 2 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 287; ; SGB X § 116

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegen einen Kranführer wegen Verletzungen, die der Anschläger beim Abladen von Betonplatten erleidet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.06.2002 - B 1 KR 13/01 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - kein Anspruch auf

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Bei einem selbständigen Unternehmer, der kraft Satzung in der Unfallversicherung pflichtversichert ist oder der sich dort freiwillig versichert hat, bestimmt nicht das tatsächliche Einkommen die Höhe des Verletzengeldes, sondern eine vom Versicherten in den Grenzen der durch Satzung bestimmten Mindest- und Höchstbeträge selbst gewählte Versicherungssumme (BSG NZS 2003, 479, 481).
  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 73/89

    Umfang des Verletztengeldes; Ersatz des Versichertenbeitrages zur

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Zwischen dem Verletztengeld und dem Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens besteht sachliche Kongruenz, weil es jeweils um die Behebung eines Schadens der gleichen Art geht (BGH NJW 1990, 1045, OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1677).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Diese Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof in der Regel bei der Verletzung von Schutzgesetzen im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB bejaht (NJW 1994, 945, 946).
  • OLG Nürnberg, 07.06.2002 - 6 U 3849/01

    Sachliche Kongruenz zwischen Verletztengeld und Anspruch auf Ersatz von

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Zwischen dem Verletztengeld und dem Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens besteht sachliche Kongruenz, weil es jeweils um die Behebung eines Schadens der gleichen Art geht (BGH NJW 1990, 1045, OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1677).
  • OLG Stuttgart, 12.03.1999 - 2 U 74/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Ebenso ist der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften gerechtfertigt, wenn sich in dem Unfall gerade die Gefahr verwirklicht hat, zu dessen Verhinderung die Vorschriften erlassen worden sind (a. a. O. m. w. N.; OLG Stuttgart NJW-RR 2000, 752).
  • BGH, 03.03.1998 - VI ZR 385/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2004 - 3 U 249/03
    Bei der danach erforderlichen Prognose der hypothetischen Geschäftsentwicklung kommen dem Geschädigten die Darlegungs- und Beweiserleichterungen nach § 252 BGB, § 287 ZPO zugute (BGH NJW 1998, 1634, 1635).
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