Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 01.09.2008

Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07   

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https://dejure.org/2008,3013
OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07 (https://dejure.org/2008,3013)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.06.2008 - 3 U 265/07 (https://dejure.org/2008,3013)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 3 U 265/07 (https://dejure.org/2008,3013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Bankkunden gegen ein Kreditinstitut

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 362 Abs. 1 BGB; § 666 BGB; § 675 Abs. 1 BGB; § 781 BGB; § 91a ZPO
    Erfüllung der primären Auskunftspflichten und Benachrichtigungspflichten über den Verlauf der Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und ihrem Kunden; Höhe eines Vergütungsanspruches für Nachforschungen einer Bank; Verjährung und Verwirkung eines Auskunftsanspruchs; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung der primären Auskunftspflichten und Benachrichtigungspflichten über den Verlauf der Geschäftsbeziehung zwischen einer Bank und ihrem Kunden; Höhe eines Vergütungsanspruches für Nachforschungen einer Bank; Verjährung und Verwirkung eines Auskunftsanspruchs; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bankkunde - Auskunftsansprüche gegenüber Bank sind begrenzt

  • Judicialis

    BGB § 666; ; BGB § 675

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 666; BGB § 675
    Umfang von Auskunftsansprüchen des Bankkunden gegenüber der Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch gegenüber Bank über Vermögens- und Kontoverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1584
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1985 - III ZR 144/84

    Auskunfts- und Rechenschaftspflicht der Bank beim Kontokorrentvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07
    Der Umfang des Auskunftsanspruchs des Kunden gegenüber der Bank richtet sich nach Treu und Glauben, der Verkehrssitte und den Umständen des Einzelfalls (Schimansky in: Bankrechtshandbuch Bd. I, 3. Aufl., § 47 Rn. 85. BGH, Urteil vom 4. Juli 1985 - III ZR 144/84, NJW 1985, 2699).

    Der Bundesgerichtshof hat insoweit bereits entschieden, dass der Kunde gerade keine umfassende Rechnungslegung im Sinne einer erneuten erschöpfenden Darstellung sämtlicher Kontobewegungen verlangen kann (Urteil vom 30. Januar 2001. a. a. O.. Urteil vom 4. Juli 1985 - III ZR 144/84, NJW 1985, 2699, 2700).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs würde ein Kreditinstitut in unzumutbarer Weise belastet, wollte man von ihm fordern, bei Kontoauflösung stets auf Verlangen noch einmal eine erschöpfende, übersichtliche und verständliche Darlegung sämtlicher Kontobewegungen seit Kontoeröffnung zu geben und entsprechende Belege vorzulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1985, a. a. O.. Urteil vom 30. Januar 2001, a. a. O.).

  • BGH, 30.01.2001 - XI ZR 183/00

    Zeitliche Begrenzung des Auskunftsanspruchs gegen das kontoführende

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07
    Der Inhaber eines Girokontos hat daher gegen das kontoführende Institut einen Auskunftsanspruch, der auch Vorgänge, über die das Kreditinstitut den Kunden bereits unterrichtet hat, betrifft und der nicht nur die Erteilung von Kontoauszügen, sondern auch zusätzliche Auskünfte umfasst, soweit sie zur Überprüfung der Richtigkeit einzelner Buchungen erforderlich sind (BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - XI ZR 183/00, NJW 2001, 1486).

    Offen gelassen hat der Bundesgerichtshof, ob der Auskunftsanspruch ein rechtliches Interesse voraussetzt (Urteil vom 30. Januar 2001, a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs würde ein Kreditinstitut in unzumutbarer Weise belastet, wollte man von ihm fordern, bei Kontoauflösung stets auf Verlangen noch einmal eine erschöpfende, übersichtliche und verständliche Darlegung sämtlicher Kontobewegungen seit Kontoeröffnung zu geben und entsprechende Belege vorzulegen (BGH, Urteil vom 4. Juli 1985, a. a. O.. Urteil vom 30. Januar 2001, a. a. O.).

  • BGH, 14.04.1988 - III ZR 28/87

    Anspruch eines Kontoinhabers gegen Bank auf Erteilung von Auskunft durch

    Auszug aus OLG Celle, 04.06.2008 - 3 U 265/07
    Jedenfalls soweit dem Kreditinstitut die Übermittlung eines weiteren Exemplars solcher Schriftstücke noch möglich ist, ist es hierzu nach § 242 BGB verpflichtet, es sei denn, es liegen im Einzelnen besondere Umstände vor, die das Verlangen des Kunden missbräuchlich erscheinen lassen, oder die Erfüllung erfordert von dem Kreditinstitut einen besonderen Kostenaufwand und der Kunde lehnt angemessenen Ersatz dafür ab (BGH, a. a. O.. Urteil vom 14. April 1988 - III ZR 28/87, NJW-RR 1988, 1072, 1073).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2011 - 19 U 173/10

    Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der wirtschaftlichen

    In diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Bankkunden eine umfassende Rechnungslegung im Sinne einer Darstellung sämtlicher Kontobewegungen, wie sie das Verlangen nach Erstellung von Kontoauszügen nach Beendigung der Darlehensverträge darstellt, nicht zusteht (vgl. BGH NJW 1985, 2699; OLG Celle NJW-RR 2008, 1584).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2014 - 4 U 40/14

    Bankdarlehensvertrag: Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche des

    Auch wenn sich der konkrete Verwaltungsaufwand für die Beklagte diesseits nicht ohne weiteres abschätzen lässt, spricht vieles dafür, dass es der Beklagten - die den Kläger im Übrigen ja unstreitig regelmäßig über Kontostände etc. informiert hat - auch gegen Vergütung nicht zumutbar wäre, nachträglich sämtliche Kontenbewegungen und andere die Vertragsbeziehung begleitenden Umstände nachzuvollziehen (vgl. hierzu OLG Celle, Urt. v. 04.06.2008, 3 U 265/07 = NJW-RR 2008, 1584-1587).
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OLG Hamm, Entscheidung vom 01. September 2008 - 3 U 265/07 (https://dejure.org/2008,78499)
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