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OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.09.1998 - 3 O 66/98
- OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92
Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98
Der Unterlassungsanspruch nach § 13 AGBG hat zur Voraussetzung, daß die beanstandete Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung bei bestehender Wiederholungsgefahr verwendet wird, wobei die erfolgte Verwendung einer Klausel als allgemeine Geschäftsbedingung eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer solchen Wiederholungsgefahr begründet (BGH, NJW 1992, 3158 [3161]). - BGH, 15.04.1998 - VIII ZR 317/97
Anspruch gegen einen Mieterschutzverein auf Unterlassung der Verwendung und …
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98
Für eine weitergehende Erhöhung des Streitwertes und des Wertes des Beschwer für die Beklagten, besteht auch mit Rücksicht auf die Verwendungshäufigkeit des von der Beklagten herausgegebenen Prospekts kein Anlaß, da die beanstandete Klausel nur eine zeitliche Modifikation der Hauptleistungspflicht betrifft und nach der Änderung der allgemeinen Vertragsbestimmung durch die Beklagte,nicht mehr zur Anwendung kommt (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1465). - BGH, 14.10.1999 - III ZR 203/98
Formularmäßig vereinbarte Unwirksamkeit von Nebenabreden
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98
Eine Zulassung der Revision kam nicht in Betracht (§ 546 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ZPO), weil weder eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung betroffen ist, noch ein Fall der Divergenz vorliegt (vgl. Urteil. OLG Köln vorn 15. Mai 1998 - 3 U 83/97,- in CR 1 998 165; m.w.N.; die Revision gegen dieses Urteil hat der BGH durch Beschluß vom 14.10.1999 als unzulässig verworfen. Die teilweise Nichtzulassung der Revision durch das OLG wurde bestätigt; vgl. BGH ZIP 1999, 1887-1888). - BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 208/89
Streitwert und Beschwer bei Verbandsklage nach §§ 13 ff. AGBG
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.12.1999 - 3 U 251/98
Die wirtschaftlichen Folgen für die Beklagte aus Anlaß der Unwirksamkeitserklärung der beanstandeten Klausel haben keinen Einfluß auf die Festsetzung ihrer Beschwer in derartigen Verbandsverfahren (vgl. BGH NJW-RR 1991, 179).
- LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 458/05
Guthaben auf Prepaid-Handykarten dürfen nicht verfallen
15 Monaten und die unbegrenzte Höhe des verfallbaren Guthabens (…OLG München, Urt. v. 22.06.2006 - 29 U 2294/06, zit. nach juris;… OLG Köln, Urt. v. 07.03.2004 - 6 U 137/02, zit. nach juris;… OLG Köln, Urt. v. 01.12.2000 - 6 U 63/00, zit. nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, zit. nach juris; vgl. auch hinsichtlich der Telefonkarten für öffentliche Telefone BGHZ 148, 74 ff.).Der Verbraucher wird auch und gerade unter diesem Aspekt unangemessen benachteilgt (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 01.12.1999 - 3 U 251/98, a.a.O.).