Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25039
OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,25039)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.05.2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,25039)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,25039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nachweismaklervertrag: Provisionsanspruch bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht und Erwerb nur eines Teils des Objekts durch den Maklerkunden und Erwerb des anderen Teils durch dessen Bruder und Schwägerin zu deren Eigennutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsanspruch bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht und Erwerb nur eines Teils des Objekts durch den Maklerkunden und Erwerb des anderen Teils durch dessen Bruder und Schwägerin zu deren Eigennutzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Provisionsanspruch auch bei Erwerb durch Dritte?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.10.1987 - IVa ZR 103/86

    Einordnung von Finanzierungsverträgen als Maklerwerkvertrag; Entstehung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Entscheidend ist, ob nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten der nach dem Interesse des Auftraggebers zu beurteilende Erfolg in gleicher oder ähnlicher Weise eingetreten ist (BGH NJW 1988, 967; BGH VersR 1990, 88).

    Entscheidend für die Beurteilung auch dieser Frage ist, ob aus der Sicht des Maklerkunden das zustande gekommene Geschäft als wirtschaftlich gleichwertig mit dem beabsichtigten Geschäftsabschluss anzusehen ist (z.B. BGH NJW 88, 967; BGH VersR 90, 88).

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 266/88

    Wirtschaftliches Gleichartigkeit für das Provisionsverlangen beim

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Entscheidend ist, ob nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten der nach dem Interesse des Auftraggebers zu beurteilende Erfolg in gleicher oder ähnlicher Weise eingetreten ist (BGH NJW 1988, 967; BGH VersR 1990, 88).

    Entscheidend für die Beurteilung auch dieser Frage ist, ob aus der Sicht des Maklerkunden das zustande gekommene Geschäft als wirtschaftlich gleichwertig mit dem beabsichtigten Geschäftsabschluss anzusehen ist (z.B. BGH NJW 88, 967; BGH VersR 90, 88).

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Der Schluss auf den Ursachenzusammenhang ergibt sich von selbst, wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und der Vertragsschluss seiner Maklertätigkeit in angemessenem Zeitabstand nachfolgt (BGH NJW 1999, 1255).

    Eine solche Unterbrechung kommt z.B. dann in Betracht, wenn der Vertragspartner seinen Entschluss, einen Vertrag über das Objekt abzuschließen, endgültig aufgegeben hat (BGH NJW 99, 1255 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 41/02

    Maklerprovisionsanspruch: Fehlende Identität zwischen dem nach dem Maklervertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Insofern unterscheidet sich auch der hier zugrundeliegende Sachverhalt von demjenigen, der der Entscheidung des 15. Senates des OLG K. bei seinem Urteil vom 08.08.2003 zugrunde lag (15 U 41/02).
  • OLG Jena, 03.08.2005 - 2 U 142/05

    Provisionsanspruch des Maklers ; Abschluss eines Maklervertrages; Persönliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn der Vertragsschluss dem Maklerkunden im Hinblick auf den wirtschaftlichen Erfolg ähnlich zugute kommt wie ein eigener oder ihm die Leistung des Maklers jedenfalls auf Umwegen in irgendeiner Weise zugute kommt (Thür.OLG NJW-RR 05, 1509).
  • BGH, 08.04.2004 - III ZR 20/03

    Wirtschaftliche Identität des beabsichtigten und des tatsächlich abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.05.2007 - 3 U 252/06
    Erwirbt ein Dritter und nicht der Maklerkunde das fragliche Objekt, so kann die persönliche Identität dennoch bejaht werden, wenn zwischen dem Maklerkunden und dem Dritten besondere enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen, wobei jeweils auf die Besonderheiten des Einzelfalles abzustellen ist (BGH U. v. 08.04.2004, Az. III ZR 20/03).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16362
OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,16362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,16362)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,16362)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichenmäßige Benutzung einer Farbmarke durch die durchgängige Rotfarbe eines Koffers für Profi-Bohrhämmer; Dringlichkeit bei einem Unterlassungsanspruch bei längerer Kenntnis des Verletzten von der Beanstandungsform und erst neuerdings erfolgter Eintragung der ...

  • Judicialis

    MarkenG §§ 14 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG §§ 14 ff
    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verwendung einer Farbmarke bei längerer Kenntnis von der Verwendung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 293
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06
    (f) Allerdings kann es Fallgestaltungen geben, in denen das Anbieten der mit der eingetragenen Marke übereinstimmenden Ware noch keine Markenverletzung darstellen muss, wenn auch andere Einsatzmöglichkeiten zur Kennzeichnung denkbar sind (BGH GRUR 2005, 414 - Russisches Schaumgebäck).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06
    Das lässt sich insbesondere nicht aus der von den Antragsgegnerinnen herangezogenen EuGH-Entscheidung herleiten (EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.06.2007 - 3 U 252/06
    So lässt sich aus der BGH-Entscheidung zu der Magenta-Farbe im Bereich der Telekommunikationsdienstleistungen (BGH GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung I) zwar ableiten, dass eine ungewöhnliche Farbe eher zur Eintragung gelangen wird, dem steht aber nicht entgegen, dass eine Verkehrsdurchsetzung tatsächlich auch bei weniger ungewöhnlichen Farben - jedenfalls in einem bestimmten Warenbereich - eintreten kann.
  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Zu den Anforderungen, die hinsichtlich fremdsprachiger wissenschaftlicher Studien an eine ordnungsgemäße Einführung in den Prozess zu stellen sind, hat das OLG Hamburg in seiner Entscheidung vom 12.07.2007, Az. 3 U 39/07, GRUR-RR 2008, 293, Tz. 45 ausgeführt:.
  • OLG Köln, 09.11.2012 - 6 U 38/12

    Schutzfähigkeit der zweisprachige Wörterbücher in Printform geschützten Farbmarke

    Letzteres kann insbesondere in Betracht kommen, wenn ein Anbieter eine Farbe durchgängig und damit als für sein Unternehmen charakteristisch verwendet (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293, 295 - Rotkoffer).
  • OLG Hamburg, 31.01.2019 - 3 U 204/17

    Herkunftstäuschung und Verwechselungsgefahr bei Farbwechsel eines Produkts

    Nur in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit einer Marke kommt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes in Betracht, soweit gegen diese ein paralleles Löschungsverfahren anhängig ist, wobei der Verfügungsgrund aber nur dann zu verneinen ist, wenn der Verletzungsrichter die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostizieren kann (Festhaltung an OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 293, 294 - Leitsatz).

    Die Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung einer Marke gilt grundsätzlich auch im Verfügungsverfahren; nur in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit kommt eine Durchbrechung dieses Grundsatzes in Betracht, soweit gegen diese ein paralleles Löschungsverfahren anhängig ist, wobei der Verfügungsgrund aber nur dann zu verneinen ist, wenn der Verletzungsrichter die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostizieren kann (Senat, GRUR-RR 2008, 293, 294 - Leitsatz).

  • OLG München, 05.02.2015 - 6 U 3249/14

    Markenrechtsschutz: Verletzung des DFB-Logos bei Vertrieb von Waren mit

    Nach anderer Auffassung ist der Verfügungsgrund zu verneinen, wenn der Angriff auf die Marke voraussichtlich Erfolg verspricht (Büscher aaO mwN), zum Teil unter der einschränkenden Voraussetzung, dass eine Verneinung des Verfügungsgrundes nur dann in Betracht kommt, wenn von einer offenkundigen Schutzunfähigkeit auszugehen ist (vgl. lngerl/Rohnke, Vor §§ 14-19d Rn. 209; OLG Harnburg GRUR-RR 2008, 293; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 146, 147) bzw. wenn bereits eine Löschungsanordnung vorliegt, die nur noch mit der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde angefochten werden kann (OLG Köln GRUR-RR 2008, 193).
  • LG München I, 16.04.2019 - 33 O 2323/19

    Arzneimittel-Vertriebswege nach dem Brexit

    Gefordert wird in diesem Zusammenhang, dass die in Frage stehende Marke "offensichtlich zu Unrecht eingetragen" (OLG München GRUR 2015, 590, 594 - Adler im Kreis) und somit ihre Löschung "so gut wie feststehend" ist (OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293 - Rotkoffer).

    Das Verletzungsgericht ist gem. Art. 127 Abs. 1 UMV auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes an die erfolgte Eintragung der Marke gebunden (statt aller BGH GRUR 2003, 1042, 1042 - Kinder, BGH NJW 2003, 1669 - Abschlussstück; speziell für das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes OLG Hamburg GRUR-RR 2008, 293 - Rotkoffer).

  • OLG Hamburg, 13.02.2014 - 3 U 113/13

    Transdermale Pflaster - Einstweiliger Rechtsschutz im Markenrecht: Markenmäßige

    Voraussetzung für die Verneinung des Verfügungsgrundes ist, dass im Verletzungsprozess die voraussichtliche Markenlöschung sicher im Sinne von "so gut wie feststehend" prognostiziert werden kann (Senat, Urteil vom 21. Juni 2007, Az. 3 U 252/06, GRUR-RR 2008, 293 (Ls.)).
  • OLG Köln, 31.10.2014 - 6 U 55/14

    Schutzfähigkeit der Marke "Capri Sonne"

    Ein Verfügungsgrund wird von der Rechtsprechung in Fällen offenkundiger Schutzunfähigkeit der Verfügungsmarke ausnahmsweise verneint (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht GRUR-RR 2008, 293, zitiert nach juris Tz. 42 f).
  • OLG Bamberg, 03.11.2017 - 3 U 118/17

    Unterlassungsanspruch in Bezug auf die gesundheitsbezogene Angabe, der

    Zutreffend hat sich das Landgericht hinsichtlich der Anforderungen an die Einführung von fremdsprachigen wissenschaftlichen Studien in den Prozess auf die Entscheidung des OLG Hamburg, GRUR-RR 2008, 293 Tz. 45, der sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 12.02.2012, Az. 3 U 192/13 (= WRP 2014, 609) angeschlossen hat, gestützt.
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 6 U 114/09

    Erlaubte Benutzung einer fremden Marke als Museumsname ("Fabergé"

    20 Danach wäre der Eilantrag wegen des Fehlens eines Verfügungsgrundes zurückzuweisen, wenn mit der Löschung der Verfügungsmarke unmittelbar zu rechnen wäre ( Senat, Urt. v. 15.10.2009 - 6 U 106/09 - juris-Tz 5; OLG Hamburg, Urt. v. 21.06.20007 - 3 U 252/06 - GRUR-RR 2008, 293 - juris-Tz 42).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 28.03.2007 - 3 U 252/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17805
OLG Bamberg, 28.03.2007 - 3 U 252/06 (1) (https://dejure.org/2007,17805)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.03.2007 - 3 U 252/06 (1) (https://dejure.org/2007,17805)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. März 2007 - 3 U 252/06 (1) (https://dejure.org/2007,17805)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Streitwertbemessung einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit wegen irreführender Werbung

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen Werbeverbote des Heilmittelgesetzes; Vorliegen einer irreführenden Werbung bei fehlendem Beweis einer sicheren Gewichtsabnahme durch einen "Bauchkurs"; Unzulässigkeit einer Werbung bei Schilderung ...

  • Judicialis

    HWG § 3 S. 2 Nr. 1; ; HWG § 3 S. 2 Nr. 2a; ; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Streitwertbemessung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklagen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher Interessen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,28301
SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,28301)
SG Augsburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - S 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,28301)
SG Augsburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - S 3 U 252/06 (https://dejure.org/2007,28301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des durch die Aufgabe einer beruflichen Tätigkeit eingetretenen Verlustes der Geltendmachung von Werbungskosten bei der Berechnung der Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung -

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    Es ist daher dem Bundessozialgericht (BSG) zuzustimmen, wenn es ausgehend von seiner Entscheidung vom 28.02.1980 (8a RU 66/78) in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R) davon ausgeht, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstdauer und der Höchstbeträge eine Übergangsleistung durch pflichtgemäße Ausübung des am Zweck der Übergangsleistung zu orientierenden Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles Übergangsleistungen zu erbringen haben.

    Es handelt sich somit um eine Vorschrift, die neben der Anreizfunktion zur Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit einen echten Schadensersatzanspruch begründet (BSG vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R).

  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 4/98 R

    Unfallversicherung - Übergangsleistung - Berufskrankheit - Minderverdienst -

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    Bei der Bestimmung des auszugleichenden Schadens ist einerseits zu berücksichtigen, dass der Schadensersatzanspruch nicht auf Naturalrestitution im Sinne von §§ 249 f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gerichtet ist, andererseits aber bei Feststellung der Höhe des Schadens im Rahmen der sog. Vorteilsausgleichung auch die durch und nach der Aufgabe der Tätigkeit dem Versicherten zuwachsenden wirtschaftlichen Vorteile zu berücksichtigen sind (vgl. BSG vom 02.02.1999, B 2 U 4/98 R).
  • BSG, 28.02.1980 - 8a RU 66/78

    Übergangsleistung nach BKVO 7 Paragraph 3 Abs 2 bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    Es ist daher dem Bundessozialgericht (BSG) zuzustimmen, wenn es ausgehend von seiner Entscheidung vom 28.02.1980 (8a RU 66/78) in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 04.12.2001, B 2 U 6/01 R) davon ausgeht, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Höchstdauer und der Höchstbeträge eine Übergangsleistung durch pflichtgemäße Ausübung des am Zweck der Übergangsleistung zu orientierenden Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles Übergangsleistungen zu erbringen haben.
  • OLG Hamburg, 02.11.2005 - 5 U 44/05

    Laienwerbung für Zeitschriften

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    In dem ebenfalls beim Sozialgericht Augsburg geführten Streitverfahren S 5 U 44/05 anerkannte die Beklagte einen Anspruch des Klägers auf Übergangsleistungen gemäß § 3 Berufskrankheitenverordnung (BKV).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    Im Gegensatz zur Verletztenrente, deren Festsetzung den Grundsätzen einer abstrakten Schadensberechnung folgt, liegt dem durch die Übergangsleistung nach § 3 BKV erstrebten Ausgleich das Ziel eines wirtschaftlichen Nachteilsausgleichs als konkreter Schaden zugrunde (BSG vom 31.05.1996, 2 RU 25/95).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 107/00 B

    Berechnung des Übergangsgeldes ohne Abfindungen

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    In seinem Beschluss vom 27.06.2000 (B 2 U 107/00 B) hat das BSG unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen vom 04.05.1999 (B 2 U 9/98 R) und 30.06.1999 (B 2 U 23/98) den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 3 Abs. 2 im Sinne eines Ausgleichs aller wirtschaftlichen Nachteile, die der erzwungene Berufswechsel verursacht hat, interpretiert.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 23/98 R

    Arbeitgeberabfindung bei Übergangsleistung

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    In seinem Beschluss vom 27.06.2000 (B 2 U 107/00 B) hat das BSG unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen vom 04.05.1999 (B 2 U 9/98 R) und 30.06.1999 (B 2 U 23/98) den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 3 Abs. 2 im Sinne eines Ausgleichs aller wirtschaftlichen Nachteile, die der erzwungene Berufswechsel verursacht hat, interpretiert.
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 9/98 R

    Übergangsleistung - Minderverdienst - Vorteilsausgleich - Arbeitgeberabfindung -

    Auszug aus SG Augsburg, 08.11.2007 - S 3 U 252/06
    In seinem Beschluss vom 27.06.2000 (B 2 U 107/00 B) hat das BSG unter Bezugnahme auf seine früheren Entscheidungen vom 04.05.1999 (B 2 U 9/98 R) und 30.06.1999 (B 2 U 23/98) den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 3 Abs. 2 im Sinne eines Ausgleichs aller wirtschaftlichen Nachteile, die der erzwungene Berufswechsel verursacht hat, interpretiert.
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